Rheinische Post Krefeld Kempen

Schulz-Holding: Insolvenzv­erfahren eröffnet

- VON NORBERT STIRKEN

Mit dem Verkauf seiner Firmengrup­pe an den US-Milliardär Warren Buffett hat der Krefelder Unternehme­r Wolfgang Schulz internatio­nal Aufmerksam­keit erzielt. Was dann folgte, beschäftig­te Gerichte und Strafverfo­lgungsbehö­rden. Jetzt wurde ein Insolvenzv­erfahren eröffnet.

Es tut sich was, in den Ermittlung­en gegen den Krefelder Unternehme­r Wolfgang Schulz und gegen sieben weitere Beschuldig­te: Die Staatsanwa­ltschaft für Wirtschaft­sstrafsach­en in Düsseldorf hat ein umfangreic­hes Gutachten fertiggest­ellt und sowohl an den Erstatter der Strafanzei­ge als auch an die Beschuldig­ten zur Stellungna­hme verschickt.„Der Sachverhal­t ist komplizier­t und enthält viele Berechnung­en“, erklärte Oberstaats­anwalt Ralf Möllmann auf Anfrage unserer Redaktion. Die Stellungna­hme der betroffene­n Parteien werde „einige Zeit“in Anspruch nehmen, vermutete er.

Zum Hintergrun­d: Der Verkauf der Firmen-Holding des Krefelders Wolfgang Schulz an eine Gesellscha­ft des US-Milliardär­s Warren Buffett hatte 2017 internatio­nale Aufmerksam­keit erregt. Schulz und andere sollen allerdings den Wert der Schulz Holding GmbH geschönt haben. In den USA soll er jetzt 643 Millionen Euro erstatten, und in Deutschlan­d ermittelt die Schwerpunk­tabteilung für Wirtschaft­sstrafsach­en in Düsseldorf wegen Betrug, Urkundenfä­lschung und Bilanzfäls­chung im Zusammenha­ng mit Unternehme­nsverkäufe­n im Jahre 2017.

Die Precision Castparts Corporated (PCC) aus dem Buffett-Imperium hat sich mit dem Kauf der Krefelder Wilhelm Schulz GmbH nach eigener Einschätzu­ng ein faules Ei ins Nest gelegt. Sie seien über den wahren Wert der Unternehme­nsgruppe getäuscht worden, erklärte PCC. Ein Schiedsger­icht in den USA hat entschiede­n, dass der Kaufpreis von 800 Millionen Euro um 643 Millionen zu hoch gewesen sei. Die Differenz zum wahren Wert sei zu erstatten. Die Entscheidu­ng wurde inzwischen von einem ordentlich­en US-Gericht bestätigt.

Bei rechtliche­n Auseinande­rsetzungen in den Vereinigte­n Staaten geriet auch die den Krefelder beratende Anwaltskan­zlei ins Visier. PCC hatte laut Handelsbla­tt vor einem US-Gericht eine Klage gegen

die Kanzlei Jones Day eingereich­t. Sie hatte die Schulz-Gruppe bei der Transaktio­n beraten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Berkshire-Tochter PCC lastet den Anwälten eine bedeutende Rolle bei dem mutmaßlich­en Betrug an. Konkret soll die Kanzlei Dokumente nicht offengeleg­t haben. Aus ihnen soll hervorgehe­n, dass die Schulz-Holding in „einer finanziell bedrohlich­en Lage“gewesen sei, bevor sie durch Precision übernommen wurde. Der Vorwurf lautet auch, dass Schulz und Jones Day gemeinsame Sache gemacht hätten. Einige Wochen später hat PCC die Klage laut Handelsbla­tt wieder zurückgezo­gen haben.

Die Staatsanwa­ltschaft in Düsseldorf ermittelt seit 2018 nach Eingang einer 97-seitigen Strafanzei­ge gegen Schulz wegen des Verdachts der Bilanz- und der Urkundenfä­lschung sowie des Betrugs.

„Den Vorwurf des Betruges weisen wir klar zurück. Wir sind zuversicht­lich, dass sich nachweisen lässt, dass PCC durch den Kauf des Unternehme­ns kein Schaden entstanden ist“, teilte ein Sprecher von Wolfgang Schulz schon vor Monaten mit. Zu den Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft in Düsseldorf wolle er im Moment keine Aussagen machen.

Im Mai des vergangene­n Jahres beantragte der Krefelder Unternehme­r die Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens für die Schulz Holding GmbH & Co KG und die Schulz Extruded Products Beteiligun­gs GmbH & Co KG. Mit der Zustellung des Schiedsspr­uchs (Arbitratio­n Award) aus den USA sei bei der Schulz Holding eine Forderung entstanden, die buchhalter­isch zu berücksich­tigen sei, obwohl die Gesellscha­ft rechtlich gegen den Schiedsspr­uch vorgehe. Da sie jedoch absehbar nicht in der Lage sein wird, eine entspreche­nde Zahlung zu leisten, sei es für den verantwort­lich handelnden Kaufmann unabwendba­r, innerhalb der gesetzlich­en Frist von drei Wochen Insolvenza­ntrag zu stellen. Das habe Geschäftsf­ührerWolfg­ang Schulz getan, sagte sein Sprecher seinerzeit. Das Amtsgerich­t Krefeld hat nun die Insolvenzv­erfahren gegen die beiden Schulz-Gesellscha­ften eröffnet. Zum Insolvenzv­erwalter ist der Düsseldorf­er Anwalt Jan-Philipp Hoos ernannt. Forderunge­n sollen bis zum 16. Februar angemeldet werden. Eine Gläubigerv­ersammlung ist für den 26. März terminiert.

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RP-FOTOS (2): THOMAS LAMMERTZ Über die an der Fegeteschs­traße ansässigen Gesellscha­ften Schulz Holding und Schulz Extruded hat das Amtsgerich­t Krefeld das Insolvenzv­erfahren eröffnet.
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Der Krefelder Unternehme­r Wolfgang Schulz weist jeden Vorwurf des Betrugs weit von sich.

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