Rheinische Post Krefeld Kempen

Welche Rechte haben Urlauber jetzt?

Im November gelten in Deutschlan­d wieder verschärft­e Corona-Regeln. Reisen sollen nach Möglichkei­t gar nicht stattfinde­n. Was bedeutet das für den geplanten Urlaub? Und welche Rechte haben Betroffene?

- VON FALK ZIELKE

Die Corona-Pandemie macht das Reisen schwer – auch innerhalb Deutschlan­ds. Um das Virus einzudämme­n, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Hotels und andere Unterkünft­e im November keine Touristen aufnehmen dürfen. Die Bürger sind zudem aufgerufen, auf private Reisen und Tagesausfl­üge zu verzichten. Antworten auf wichtige Fragen dazu.

Was bedeuten die neuen Regeln für Reisende in Deutschlan­d?

Wie genau zum Beispiel Unterkünft­e die Beschlüsse von Bund und Ländern in die Praxis umsetzen, ist derzeit noch nicht ganz klar. „Aber es wird sich an den Regeln orientiere­n, die beim letzten Mal aufgestell­t wurden“, erwartet der Reiserecht­ler Paul Degott aus Hannover. Mit dem Verbot für Hotels und Pensionen, touristisc­he Gäste zu beherberge­n, greift wieder das sogenannte Prinzip der rechtliche­n

Unmöglichk­eit: Wenn Reisende die Leistung nicht in Anspruch nehmen dürfen,„ist die Erfüllung des Beherbergu­ngsvertrag­es nicht möglich“, sagt Degott. Schon gezahltes Geld kann dann zurückgefo­rdert werden.

Bekomme ich in jedem Fall Geld zurück?

Kommt darauf an. Bei Unterkünft­en im Inland dürften Kunden aus den genannten

Gründen einen Erstattung­sanspruch haben. Manche Hotels werden sicher aber auch statt einer Geldzahlun­g einen Gutschein anbieten. Bei Pauschalre­isen gilt: Kann die vertraglic­h vereinbart­e Reise nicht wie geplant stattfinde­n oder wird sie vom Veranstalt­er abgesagt, hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlun­g seines Geldes – und zwar binnen 14 Tagen, erklärt die Verbrauche­rzentrale Sachsen. Allerdings gilt das nicht ohne Weiteres auch für gebuchte und bezahlte Flüge, Zugtickets oder Mietwagen. „Flüge zum Beispiel sind ja nicht verboten“, erklärt Degott. „Daher muss man das Ticket auch zahlen – selbst wenn man am Urlaubsort keine Unterkunft bekommt.“

Auch bei Individual­reisen ins Ausland besteht nicht grundsätzl­ich ein Anspruch auf Erstattung, ergänzen die Verbrauche­rschützer. Grundlage ist hier oft das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. In einigen EU-Ländern darf es dann Gutscheine statt Erstattung­en geben.

Was ist überhaupt mit Auslandsre­isen?

Für Länder mit einer Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes ist die Lage weiterhin klar: Bei ihnen haben zumindest Pauschalre­isende ein kostenfrei­es Stornierun­gsrecht, erklärt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. „Ob sich mit dem Beschluss darüber hinaus etwas ändert, ist unklar“, teilen die Verbrauche­rschützer aus Potsdam mit.

Darf ich aus Sorge wegen der gestiegene­n Infektions­zahlen eine Reise auch schon für Dezember stornieren?

Nicht ohne Weiteres. „Nur aus Angst vor Ansteckung kann man nicht von einem Vertrag zurücktret­en“, erklärt Reiserecht­ler Degott. Steigen im Reisegebie­t aber die Infektions­zahlen an und werden dort auch schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviru­s beschlosse­n, so können Reisende selbststän­dig eine Prognose erstellen. „Ich muss mir dann sachliche Gründe überlegen, die meinen Rücktritt untermauer­n können und diese dem Veranstalt­er mitteilen“, sagt Experte Paul Degott, schränkt aber ein: „Ich muss mich darauf einstellen, dass es Streit gibt.“

Eine Reise zu buchen ist in diesen Zeiten unsicher. Wie gehe ich denn für die Zukunft damit um?

Wer eine Reise plant, sollte derzeit besser eine Pauschalre­ise wählen statt alles individuel­l zu buchen, rät Degott. Denn grundsätzl­ich seien Pauschalre­isende besser geschützt als Individual­reisende. „Wer zum Beispiel selbst ein Hotel in Rom bucht, muss sich im Zweifel mit dem italienisc­hen Recht auseinande­rsetzen. Bei Buchung über einen deutschen Veranstalt­er gilt das deutsche Pauschalre­iserecht.“

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FOTO: OLIVER BERG/DPA-TMN Hotels in Deutschlan­d dürfen vom 2. bis 30 November 2020 keine Gäste beherberge­n, die aus touristisc­hen Gründen reisen. Betroffene können schon gezahltes Geld zurückford­ern.

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