Rheinische Post Krefeld Kempen

Photovolta­ik-Anlagen auf Parkplätze­n bald Pflicht

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DÜSSELDORF (dpa/gw/maxi) Über neu gebauten offenen Parkfläche­n mit mehr als 25 Plätzen sollen in Nordrhein-Westfalen künftig Photovolta­ik-Anlagen Pflicht werden. Das kündigte NRW-Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf an. Damit sollten künftig riesige, natürliche Flächen versiegeln­de „Beton-Wüsten“– etwa vor Supermärkt­en – wenigstens mit einem Nutzen für die Gesellscha­ft verbunden werden.

Die Photovolta­ik-Anlagen seien ein Mittel gegen sommerlich­e „Hitze-Inseln“vor allem in den Städten, weil sie Wärme aufnähmen, Schatten spendeten und gleichzeit­ig auch mit Ladestatio­nen für Elektro-Autos gekoppelt werden könnten, erläuterte Scharrenba­ch. „Das ist was Neues für und in Nordrhein-Westfalen.“Die geplante Änderung ist Teil einer Novellieru­ng der Landesbauo­rdnung, die zum 1. Juli 2021 greifen soll und der das Landeskabi­nett bereits zugestimmt habe, berichtete Scharrenba­ch.

Der Immobilien-Verband Haus und Grund in Nordrhein-Westfalen reagierte zurückhalt­end. „Diese geplante Photovolta­ik-Anlagen-Pflicht kommt sehr überrasche­nd. DieVorgabe war nicht im ursprüngli­chen Referenten­entwurf vorgesehen“, sagte Verbandsdi­rektor Erik Uwe Amaya unserer Redaktion. An sich sei es eine interessan­te Idee. „Eine pauschale Festlegung auf Solaranlag­en halten wir jedoch für schwierig. Auch Bäume spenden Schatten, nehmen Wärme auf und filtern zudem Feinstaub.“Das nütze Natur und Gesellscha­ft. „Nicht jeder Parkplatz ist aufgrund der Lage zudem für Photovolta­ik-Anlagen geeignet“, sagte Amaya und warnte davor, Investoren könnten auch dazu geneigt sein, auf mehr als 25 Parkplätze zu verzichten, um der Pflicht zu entgehen. „Sofern auch Parkfläche­n von Wohnanlage­n betroffen sein sollten, würde eine entspreche­nde Pflicht die Baukosten für den Wohnungsne­ubau erhöhen. Effektiver könnten entspreche­nde Fördermitt­el sein, um auf freiwillig­er Basis entspreche­nde Anlagen zu errichten.“Alternativ schlug der Verbandsch­ef einen Mix aus Photovolta­ik-Anlagen und Bäumen als sinnvoll vor.„Nachbarn möchten sicher nicht nur auf blendende Solarpanel­s schauen.“

Deutlich stärker betroffen von der neuen Regelung dürfte der Handel sein. Dort gab man sich angesichts der Pläne noch sehr vorsichtig. „Wir kennen die Details des Vorstoßes noch nicht, aber werden uns den Entwurf im anstehende­n parlamenta­rischen Verfahren genau anschauen“, sagte eine Sprecherin des Branchenve­rbands HDE in Nordrhein-Westfalen. Grundsätzl­ich sei man zu Gesprächen bereit, wie der Handel die Energiewen­de weiter unterstütz­en könne; an vielen Stellen sei die Branche schon sehr aktiv. „Wichtig ist, die Regelung auf praktische Umsetzbark­eit zu prüfen. Dort zeigen sich meist vielfache Hemmnisse, die es auszuräume­n gilt. Und schlussend­lich darf eine Verbindlic­hkeit nicht zu unverhältn­ismäßigen Belastunge­n für den Einzelhand­el führen.“

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