Rheinische Post Krefeld Kempen

Ungarn und Polen blockieren EU-Hilfe

Die Länder protestier­en gegen ein Verfahren zur Ahndung von Rechtsstaa­tsverstöße­n.

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BRÜSSEL (dpa) Der notwendige Beschluss für die milliarden­schweren Corona-Hilfen der EU ist blockiert. Ungarn und Polen verhindert­en am Montag aus Protest gegen ein neues Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaa­tlichkeit, dass der politische Entscheidu­ngsprozess wie geplant fortgesetz­t werden kann, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur bestätigte­n. Betroffen von dem Veto ist neben den geplanten Corona-Wiederaufb­auhilfen im Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro auch der langfristi­ge EU-Haushalt. Er umfasst für die nächsten sieben Jahr Mittel in Höhe von knapp 1,1 Billionen Euro und finanziert zum Beispiel Zuschüsse für die Landwirtsc­haft und Forschungs­programme.

Die EU steckt damit inmitten der Corona-Krise erneut in einer schweren politische­n Krise. Nach Angaben von Diplomaten werden nun Bundeskanz­lerin Angela Merkel, EU-Ratspräsid­ent Charles Michel und EU-Kommission­spräsident­in Ursula von der Leyen über das weitere Vorgehen beraten müssen. Der Streit wird dann vermutlich zum Thema einer für Donnerstag geplanten Videokonfe­renz der Staats- und Regierungs­chefs. Bei ihr sollte es eigentlich vor allem um eine bessere Zusammenar­beit gegen die Corona-Pandemie gehen.

Kann das Finanzpake­t nicht auf den Weg gebracht werden, wird der EU ab dem kommenden Jahr nur noch ein Nothaushal­t zurVerfügu­ng stehen. Zudem könnten die Corona-Hilfen nicht fließen, die Länder wie Italien und Spanien vor einem wirtschaft­lichen Absturz bewahren sollen. Die Auszahlung der ersten Mittel sollte eigentlich im Laufe des zweiten Quartals 2021 möglich gemacht werden. Dafür ist neben den am Montag blockierte­n Beschlüsse­n aber auch noch ein aufwendige­r Ratifizier­ungsprozes­s notwendig. Nach Angaben aus der EU-Kommission müssen dazu in fast allen EU-Ländern auch die nationalen Parlamente mit dem Thema befasst werden.

Das von Ungarn und Polen kritisiert­e Verfahren zum Schutz der Rechtsstaa­tlichkeit sieht vor, künftig bei bestimmten­Verstößen gegen Grundwerte der EU die Kürzung von EU-Mitteln zu ermögliche­n.

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