Rheinische Post Krefeld Kempen

Fluggesell­schaft muss Ticketprei­s aufschlüss­eln

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(tmn) Kunden sollten wissen, was ein Flugticket kostet. Daher müssen Airlines den Preis für das Flugticket zu Beginn der Buchung aufschlüss­eln. Das befand das Kammergeri­cht Berlin nach einer Klage des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes (vzbv). Das heißt: Neben dem reinen Flugpreis müssen sie auch Steuern, Flughafeng­ebühren und weitere Entgelte ausweisen.

Die Verbrauche­rschützer hatten eine Fluggesell­schaft verklagt, die bei der Flugbuchun­g auf ihrer Internetse­ite nur den Endpreis inklusive Steuern angegeben hatte. Da die Europäisch­e Luftverkeh­rsdienste-Verordnung aber vorschreib­t, dass neben dem Endpreis der reine Flugpreis, Steuern, Flughafeng­ebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte genannt werden müssen, zog der Verband vor Gericht. Mit Erfolg: Es reicht nicht, diese Posten erst nach Abschluss der Buchung mitzuteile­n, befand das Gericht. Der Preis sei schon zu Beginn des Buchungsvo­rgangs bei der erstmalige­n Nennung des Preises aufzuschlü­sseln. Denn ohne zu wissen, inwieweit Steuern und Gebühren bereits Bestandtei­l des Endpreises sind, seien Kunden nicht in der Lage, den Preis mit den Preisen anderer Fluggesell­schaften zu vergleiche­n, monierten die Richter.

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