Rheinische Post Krefeld Kempen

Bund führt Steuerpaus­chale für Homeoffice-Nutzung ein

- VON REINHARD KOWALEWSKY

Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, dass die vielen Millionen Arbeitnehm­er, die dieses Jahr ins Homeoffice gehen mussten, dafür eine Kostenpaus­chale von der Steuer absetzen dürfen. Die Homeoffice-Pauschale soll fünf Euro am Tag betragen, maximal 600 Euro im Jahr. Darauf einigten sich die Finanzpoli­tiker der Bundesregi­erung vorläufig.

Profiteure der Regelung sind vor allem jene Arbeitnehm­er, die zwar zu Hause arbeiten mussten, aber kein vollwertig­es, eigenständ­iges Arbeitszim­mer haben, für das bis zu 1250 Euro im Jahr abgesetzt werden dürfen. Der Bund der Steuerzahl­er (BdSt) begrüßt den Vorschlag: „Arbeitnehm­er, die zu Hause arbeiten und deshalb auf private Ressourcen zurückgrei­fen, müssen dafür einen steuerlich­en Ausgleich erhalten“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Seine Organisati­on habe schon früh für eine Pauschale von 100 Euro im Monat geworben. Nun handele es sich um einen „guten Ansatz.“

Die Homeoffice-Pauschale soll wohl wie die jetzige Kilometerp­auschale oder Ausgaben für Büromateri­al nur dann die Steuern senken, wenn die 1000 Euro an jährlichem Freibetrag für Werbungsko­sten überschrit­ten werden. Würde die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Freibetrag gewährt, wäre dies eine „einseitige Begünstigu­ng“, so das Bundesfina­nzminister­ium. Die Pauschale wird auf 600 Euro begrenzt, um die Kosten unter der Grenze von einer Milliarde Euro zu halten. Denkbar ist, dass die Pauschale doch nicht mit derWerbung­skostenpau­schale verrechnet wird. Dann wird sie viel niedriger sein.

So wie bei anderen Werbungsko­sten bringt die Homeoffice-Pauschale Gutverdien­ern den höchsten Vorteil: Wer als Single 60.000 Euro im Jahr verdient, kommt inklusive Kirchenste­uer und Soli auf eine Steuerbela­stung von knapp 50 Prozent. Er oder sie erhält also die Hälfte der Werbungsko­sten wieder von der Steuer zurück. Familien mit Kindern und weniger Einkommen kommen oft nur auf eine viel niedrigere Grenzsteue­rbelastung. Sie zahlen weniger Steuern. Aber: Sie sparen auch weniger Steuern. Es ist zu vermuten, dass die Politik mit der neuen Regelung auch Missbrauch der Entfernung­spauschale vermeiden möchte.

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