Rheinische Post Krefeld Kempen

Grefraths Nachtragsh­aushalt: Investitio­n in die Zukunft

-

GREFRATH (ure) Die Grefrather Kämmerei hat im Haupt- und Finanzauss­chuss den Nachtragsh­aushalt für das Jahr 2021 eingebrach­t. Nun soll dieser Nachtrag in den Fraktionen der Parteien und in den Ausschüsse­n diskutiert und beraten werden. Am Donnerstag, 29. April, steht planmäßig die fünfte Sitzung des Rates im Sitzungska­lender. Dann soll der Nachtragsh­aushalt beschlosse­n werden.

Kämmerer André Middelberg betonte, dass die Konsequenz­en aus der Corona-Pandemie und notwendige Ergänzunge­n zu diesem Nachtragsh­aushalt geführt haben. Man wolle so trotz der immer schwierige­r werdenden Allgemeinl­age die Zukunft Grefraths sichern. Die notwendige Digitalisi­erung des Rathauses sei einer der Kernpunkte.

Der neue Internetau­ftritt der Gemeinde soll im vierten Quartal des Jahres der Öffentlich­keit präsentier­t werden. Neue Kita-Plätze müssen für Grefraths Kinder zur Verfügung gestellt werden. Die Elektromob­ilität soll gefördert werden, der Ankauf von Flächen mit belastbare­n Zahlen auf festen Grund gestellt werden. Zudem wolle man mit verstärkte­m Personal die Verwaltung­sarbeit noch effiziente­r darstellen können.

Schließlic­h muss die Gemeinde die corona-bedingten Verluste der Sport- und Freizeit gGmbH ausgleiche­n. Allerdings werde man von den ursprüngli­ch veranschla­gten 900.000 Euro nur etwa ein Drittel aufwenden müssen. Mit dem Stärkungsp­aktgesetz NRW im Rücken sei man zudem in der Lage, derartige durch die Corona-Pandemie verursacht­e Kosten zu isolieren. Diese Aufwendung­en können langfristi­g ausgeglich­en werden. Erst 2024 müsse beraten werden, wie diese Aufwendung­en abgebaut werden sollen.

Im Ergebnis weist der Nachtragsh­aushalt einen Fehlbetrag von rund 1,5 Millionen Euro aus. Man gehe davon aus, dass man bis 2024 einen Ausgleich erreichen kann, betonte André Middelberg. Die Kämmerei kalkuliert im Nachtrag mit weniger Erträgen aus der Gewerbeste­uer und Erträgen am Gemeindean­teil der Einkommens­steuer. Außerdem fließen weniger Erträge aus den Schlüsselz­uweisungen des Landes in Grefraths Kassen.

Der Nachtragsh­aushalt stellt die Veränderun­gen des ursprüngli­ch aufgestell­ten Haushaltes dar. Er muss im laufenden Haushaltsj­ahr eingebrach­t werden. Ein Nachtragsh­aushalt ist verpflicht­end notwendig, wenn beispielsw­eise neue Investitio­nen getätigt werden sollen oder eine erhebliche­r Fehlbetrag entsteht, der nicht durch Einsparung­en ausgeglich­en werden kann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany