Rheinische Post Krefeld Kempen
Nötigung auf A52 bei Schiefbahn: Freispruch für Angeklagten
(sts) Vor dem Krefelder Amtsgericht ist ein 41-Jähriger aus Wachtendonk vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Der Mann war im Oktober 2019 um die Mittagszeit mit seinem Auto auf der Autobahn 52 in Fahrtrichtung Essen im Bereich Willich unterwegs. Dort soll er sich laut Anklageschrift mit rund 170 Kilometern pro Stunde auf der linken Fahrspur einem Auto genähert haben, das vor ihm fuhr.
Der 41-Jährige sei „bis auf einen Meter aufgefahren“, wobei er immer wieder das Fernlicht betätigt habe. Zudem habe er „permanent links geblinkt“. Kurz vor der Autobahnausfahrt Schiefbahn entschloss sich der andere Fahrer „aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten“auf die rechte Spur zu wechseln. Der Wachtendonker habe die Ausfahrt genommen, sei aber, bedingt durch überhöhte Geschwindigkeit, ins Schlingern geraten und gegen eine Leitplanke geprallt.
Der nun Freigesprochene betonte, dass er den anderen Fahrer nicht genötigt habe. Er sei schon zuvor, an einer Baustelle auf den Mann im Kleinwagen aufmerksam geworden. „Da hat er mich rechts überholt“, sagte der 41-Jährige. Im Anschluss habe der Mann mehrmals die Fahrspur gewechselt und ihn so irritiert. Schließlich sei der Kleinwagenfahrer„bewusst langsam“auf der linken Fahrspur gefahren, habe ihn sozusagen ausgebremst.
Trotzdem sei er aber nicht dicht an den Kleinwagen herangefahren, „und die Lichthupe setzte ich auch nicht ein, nur den Blinker“, ergänzte derWachtendonker. Jedenfalls habe er, wegen dieses „Spielchens“, beinahe die Ausfahrt Schiefbahn verpasst. Er sei dort zu schnell hineingefahren – „Das war mein Fehler!“– und habe die Kontrolle über sein Auto verloren.
Eine Grevenbroicherin, die an jenem Tag ebenfalls mit ihrem Auto dort unterwegs war, bestätigte im Zeugenstand die Aussage des 41-Jährigen. Auch sie habe den Eindruck gehabt, dass der Kleinwagenfahrer den Beschuldigten ausgebremst hätte: „Es sah so aus, als wolle er ihn provozieren, indem er nicht nach rechts fuhr.“
Der Kleinwagenfahrer, der auch als Zeuge geladen war, erschien indes nicht zur Verhandlung; er fehlte unentschuldigt. Die Richterin verhängte deshalb gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro.