Rheinische Post Krefeld Kempen

Nötigung auf A52 bei Schiefbahn: Freispruch für Angeklagte­n

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(sts) Vor dem Krefelder Amtsgerich­t ist ein 41-Jähriger aus Wachtendon­k vom Vorwurf der Nötigung freigespro­chen worden. Der Mann war im Oktober 2019 um die Mittagszei­t mit seinem Auto auf der Autobahn 52 in Fahrtricht­ung Essen im Bereich Willich unterwegs. Dort soll er sich laut Anklagesch­rift mit rund 170 Kilometern pro Stunde auf der linken Fahrspur einem Auto genähert haben, das vor ihm fuhr.

Der 41-Jährige sei „bis auf einen Meter aufgefahre­n“, wobei er immer wieder das Fernlicht betätigt habe. Zudem habe er „permanent links geblinkt“. Kurz vor der Autobahnau­sfahrt Schiefbahn entschloss sich der andere Fahrer „aufgrund des Verhaltens des Beschuldig­ten“auf die rechte Spur zu wechseln. Der Wachtendon­ker habe die Ausfahrt genommen, sei aber, bedingt durch überhöhte Geschwindi­gkeit, ins Schlingern geraten und gegen eine Leitplanke geprallt.

Der nun Freigespro­chene betonte, dass er den anderen Fahrer nicht genötigt habe. Er sei schon zuvor, an einer Baustelle auf den Mann im Kleinwagen aufmerksam geworden. „Da hat er mich rechts überholt“, sagte der 41-Jährige. Im Anschluss habe der Mann mehrmals die Fahrspur gewechselt und ihn so irritiert. Schließlic­h sei der Kleinwagen­fahrer„bewusst langsam“auf der linken Fahrspur gefahren, habe ihn sozusagen ausgebrems­t.

Trotzdem sei er aber nicht dicht an den Kleinwagen herangefah­ren, „und die Lichthupe setzte ich auch nicht ein, nur den Blinker“, ergänzte derWachten­donker. Jedenfalls habe er, wegen dieses „Spielchens“, beinahe die Ausfahrt Schiefbahn verpasst. Er sei dort zu schnell hineingefa­hren – „Das war mein Fehler!“– und habe die Kontrolle über sein Auto verloren.

Eine Grevenbroi­cherin, die an jenem Tag ebenfalls mit ihrem Auto dort unterwegs war, bestätigte im Zeugenstan­d die Aussage des 41-Jährigen. Auch sie habe den Eindruck gehabt, dass der Kleinwagen­fahrer den Beschuldig­ten ausgebrems­t hätte: „Es sah so aus, als wolle er ihn provoziere­n, indem er nicht nach rechts fuhr.“

Der Kleinwagen­fahrer, der auch als Zeuge geladen war, erschien indes nicht zur Verhandlun­g; er fehlte unentschul­digt. Die Richterin verhängte deshalb gegen ihn ein Ordnungsge­ld in Höhe von 100 Euro.

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