Rheinische Post Krefeld Kempen
Stadt warnt vor Halloween-Partys
„Wir müssen alle die Zahl unserer Kontakte deutlich einschränken“, fordert Oberbürgermeister Frank Meyer. Die Corona-Neuinfektionen erreichen in Krefeld einen neuen Höchststand. Der Inzidenz-Wert steigt auf jetzt 147 an.
Die letzten Wochenend-Partys vor dem Herunterfahren aller Freizeitvergnügungen, miserable Chancen für Martinsumzüge, mögliche Schließungen wegen Corona: Das sind gruselige Aussichten nicht nur für die Feierfreunde kurz vor Halloween. Die Stadtverwaltung appelliert vor dem Hintergrund der rasant steigenden Corona-Fallzahlen an alle Bürger, am Wochenende zu Halloween auf Partys zu verzichten und die Kinder auch nicht zum Sammeln von Süßigkeiten von Haustür zu Haustür ziehen zu lassen. Private Feierlichkeiten gelten als ein Haupttreiber bei der Verbreitung des Coronavirus.
Das Problem: Die neuen Corona-Regeln auf Bund-Länder-Ebene sind erst ab der kommendenWoche Gültigkeit. Damit steht auch für die Bürger in Krefeld das vorerst letzte Wochenende mit geöffneten Restaurants, Bars, Diskotheken, Sportund Freizeitstätten bevor. Hinweise, dass deswegen massenhaft exzessive Partys in der Seidenstadt drohen, gibt es bisher nicht. „Wir sind sicher, jede Polizeidienststelle behandelt das vor Ort mit der nötigen Sensibilität“, lautet eine entsprechende Stellungnahme aus dem NRW-Innenministerium.
Die aktuell alarmierenden Covid-19-Fallzahlen in Krefeld – auch mit steigenden Patientenzahlen auf den Intensivstationen – müssen aber schon jetzt eine Warnung sein. Freiwillige Kontaktbeschränkungen bereits am kommenden Wochenende können helfen, in der Seidenstadt die Pandemie einzudämmen. Die Stadtverwaltung wird diese Botschaft auf ihren Social-Media-Kanälen in mehreren Sprachen verbreiten, um die Warnung in weite Teile der Bevölkerung zu tragen.
Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer zeigt sich dankbar dafür, wie viele Bürger schon jetzt die Coronaregeln beherzigen, die Maskenpflicht an den entsprechenden Stellen im Stadtgebiet berücksichtigen und somit helfen, eine Ausbreitung des Virus zu bremsen. „Ich setze auf die Krefelderinnen und Krefelder, dass sie das Gebot der Stunde erkennen: Wir müssen alle die Zahl unserer Kontakte deutlich einschränken, damit wir den Betrieb in Kindergärten, Schulen und den Unternehmen aufrechterhalten können. Dazu gehört es auch, in diesem Jahr auf Halloween-Aktionen zu verzichten.“
Die Zahl der Corona-Neuerkrankungen erreicht in Krefeld einen neuen Höchststand: 66 Personen haben sich mit dem Coronavirus neu infiziert, wie der städtische Fachbereich Gesundheit am Donnerstag, 29. Oktober, (Stand 0 Uhr) vermeldete. Die Gesamtzahl aller Neuinfektionen seit Ausbruch der Pandemie liegt in Krefeld somit bei 1.674 Fällen. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz steigt durch die neue Entwicklung weiter, wie die Erhebungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zeigen. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen klettert von 142 am Mittwoch auf 147 am Donnerstag. Aktuell infiziert sind 506 Personen, 46 mehr als am Vortag. Genesen sind inzwischen insgesamt 1.140 Personen in Krefeld, darunter 20 neu Genesene seit Mittwoch.
Eine jetzt schneller steigende Zahl der Krankenhaus-Patienten macht deutlich, welche Gefahr für die Gesundheit das Coronavirus bedeutet: 23 Patienten aus Krefeld liegen inzwischen mit Corona-Symptomen in den Krefelder Krankenhäusern, am Vortag waren es noch 18. Neun Personen werden intensivmedizinisch betreut, sechs von ihnen werden beatmet. Am Mittwoch waren es noch sechs Intensivpatienten, fünf davon beatmet. Insgesamt 21.487 Erstabstriche wurden in Krefeld bisher vorgenommen, 7.661-mal war eine Quarantäne notwendig oder wurde angeraten. Seit Ausbruch der Pandemie sind in Krefeld 28 Personen mit Corona-Symptomen gestorben.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat auch am Mittwoch wieder die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert. An Haltestellen musste er dabei keine Bußgelder verhängen, wohl aber in den Fußgängerzonen, in denen in Krefeld eine Maskenpflicht herrscht: Es wurden 161 Personen durch den KOD in den Fußgängerzonen angesprochen, da gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen wurde.
In zwei Fällen wurde dabei ein Bußgeld verhängt, weil die angesprochenen Personen auch nach Aufforderung keine Maske anlegen wollten. In einem Fall wurde ein Maskenverweigerer mit Hilfe der Polizei dem Polizeigewahrsam zugeführt, da er sich den Maßnahmen der Dienstkräfte des KOD widersetz
te. Den zweiten Maskenverweigerer erwartet zudem eine Strafanzeige, weil er die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes beleidigt hat.
Kontrolliert wurde auch wieder die Einhaltung der Sperrstunde in Betrieben der Gastronomie sowie das Verbot des Alkoholverkaufs in Kiosken und an den Tankstellen. Hier wurden von der Verwaltung keine Verstöße festgestellt. Ein Verstoß wurde aber aus dem Bereich des Handels bekannt: Bei der Kontrolle einer Metzgerei in einem Lebensmittelhandel trug eine Verkäuferin nicht die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung; außerdem war keine Acrylglaswand als Schutz angebracht. Das Ergebnis: Die Filialleitung erwartet nun ein Bußgeldverfahren.