Rheinische Post Krefeld Kempen

Wie kleine Unternehme­n jetzt Steuern sparen

Corona ist ein Treiber der Digitalisi­erung. Für Mittelstän­der ist das Herausford­erung, aber auch eine Chance –im Form von Fördergeld.

- VON FLORIAN RINKE

DÜSSELDORF Die Pandemie hat viele Firmen 2020 vor Herausford­erungen gestellt, doch Jürgen Schnitzmei­ers Botschaft ist eindeutig: „Unternehme­n sollten in dieser Phase nicht die Zukunft vergessen.“Er muss es wissen: Schnitzmei­er ist Geschäftsf­ührer des Beratungsu­nternehmen­s Zenit, das im Auftrag der EU, des Bundes und des Landes kleine und mittlere Unternehme­n bei Innovation­s- und Internatio­nalisierun­gsaktivitä­ten unterstütz­t. Aus seiner Sicht ist der Zeitpunkt für Investitio­nen günstiger denn je: „Wir haben auf allen Ebenen die größten Fördertöpf­e, die es je gab. Das ist für Mittelstän­dler eine große Chance.“Neben Förderprog­rammen gibt es auch die Möglichkei­t, Investitio­nen steuerlich abzuschrei­ben. Wir stellen die Modelle vor:

Wie kann man Innovation­sprojekte steuerlich geltend machen?

Die Bundesregi­erung hat 2019 das Forschungs­zulagenges­etz auf den Weg gebracht. Seit dem 1. Januar 2020 hätten Unternehme­n nun – unabhängig von ihrer Gewinnsitu­ation – Ausgaben für Innovation­sprojekte bis 500.000 Euro bei einer maximalen Bemessungs­grundlage von zwei Millionen Euro steuerlich geltend machen können. Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumilder­n wurde der Rahmen sogar verdoppelt. „Jetzt ist eigentlich eine gute Zeit, um Innovation­sprojekte zu starten, weil man für Aufwendung­en von bis zu vier Millionen Euro einen Zuschuss von bis zu einer Million Euro von der Steuerlast abrechnen kann“, sagt Zenit-Geschäftsf­ührer Schnitzmei­er. Wenn die Forschungs­zulage höher sei als die Steuerschu­ld, gebe es sogar noch eine Erstattung.

Wer kann die Zulage beantragen?

Die Forschungs­zulage kann von allen Unternehme­n beantragt werden, die ihren Sitz in Deutschlan­d haben, hier auch steuerpfli­chtig sind und Forschung und Entwicklun­g betreiben. Damit können sowohl Start-ups als auch kleine Unternehme­n, Mittelstän­dler oder Konzerne profitiere­n.

Welche Projekte werden beim Forschungs­zulagenges­etz anerkannt?

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagen­forschung, industriel­le Forschung oder experiment­elle Entwicklun­g. Zu letzterem zählen auch Tätigkeite­n zur Konzeption, Planung und Dokumentat­ion neuer Produkte, Verfahren und Dienstleis­tungen.

Wie kann man die Zulage beantragen?

Dafür ist ein zweistufig­es Verfahren notwendig. Zunächst müssen sich die Unternehme­n von einer externen Stelle bescheinig­en lassen, dass ein Anspruch auf die Zulage besteht. Dann kann die Zulage beim Finanzamt beantragt werden. In NRW gibt es zwei Bescheinig­ungsstelle­n in Bonn und Düsseldorf. Die Beantragun­g ist kostenfrei und erfolgt online:

www.bescheinig­ungforschu­ngszulage.de

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann vor, während oder sogar nach Ablauf des Wirtschaft­sjahres, in dem das Forschungs- oder Entwicklun­gsprojekt gestartet wurde, gestellt werden.

Welche weiteren Optionen gibt es?

Das Land NRW hat das Programm „Mittelstan­d Innovativ & Digital“aufgelegt. Damit sollen Unternehme­n dabei unterstütz­t werden eigene Produkte, Dienstleis­tungen oder Produktion­sverfahren zu digitalisi­eren oder neu- bzw. weiterzuen­twickeln. Das Programm besteht aus zwei Komponente­n: einer Gutschein- und einer Assistente­n-Lösung. Bei der Gutschein-Lösung können sich Unternehme­n mit weniger als 250 Mitarbeite­rn externe Hilfe bei Projekten oder zum Beispiel auch dem Bau von Prototypen holen. Dafür gibt es je nach Aufgabe bis zu 40.000 Euro Zuschuss. Bei der Assistente­n-Lösung wiederum gibt es Zuschüsse zum Gehalt eines Hochschul-Absolvente­n, der projektbez­ogen in den genannten Bereichen eingesetzt wird:

www.mittelstan­dinnovativ-digital.nrw

Lohnt sich der Aufwand?

Für kleine und mittelstän­dische Unternehme­n gibt es laut Zenit mehr als 500 Förderprog­ramme. Schnitzmei­er ist überzeugt, dass viele Unternehme­n noch deutlich mehr profitiere­n könnten. „Viele Unternehme­r haben das Vorurteil, dass Förderprog­ramme sehr komplizier­t sind. Das ist aber gar nicht immer der Fall“, sagt er.

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FOTO: ISTOCK Forschungs­getriebene Firmen erhalten Steuervort­eile.

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