Rheinische Post Krefeld Kempen
Jetzt droht der Lockdown fürs Geflügel
Bei den Geflügelhaltern im Viersener Ostkreis ist die Anspannung groß. Die Vogelgrippe, die bereits in Emmerich am Niederrhein in Beständen nachgewiesen worden ist, lässt Züchter in der Region nun besondere Vorsicht walten.
In Emmerich am Rhein (Kreis Kleve) ist die Vogelgrippe bereits nachgewiesen worden. Zuvor waren in der benachbarten niederländischen Provinz Gelderland schon Sperrgebiete eingerichtet worden. Im Veterinäramt des Kreises Viersen nimmt man die Situation sehr ernst: Denn die Geflügelpest könnte möglicherweise auch bald auf Tierbestände in der hiesigen Region übergreifen. Die hoch infektiöse Viruserkrankung kann von Wildvögeln auf Nutzgeflügel übertragen werden. Die Tiere eines gesamten Bestandes müssten dann getötet werden. Daher wird eine Stallpflicht fürs Geflügel erwogen.
Nicht nur die gewerblichen Geflügelhalter im Viersener Ostkreis sind alarmiert. Auch bei den Klein- und Hobbyhaltern von Vögeln macht man sich Sorgen. „Eine Stallpflicht bedeutet für Geflügel immer eine Belastung. Die meisten Züchter haben kleinere Ställe, dafür aber einen großen Auslauf, in dem die Tiere scharren können, die Möglichkeit zum Sandbad haben und sich wälzen können. GeradeWassergeflügel bekommt viel Stress, wenn es eingestallt werden muss“, sagt Alexander Haßelmann. Der Kempener ist Vorsitzender des Rassegeflügelzuchtvereins Viersen und steht mit den Mitgliedern aus dem gesamten KreisViersen und darüber hinaus in einem engen Kontakt über WhatsApp-Gruppen.
Man beobachte die eigenen Tiere aufmerksam und befinde sich in einem regen Austausch mit den anderen Hobbyzüchtern, sagt er. Viele Mitglieder haben schon Vorkehrungen getroffen, sollte es zu einer so genannten Aufstallungspflicht kommen. Dazu gehört auch, dass Außenanlagen mit Teichen für Enten mit Hilfe von Planen und Platten hermetisch gegen einen Kontakt mit Wildvögeln abgeschottet werden. Die Anlagen erhalten provisorische Decken, und die Zaunwände werden ebenfalls dichtgemacht.
„Viele Züchter haben auch ihren Bestand reduziert und Tiere verkauft, die sie ansonsten gerne für die Zucht behalten hätten“, sagt Haßelmann. Weil etliche Ställe im Falle des Falles für einen Daueraufenthalt der gefiederten Tiere zu klein sind, haben sich Züchter von Tieren notgedrungen getrennt. Man müsse die Gefahr ernst nehmen und sich an Vorgaben halten, betont der Fachmann. Die sehen derzeit so aus, dass Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden darf. Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Futter haben. Das gilt auch für Wasser in den Tränken, Einstreu und weitere Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen. Schuhe müssen vor dem Betreten des Stalls oder des Auslaufes gewechselt werden und Hände
gewaschen sowie desinfiziert werden. Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand sind unverzüglich durch einen Tierarzt abzuklären.
Bei Tauben sieht es indes etwas anders aus. Grundsätzlich wird die Haltung von Tauben durch die Bestimmungen der Geflügelpest- Verordnung nicht reglementiert. „Je nach Seuchenlage kann das aber über das Tiergesundheitsgesetz erfolgen“, teilt die Pressestelle des Kreises Viersen mit.
Tauben haben eine Besonderheit. „Tauben erkranken nicht an demVirus. Sie sind immun dagegen. Sie können die Krankheit auch nicht auf andere Vögel übertragen. Das haben Studien belegt. Taubenzüchter müssen sich so erstmal keine Sorgen machen“, sagt Experte Alexander Haßelmann.
Der Kempener züchtet selbst auch Tauben und das mit großem Erfolg. Da sich die Brieftauben derzeit eh in der Winterruhe befinden und nicht fliegen, sieht Haßelmann dem Problem aus Sicht der Taubenzüchter gelassen entgegen. Nichtsdestotrotz bestehe nach wie vor ein erhöhtes Risiko für den Ausbruch der Vogelgrippe und damit eine Gefährdung des Geflügels.