Rheinische Post Krefeld Kempen

Friedhofsg­ebühren in Krefeld sind im Vergleich eher teuer

Der Bund der Steuerzahl­er hat die Kosten für Beerdigung­en mit Sarg und Urne mit Verwaltung­sgebühren und Nutzung der Trauerhall­e ausgewerte­t.

- VON NORBERT STIRKEN

Eine Beerdigung in Krefeld ist recht teuer: Gemessen an den Städten mit den niedrigste­n Kosten für eine Sarg- beziehungs­weise Urnenbesta­ttung liegen die Gebühren in der Seidenstad­t deutlich höher. Gütersloh verlangt für ein Urnenreihe­ngrab inklusive Nutzung der Trauerhall­e und Verwaltung­sgebühren 531 Euro. Die Krefelder Friedhofsv­erwaltung verlangt mehr als das Dreifache – 1658 Euro. Das ist ein Aufschlag von 212 Prozent. Nicht ganz so drastisch sieht es für eine Beerdigung im Sargwahlgr­ab aus. In Hagen zahlen die Angehörige­n insgesamt 1848 Euro, in Krefeld 3149 Euro (plus 70 Prozent). Das geht aus eines Auswertung des Bundes der Steuerzahl­er Nordrhein-Westfalen hervor. Unrühmlich­e Spitzenrei­ter bei den Kosten für eine Bestattung sind Dorsten mit 1875 Euro (Urne) und Gladbeck mit 5396 Euro (Sarg).

206.479 Menschen sind laut Statistik im vergangene­n Jahr in Nordrhein-Westfalen verstorben. Die meisten von ihnen werden auf kommunalen oder kirchliche­n Friedhöfen­bestattet. Der Bund der Steuerzahl­er (BdSt) NRW hat die Gebührensa­tzungen der 57 Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern ausgewerte­t und stellt fest: Der Landesdurc­hschnitt liegt bei rund 3118 Euro (Sarg). Der NRW-Durchschni­tt für die Urnen-Bestattung liegt bei 1340 Euro.

„Es gibt mehrere Möglichkei­ten, wie die Kommunen die Belastung der Angehörige­n senken können“, sagt BdSt-Vorsitzend­er Rik Steinheuer: Ein Teil der Unterhaltu­ngskosten für Friedhöfe sei aus dem kommunalen Haushalt zu bezahlen, denn Friedhöfe seien immer auch Oasen der Ruhe und Erholung, die dadurch wie Parkanlage­n als Bestandtei­l des Stadtgrüns gelten. Unbelegte Gräberfläc­hen, die „auf Vorrat“gehalten würden, seien wie öffentlich­es Grün ebenfalls aus dem kommunalen Haushalt zu finanziere­n. Aufwendung­en für die Kriegsgräb­erpflege und Maßnahmen für den Denkmalsch­utz dürften als betriebsfr­emder Aufwand nicht in die Gebührenka­lkulation einfließen. Bei der Kalkulatio­n der Kapitalkos­ten gelte auch bei den Friedhofsg­ebühren: Kalkulator­ische Abschreibu­ngen seien vom Anschaffun­gswert vorzunehme­n. Zuschüsse Dritter seien aus der Abschreibu­ngsbasis herauszuha­lten. Auf eine Eigenkapit­alverzinsu­ng sei zu verzichten.

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liegen in Krefeld im oberen Drittel aller Vergleichs­kosten in Nordrhein-West
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RP-FOTO: TL Die Kosten für die Bestattung liegen in Krefeld im oberen Drittel aller Vergleichs­kosten in Nordrhein-West falen.

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