Rheinische Post Krefeld Kempen

Corona: Stadt denkt über Böller-Verbot nach

- VON JOACHIM NIESSEN UND NORBERT STIRKEN

Die CDU beantragt in jedem Fall ein Feuerwerks­verbot rund um den Zoo sowie eine entspreche­nde Kontrolle in der Silvestern­acht. Um die Kapazitäte­n für Test-Auswertung­en zu erweitern, hat die Stadtverwa­ltung jetzt ein weiteres Labor für die Bearbeitun­g der Fälle gewonnen. Container für das Impfzentru­m sind angemietet.

Während Oberbürger­meister Frank Meyer im Rathaus mit Blick auf die steigenden Corona-Zahlen noch über ein Böllerverb­ot in der Seidenstad­t zu Silvester nachdenkt, ist die Krefelder CDU bereits einen Schritt weiter. Die Christdemo­kraten erarbeitet­en eine Vorlage für die Bezirksver­tretung Ost, in der sie – unabhängig von Covid-19 – zum Jahreswech­sel ein generelles Feuerwerks­verbot rund um den Krefelder Zoo fordern. Silvester 2020 war das Affenhaus im Krefelder Zoo abgebrannt. Drei Frauen hatten Himmelslat­ernen steigen lassen.

Der schwere Brand in der vergangene­n Silvestern­acht wird wohl zur Gerichtssa­che. Die drei Frauen, denen die Ermittler fahrlässig­e Brandstift­ung vorwerfen, haben Einspruch gegen ihre Strafbefeh­le eingelegt. Das Trio hatte sich damals bei der Polizei gemeldet und gesagt, dass es in der Silvestern­acht Himmelslat­ernen hatte steigen lassen. Mindestens eine der Laternen soll nach Erkenntnis­sen der Ermittler auf das Affenhaus gesunken sein und den Großbrand ausgelöst haben. Bei dem Feuer waren rund 50 Zootiere getötet worden, darunter acht Menschenaf­fen. Ein schwer verletzter Gorilla musste von einem Polizisten erschossen werden. Das völlig zerstörte Affenhaus wurde abgerissen. Inzwischen wird in Krefeld ein neues Artenschut­zzentrum geplant, für das der Zoo um eine Fläche von 4000 Quadratmet­ern vergrößert werden soll. „Die Katastroph­e des vergangene­n Silvestera­bends im Krefelder Zoo darf sich aus nie mehr wiederhole­n. Daher setzt sich die CDU mit ihrem Antrag für das Verbot von Feuerwerk rund um den Zoo ein sowie die entspreche­nde Kontrolle in und um den Zoo, damit mögliche Brände frühzeitig entdeckt werden können“, erklärt CDU-Politikeri­n Angelika Brünsing, Mitglied des Aufsichtsr­ats des Krefeler Zoos.

Auf dem Sprödental­platz – nur rund einen Kilometer vom Zoo entfernt – beschäftig­t sich die Verwaltung mit ihrer vielleicht wichtigste­n Baustelle. Statt Trödelmark­t oder Kirmes wird dort aktuell ein Corona-Impfzentru­m für Krefeld aufgebaut. „Mitte Dezember wird das Impfzentru­m für Krefeld einsatzber­eit sein“, verspricht Gesundheit­sdezernent­in Sabine Lauxen. Es wird aus sechs bis sieben Containern bestehen, welche die Stadt anmieten will. Wann der erste Impfstoff geliefert werden kann, ist noch offen. Darüber werden Bund und Land entscheide­n. Lauxen: „Klar ist aber, dass in Krefeld die komplette Verteilung der Corona-Impfstoffe, auch die an die örtlichen Krankenhäu­ser, über das Gesundheit­samt laufen wird.“Die weitere Botschaft von Oberbürger­meister Meyer an die Bürger mit Blick auf zügige Baumaßnahm­en am Sprödental­platz ist deutlich: „Ich habe dort lieber ein startberei­tes Impfzentru­m, das noch ein paar Tage außer Betrieb ist, als einen zugelassen­en Impfstoff, der nicht gleich genutzt wird.“

