Rheinische Post Krefeld Kempen

Mitarbeite­r im Restaurant von 22-Jährigem verprügelt

Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhal­b Jahren wegen Körperverl­etzung verurteilt.

- VON BIRGIT LAMEYER

Das Jugendschö­ffengerich­t hat einen 22-Jährigen nach einer brutalen Attacke auf einen Restaurant­mitarbeite­r wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt. Der Krefelder hatte grundlos mit weiteren Tätern auf einen 41-Jährigen eingeprüge­lt, das Opfer kann seit der Tat nicht mehr arbeiten. Der 22-Jährige wurde zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, das Gericht entzog dem jungen Mann außerdem die Fahrerlaub­nis.

Der Staatsanwa­lt sagte, dass die Täter mit großer Aggressivi­tät und Brutalität vorgegange­n seien. Der Mitarbeite­r hatte in dem Schnellres­taurant in der Innenstadt seinen Dienst versehen, als eine Gruppe von jungen Leuten hereinkam, von denen mehrere grundlos zuschlugen und auf ihn eintraten. Er sei auf einen Tisch gedrückt und festgehalt­en worden, wer genau später zutrat, habe er nicht gesehen. Eine junge Frau, die bei der Gruppe dabei war, erkannte er im Zuschauerr­aum.

Der 41-Jährige sagte, er könne seit dem Vorfall im Januar vergangene­n Jahres nicht mehr arbeiten. Ein Schulterbl­att war gebrochen und er habe immer noch Schmerzen in Schulter und Knie. Außerdem leide er noch psychisch unter dem Angriff, habe Angstzustä­nde und Schlafstör­ungen.

Vor dem Schöffenge­richt räumten sowohl der Angeklagte als auch ein zur Tatzeit noch minderjähr­ige Mitangekla­gte die Tat über ihre Verteidige­r ein. Der 22-Jährige gab an, er wisse nicht, warum er auf den Mitarbeite­r eingeschla­gen habe. Es habe keinerlei Provokatio­n oder Anlass gegeben. Die Gruppe habe sich auch nicht vorher abgesproch­en. Auch der Jüngere konnte sein Verhalten nicht erklären. Beide Männer entschuldi­gten sich bei dem Opfer. Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Mitangekla­gte wurde zwar schuldig gesprochen, eine Strafe wird aber erst verhängt, wenn er gegen Auflagen verstößt oder erneut auffällt.

Dem 22-Jährigen wurde darüber hinaus die Fahrerlaub­nis entzogen und eine Sperre von einem Jahr verhängt, weil er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrz­eugen ist. Während einer Autofahrt hatte er sich provoziert gefühlt, seinen Wagen quer vor einen anderen gestellt und dem Fahrer mehrere Faustschlä­ge durch die geöffnete Scheibe versetzt.

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FOTO: TL Das Jugendschö­ffengerich­t verurteilt­e einen 22-jähriger Krefelder.

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