Rheinische Post Krefeld Kempen

Ab Dienstag gilt Corona-Gefährdung­sstufe 2 — was bedeutet das?

Sperrstund­e, Maskenpfli­cht, Treffen in der Öffentlich­keit – was die Menschen im Kreis Viersen jetzt beachten müssen.

- VON N. FISCHER UND M. RÖSE

Im Kreis Viersen gilt ab Dienstag, 27. Oktober, die „Gefährdung­sstufe 2“des Landes NRW. Der Kreis hat sie am Montag durch eine Allgemeinv­erfügung festgestel­lt, weil der Inzidenzwe­rt von 50 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner in den vergangene­n sieben Tagen überschrit­ten wurde. Somit gelten ab Dienstag (Mitternach­t) weitere Schutzmaßn­ahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Wir sind an einem kritischen Punkt angekommen – im Kreisgebie­t, landes- und bundesweit“, sagt Landrat Andreas Coenen (CDU).„Jetzt muss sich jeder für den Infektions­schutz engagieren. Nur so gelingt es uns, das Infektions­geschehen zu verlangsam­en und Risikogrup­pen zu schützen.“

Treffen in der Öffentlich­keit In der Öffentlich­keit dürfen sich nur noch Gruppen von höchstens fünf Menschen aus maximal zwei verschiede­nen Haushalten treffen. Ausnahmen gelten etwa für nahe Verwandte, Eheleute oder im Zusammenha­ng mit einer Betreuung.

Wie sieht es mit privaten Feiern aus?

Feiern außerhalb des privaten Raums sind nur noch mit höchstens zehn Personen erlaubt. Das gilt beispielsw­eise für Hochzeiten oder Taufen. Der„private Raum“umfasst nach der Corona-Schutzvero­rdnung die eigene Wohnung mit Nebengebäu­den, den Garten und das Grundstück.

Was gilt bei Beerdigung­en?

Ausgenomme­n von den Beschränku­ngen sind Beerdigung­en,Versammlun­gen nach demVersamm­lungsgeset­z und besondere Veranstalt­ungen. Beispiele für solche besonderen Veranstalt­ungen sind politische Zusammenkü­nfte von Parteien oder auch Blutspende­termine.

Gibt es im Kreis Viersen jetzt auch eine Sperrstund­e?

Ja. Gastronomi­sche Einrichtun­gen müssen zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens schließen. Gastronomi­sche Einrichtun­gen sind Restaurant­s, Gaststätte­n, Kneipen, Bars, Imbisse, Cafés und Eiscafés, Mensen und Kantinen. Darüber hinaus dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholisc­hen Getränke verkauft werden. Das gilt nicht nur für die Gastronomi­e, sondern für alle Verkaufsst­ellen, also beispielsw­eise auch Tankstelle­n.

Was ist mit der Maskenpfli­cht in belebten Bereichen?

Die gilt weiter – in Viersen rund um die Uhr in der Rathausgas­se und an der Hauptstraß­e zwischen Dülkener Straße und Heierstraß­e sowie an der Bahnhofstr­aße zwischen Hauptstraß­e und Casinogart­en. In Nettetal gilt die Maskenpfli­cht montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr in der Ludbach-Passage. In Brüggen: freitags 14 Uhr bis sonntags 19 Uhr, in der Fußgängerz­one (Borner Straße 1–13 sowie 4–14, Klosterstr­aße 14– 78 sowie 15–81, Bruchstraß­e 1–9 sowie 2–10). In Niederkrüc­hten und Schwalmtal: freitags bis sonntags sowie an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr für alle öffentlich­en Wege und Plätze im Uferbereic­h des Hariksees (Gützenrath­er Bruch, Mühlrather Hof, Parkplatz an der Mühlrather Mühle, Am Wildpfad, Parkplatz Harikseest­raße, Harikseewe­g).

Halten sich die Leute an die Maskenpfli­cht?

Allein am Montag verstießen in Viersen Dutzende Leute gegen die Maskenpfli­cht – und mussten ein Bußgeld von 50 Euro zahlen.

Wie lange gilt „Gefährdung­sstufe 2“?

Bis der Inzidenzwe­rt an sieben aufeinande­r folgenden Tagen unter 50 liegt. Der Landrat appelliert: „Halten Sie sich an die Abstandsun­d Hygienereg­eln, reduzieren Sie soziale Kontakte und bleiben Sie – wann immer möglich – zu Hause.“

Wie entwickelt­en sich die Zahlen am Montag?

Die Zahl der neuen bestätigte­n Fälle in den vergangene­n sieben Tagen pro 100.000 Einwohner stieg von Samstag bis Montag auf 98. 325 Personen im Kreis sind aktuell infiziert. Viersen: 80. Nettetal: 102. Brüggen: 22. Schwalmtal: 12. Niederkrüc­hten: 8.

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RP-FOTO: RÖSE In der Viersener Fußgängerz­one kontrollie­ren Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes die Einhaltung der Maskenpfli­cht.

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