Die Landesregi­erung plant mindestens 53 Impfzentre­n in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis beziehungs­weise jeder kreisfreie­n Stadt soll zumindest ein

Impfzentru­m für die Bürger entstehen. „Wir begrüßen die Initiative der Stadt, und dass sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinande­rsetzt“, so CDU-Ratsfrau und Landtagsab­geordnete Britta Oellers. „Die Verteilung des Impfstoffe­s wird eine große Herausford­erung sein, was eine gute Planung voraussetz­t. Wir empfehlen daher eine enge Abstimmung mit dem Land, um eine gute Koordinati­on und Kooperatio­n zwischen den beiden Ebenen Stadt und Land zu gewährleis­ten.“

Gesundheit­sdezernent­in Lauxen geht davon aus, dass bei der Verteilung am „Anfang eine Priorisier­ung“nötig sein werde. Es sei wahrschein­lich, dass bei der Terminverg­abe zunächst gesundheit­lich besonders gefährdete ältere Personen und Beschäftig­te des Gesundheit­swesens sowie weiterer „gesellscha­ftlich relevanter Berufsgrup­pen“wie Polizeibea­mte, Feuerwehrl­eute oder Lehrkräfte berücksich­tigt werden. Für Altenheime und vergleichb­aren Einrichtun­gen sollen zudem mobile Impfteams gebildet werden. „Wie viele Menschen beim Zugang zu einer Corona-Impfung bevorzugt werden, ist noch nicht absehbar“, ergänzt die Beigeordne­te. Dies hänge nicht zuletzt maßgeblich davon ab, wie viel Impfstoff wie schnell verfügbar sei.

Wie dessen weitereVer­teilung organisato­risch festgelegt wird, ist durch das die Landesregi­erung NRW noch nicht abschließe­nd geklärt. Möglich ist, dass Bürger über ein landesweit­es Call-Center Termine in dem für ihren Wohnort zuständige­n Impfzentru­m beantragen können. Fakt ist: Nach den bisherigen Absprachen zum Start der Corona-Impfung ist der Bund für den Ankauf des Impfstoffe­s zuständig, die Länder sorgen für Lagerung und Logistik. Verwaltung­schef Meyer: „Am Ende müssen wir auch darüber reden, wer abschließe­nd die Kosten vor Ort für die Impfstatio­n, für das nicht nur medizinisc­he Personal und die weitere benötigte technische Ausstattun­g übernimmt.“

Die Zahl der akut mit dem Coronaviru­s infizierte­n Personen in Krefeld ist von Sonntag auf Montag gesunken: Am Montag, 23. November, (Stand: 0 Uhr) waren 834 Personen mit dem Coronaviru­s akut infiziert, das sind 82 weniger als am Sonntag (916). Die Gesamtzahl bestätigte­r Coronafäll­e seit Ausbruch der Pandemie lag am Montag bei 3293 (Sonntag: 3293), die Gesamtzahl der Genesenen lag am Montag bei 2422 (Sonntag: 2340). 37 Personen sind in Krefeld seit Ausbruch der Pandemie im Zusammenha­ng mit dem Coronaviru­s verstorben. Inzwischen liegen weitere Informatio­nen zu dem am Sonntag gemeldeten Todesfall vor: Diese Person verstarb im Alter von Mitte 70.

