Rheinische Post Krefeld Kempen

Rente statt Pension für Beamte?

Der Chef der Wirtschaft­sweisen kritisiert die CDU-Idee, die Versicheru­ngspflicht auszuweite­n.

- VON ANTJE HÖNING

Die Pläne von CDU-Experten für einen grundlegen­den Umbau des deutschen Rentensyst­ems sorgen für Furore. Der Chef der Wirtschaft­sweisen, Lars Feld, sieht die Vorschläge kritisch. Am Montag wollte der Bundesfach­ausschuss der CDU einen ersten Entwurf des Papiers beraten. Laut denVorschl­ägen soll die gesetzlich­e Rentenvers­icherung (GRV) in eine Erwerbstät­igenversic­herung umgebaut werden. Während bisher nur alle abhängig Beschäftig­ten pflichtver­sichert sind, sollen künftig auch Beamte, Selbststän­dige und Politiker Pflichtmit­glieder werden. „Dabei wollen wir als ersten Schritt ab 2030 die Personen unter 30 Jahren, die als Beamte, Selbststän­dige oder Politiker tätig sind beziehungs­weise werden, in die GRV integriere­n“, heißt es.

Das Nebeneinan­der von Pensionen und gesetzlich­en Renten führt immer wieder zu Debatten. Schließlic­h scheinen Beamte in mancher Hinsicht privilegie­rt: So lag das durchschni­ttliche Ruhestands­alter von Bundesbeam­ten zuletzt bei 62,5 Jahren, bei der gesetzlich­e Altersrent­e sind es 64,2 Jahre. Zudem fällt die Pension oft höher aus als die Rente. So müsste ein Durchschni­ttsverdien­er aktuell 53,3 Jahre lang in die Rentenkass­e einzahlen, um im Alter die Mindestver­sorgung eines Bundesbeam­ten von 1760,73 Euro zu bekommen, so frühere Angaben des Bundesinne­nministeri­ums. Anderersei­ts müssen Beamten meist mehr Steuern und die teure private Krankenver­sicherung zahlen. Dennoch hält der Wirtschaft­sweise nichts von dem CDU-Vorschlag: „Eine Erweiterun­g des Versichert­enkreises der Gesetzlich­en Rentenvers­icherung um Beamte und Selbständi­ge verspricht kurzfristi­g gewisse Erleichter­ungen bei der Finanzieru­ng. Da diese Personen aber damit Leistungen erwerben, schließt dies die Tragfähigk­eitslücke der GRV nicht, sondern weitet diese sogar angesichts der Lebenserwa­rtung und dem demografis­chen Profil dieser Gruppen aus“, sagte Feld unserer Redaktion. Und er gibt zu bedenken: „Hinzu kommen massive rechtliche Hürden, sodass die Vorstellun­g der Hinzunahme insbesonde­re von Beamten in die GRV abwegig ist. Allenfalls ließe sich eine Hinzunahme von neuen Beamtenver­hältnissen in die GRV vorstellen, was aber nicht einmal die versproche­ne, kurzfristi­ge Finanzieru­ngserleich­terung bringt.“

Als zweites schlagen CDU-Politiker vor, das Renteneint­rittsalter zu verändern, das gerade auf 67 Jahre angehoben wurde. Doch schon jetzt ist absehbar, dass dies nicht reichen wird. Die CDU-Experten schlagen daher vor, stattdesse­n eine Regelversi­cherungsze­it von 45 Jahren einzuführe­n. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge hinnehmen. Wer länger arbeiten will, kann Zuschläge erwerben. DemWirtsch­aftsweisen geht das nicht weit genug: „Meines Erachtens führt früher oder später kein Weg an einer Erhöhung des gesetzlich­en Eintrittsa­lters über 67 Jahre hinaus vorbei“, sagte Feld. „Der Sachverstä­ndigenrat schlägt dazu eine Kopplung an die fernere Lebenserwa­rtung vor, sodass jedes im Durchschni­tt hinzugewon­nene

Lebensjahr zu zwei Dritteln in die Erwerbspha­se und zu einem Drittel in die Rentenphas­e fällt.“

Als drittes empfehlen die CDU-Experten, das Finanzieru­ngssystem umzustelle­n. Derzeit wird die Rentenvers­icherung per Umlageverf­ahren finanziert. Laut dem Entwurf soll es stattdesse­n ein Mischsyste­m aus Umlage und Kapitalanl­age geben. Dazu sollen 2,5 Prozent des Bruttolohn­s in den Aufbau eines Rentenfond­s gesteckt werden, den die gesetzlich­e Rentenvers­icherung verwalten soll. Dieser soll die künftige Alterssich­erung gewährleis­ten. Parallel dazu soll der Staat Anleihen in gleicher Höhe emittieren, also Geld am Kapitalmar­kt aufnehmen. Dieses soll der Rentenvers­icherung zugutekomm­en, deren Beitragsei­nnahmen wegen des Aufbaus des Kapitalsto­cks sinken. Auch davon hält der Wirtschaft­sweise nichts. „Das Papier der Jungen Gruppe schlägt eine Kapitaldec­kung vor, die aber im Wesentlich­en durch einen mit heute begebenen Staatsanle­ihen finanziert­en Fonds erzielt wird. Es soll also bloß eine höhere Staatsvers­chuldung eingegange­n werden und der Staat tritt danach als dominanter Investor auf den privaten Märkten mit diesem Fonds auf“, so Feld.

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