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Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen bald Pflicht
DÜSSELDORF (dpa/gw/maxi) Über neu gebauten offenen Parkflächen mit mehr als 25 Plätzen sollen in Nordrhein-Westfalen künftig Photovoltaik-Anlagen Pflicht werden. Das kündigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf an. Damit sollten künftig riesige, natürliche Flächen versiegelnde „Beton-Wüsten“– etwa vor Supermärkten – wenigstens mit einem Nutzen für die Gesellschaft verbunden werden.
Die Photovoltaik-Anlagen seien ein Mittel gegen sommerliche „Hitze-Inseln“vor allem in den Städten, weil sie Wärme aufnähmen, Schatten spendeten und gleichzeitig auch mit Ladestationen für Elektro-Autos gekoppelt werden könnten, erläuterte Scharrenbach. „Das ist was Neues für und in Nordrhein-Westfalen.“Die geplante Änderung ist Teil einer Novellierung der Landesbauordnung, die zum 1. Juli 2021 greifen soll und der das Landeskabinett bereits zugestimmt habe, berichtete Scharrenbach.
Der Immobilien-Verband Haus und Grund in Nordrhein-Westfalen reagierte zurückhaltend. „Diese geplante Photovoltaik-Anlagen-Pflicht kommt sehr überraschend. DieVorgabe war nicht im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehen“, sagte Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya unserer Redaktion. An sich sei es eine interessante Idee. „Eine pauschale Festlegung auf Solaranlagen halten wir jedoch für schwierig. Auch Bäume spenden Schatten, nehmen Wärme auf und filtern zudem Feinstaub.“Das nütze Natur und Gesellschaft. „Nicht jeder Parkplatz ist aufgrund der Lage zudem für Photovoltaik-Anlagen geeignet“, sagte Amaya und warnte davor, Investoren könnten auch dazu geneigt sein, auf mehr als 25 Parkplätze zu verzichten, um der Pflicht zu entgehen. „Sofern auch Parkflächen von Wohnanlagen betroffen sein sollten, würde eine entsprechende Pflicht die Baukosten für den Wohnungsneubau erhöhen. Effektiver könnten entsprechende Fördermittel sein, um auf freiwilliger Basis entsprechende Anlagen zu errichten.“Alternativ schlug der Verbandschef einen Mix aus Photovoltaik-Anlagen und Bäumen als sinnvoll vor.„Nachbarn möchten sicher nicht nur auf blendende Solarpanels schauen.“
Deutlich stärker betroffen von der neuen Regelung dürfte der Handel sein. Dort gab man sich angesichts der Pläne noch sehr vorsichtig. „Wir kennen die Details des Vorstoßes noch nicht, aber werden uns den Entwurf im anstehenden parlamentarischen Verfahren genau anschauen“, sagte eine Sprecherin des Branchenverbands HDE in Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich sei man zu Gesprächen bereit, wie der Handel die Energiewende weiter unterstützen könne; an vielen Stellen sei die Branche schon sehr aktiv. „Wichtig ist, die Regelung auf praktische Umsetzbarkeit zu prüfen. Dort zeigen sich meist vielfache Hemmnisse, die es auszuräumen gilt. Und schlussendlich darf eine Verbindlichkeit nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für den Einzelhandel führen.“