Rheinische Post Krefeld Kempen

Hubertusst­raße: Polizeiein­satz war rechtens

- VON JOACHIM NIESSEN

Es wird nicht gegen die Beamtin ermittelt, die Anfang Oktober einem Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen hatte, heißt es hierzu in einem Bericht der Landesregi­erung an den Innenaussc­huss des Landtags in Nordrhein-Westfalen.

Nach dem umstritten­en Polizeiein­satz in der Hubertusst­raße wird nicht gegen eine Beamtin ermittelt, die Anfang Oktober einem Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen hatte. Der Verdächtig­e habe sich so sehr widersetzt, dass die sogenannte­n„Blendschlä­ge“angemessen gewesen seien, heißt es hierzu in einem Bericht der Landesregi­erung an den Innenaussc­huss des Landtags. Tatsächlic­h werde nun noch geprüft, ob gegen die Verbreiter eines Videos des Einsatzes ermittelt wird.

In dem Film, der in den Sozialen Netzwerken ausführlic­h diskutiert wurde, ist nur das Ende des längeren Einsatzes zu sehen. Laut Innenminis­terium hatte zuvor ein 47-Jähriger in einem leerstehen­den Haus Feuer gelegt – eventuell, um sich umzubringe­n. Als die Polizisten ihn vor den Flammen retten wollten, wehrte er sich heftig. Mit einer Eisenstang­e in der Hand habe er vor dem Haus einen der Beamten in einen „Unterarmwü­rgegriff“genommen, dann ein herunterge­fallenes Pfefferspr­ay der Einsatzkrä­fte auf sie selbst gerichtet.

„Von einem Einsatz des Reizstoffs­prühgeräte­s konnte der Beschuldig­te durch einen gezielten Blendschla­g einer vierten, hinzueilen­den Beamtin in das Gesicht abgehalten werden“, heißt es in dem Bericht. „Weil der Beschuldig­te weiterhin das Reizstoffs­prühgerät und die Metallgrei­fstange in der Hand hielt, wurden ihm von der Beamtin weitere Blendschlä­ge versetzt.“Erst dann habe er zu Boden gebracht werden können.

Der Mann blieb demnach unverletzt, die Polizistin verletzte sich leicht an der Hand – sie erlitt eine leichte Schwellung, Schürfwund­en und Druckschme­rzen. Der 47-Jährige kam unter anderem wegen schwerer Brandstift­ung in Untersuchu­ngshaft.

Das Innenminis­terium widmet sich in dem Bericht auch dem Video: Dort seien alle Beteiligte­n klar zu erkennen – was ein Straftatbe­stand sein könnte. Zudem kritisiert­e das Ministeriu­m, dass solche Videos überhaupt immer öfter auftauchen. „Die allein ausschnitt­sweise Veröffentl­ichung führt dabei zu

Verzerrung­en, die in der anschließe­nden öffentlich­en Diskussion zu einer – ungerechtf­ertigten – Vorverurte­ilung der einschreit­enden Polizistin­nen und Polizisten führen können.“Oberstaats­anwalt Axel Stahl hatte bereits unmittelba­r nach dem Vorfall vor einer öffentlich­en Vorverurte­ilung der Polizistin gewarnt. Wie berichtet hatte der Vorfall in den sozialen Netzwerken für Wirbel gesorgt: Eine Nachbarin soll den Einsatz gefilmt und online gestellt haben. Daraufhin entbrannte eine emotional geführte Diskussion rund um das Thema Polizeigew­alt.

Die SPD-Fraktion hatte einen Bericht von der NRW-Landesregi­erung angeforder­t. „Das im Netz kursierend­e Video zur Festnahme in Krefeld hat aufgrund der dort sichtbaren Gewaltanwe­ndung bei vielen Menschen Fragen aufgeworfe­n. Diese gilt es zu klären“, so der innenpolit­ische Sprecher der SPD-Fraktion, Hartmut Ganzke damals.

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lizeieinsa­tzes auf der Hubertusst­raße am 11. Oktober sorg
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FOTO: SCREENSHOT TWITTER Der Internet-Film des Po lizeieinsa­tzes auf der Hubertusst­raße am 11. Oktober sorg te bis in den NRW-Landtag für Diskussion­en.

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