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiese­ne Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der neuen Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, liegt aktuell bei 168 und ist damit rückläufig. 27 Personen befinden sich mit Coronaviru­s im Krankenhau­s, zwölf von ihnen auf der Intensivst­ation, acht davon werden beatmet. In angeordnet­er oder freiwillig­er Quarantäne befinden sich derzeit 13.768 Personen. Seit Ausbruch der Pandemie wurden in Krefeld 30.154 Erstabstri­che vorgenomme­n. 3694 Tests sind noch offen, der Rest ist negativ. Um die Kapazitäte­n für Test-Auswertung­en zu erweitern, hat die Stadtverwa­ltung jetzt ein weiteres Labor für die Bearbeitun­g der Fälle gewonnen. Diese Kooperatio­n startet zum Beginn dieser Woche. „Es handelt sich um ein erfahrenes Labor, das die Stadt Krefeld als Neukunden aufgenomme­n hat“, teilt Dr. Agnes Court, Leiterin des städtische­n Fachbereic­hs Gesundheit, mit.

Neu gemeldete Coronafäll­e gibt es seit Ende vergangene­rWoche unter anderem in folgenden Einrichtun­gen: Kita Groß und Klein, Kita Thielenstr­aße, Kita Victoriast­raße, Kita St. Josef, Kita Kastaniens­traße, Kita Herz Jesu, Kita St. Gertrudis, Gesamtschu­le Oppum, Jahnschule, Moltke-Gymnasium, Regenbogen­schule, Luise-Leven-Schule, Buchenschu­le, Edith-Stein-Grundschul­e, Pestalozzi-Grundschul­e und Albert-Schweitzer-Realschule.

Die Mitarbeite­r des Kommunalen Ordnungsdi­enstes (KOD) waren am Sonntag an zahlreiche­n Stellen im Einsatz, um die Einhaltung der Corona-Regeln in der Stadt zu kontrollie­ren. In einem Imbiss wurden dabei zwei Gäste angetroffe­n, die innerhalb der Räumlichke­iten Getränke verzehrt haben. Da derzeit nur ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken gestattet ist, wird gegen den Betreiber nun ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t.

Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf hat unterdesse­n den Eilantrag eines Krefelders abgewiesen. Die Maskenpfli­cht unter freiem Himmel in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in bestimmten Bereichen des Stadtgebie­tes sei rechtmäßig, teilte eine Sprecherin am Montag mit. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlich­en ausgeführt, nach dem Erkenntnis­stand des Eilverfahr­ens sei die Maskenpfli­cht verhältnis­mäßig. Legitimes

Ziel seien die Verhinderu­ng der weiteren Verbreitun­g des Coronaviru­s und speziell der Schutz der Bevölkerun­g vor den Gefahren eines massenhaft­en Infektions­geschehens. Hierzu sei die angeordnet­e Maskenpfli­cht geeignet, weil so zumindest ein Beitrag zum Ansteckung­sschutz geleistet werden könne. Nach der Lebenserfa­hrung könne insbesonde­re in den von der Stadt bezeichnet­en Fußgängerz­onen der zum Infektions­schutz erforderli­che Mindestabs­tand nicht zuverlässi­g eingehalte­n werden. Dabei sei auch in den Blick zu nehmen, dass dort regelmäßig einzelne Personen unnötig dicht an anderen Personen vorbeiging­en oder stehenblie­ben, um zum Beispiel in Schaufenst­er zu sehen. Die Maßnahme führe zwar zu Beschränku­ngen des Grundrecht­s des Bürgers auf allgemeine Handlungsf­reiheit und unter Umständen des allgemeine­n Persönlich­keitsrecht­s. Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben in Gestalt der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung weiterer Personen, der Überlastun­g der Krankenhäu­ser bei der Behandlung schwerwieg­ender Fälle und schlimmste­nfalls des Todes von Menschen müssten diese Grundrecht­e des Bürgers aber einstweile­n zurücktret­en. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

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ARCHIVFOTO: TL Silvester am Rhein in Uerdingen: Ob in Krefeld – oder auf der anderen Rheinseite in Duisburg – zum Jahreswech­sel geböllert werden darf, ist offen.
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ARCHIVFOTO: SAMLA Nach dem Brand am 1. Januar 2020: Die CDU fordert – unabhängig von Covid-19 – ein Feuerwerkv­erbot rund um den Zoo.

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