Rheinische Post Krefeld Kempen
Altenheim-Besucher dürfen Maske ablegen
Für die Bewohner in Seniorenheimen soll sich das Leben wieder normalisieren.
KREIS VIERSEN (biro) Die Heimaufsicht des Kreises Viersen hat die Seniorenund Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet am Montag über die aktuellen Änderungen in der Corona-Schutzverordnung informiert, die seit Samstag, 13. März, wirksam sind. Wie der Kreis auf Anfrage mitteilte, geht man aufgrund des Fortschritts bei den Impfungen in den Pflegeheimen von einem fast vollständigen Impfschutz aus. Entsprechend soll sich das Leben in den Einrichtungen für die Bewohner wieder normalisieren.
Das hat auch Auswirkungen auf Besucher: Bislang durften zwei mal zwei Personen täglich einen Bewohner besuchen. Nach der Änderung dürfen nun maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen einen Bewohner besuchen, eine Beschränkung pro Tag gibt es nicht mehr. Zu vollständig geimpften Bewohnern müssen Besucher auch den Mindestabstand nicht mehr einhalten. Und wenn es interne Veranstaltungen im Heim gibt, dürfen auch nahe Angehörige wieder teilnehmen.
Wie die Heime damit umgehen, ist nun Sache der Einrichtungsleitungen. So wird es bei der Stiftung Hospital
zum Heiligen Geist in Kempen beispielsweise, die das St.-Peter-Stift und das Von-Broichhausen-Stift betreibt, einige Lockerungen geben, andere Vorsichtsmaßnahmen werden beibehalten, wie Vorstandsvorsitzender Jürgen Brockmeyer erläutert. So können Besucher zwar die
Maske ablegen, wenn sie einen geimpften Bewohner besuchen, sollen sie auf den Fluren aber weiterhin tragen, um die Mitarbeiter der Einrichtungen zu schützen, sagt Brockmeyer: „Denn wenn wir einen Ausbruch hätten, müssten wir die Mitarbeiter in Quarantäne schicken. Und wer versorgt dann die Bewohner?“Auch plane man keine Großveranstaltungen mit Angehörigen. Bei gutem Wetter seien kleinere Veranstaltungen draußen denkbar. Weiterhin sind regelmäßige Tests für Bewohner und Personal sowie Schnelltests für Besucher vorgesehen. Auch Bewohner, die das Haus verlassen und zurückkehren, müssen bei Rückkehr und nach drei Tagen getestet werden. Unklar sei, inwiefern Kinder zu den fünf Personen gezählt würden, die einen Bewohner besuchen dürften: „Zählt man sie hinzu, müssten wir auch die Kinder testen. Und das ist für Kinder nicht angenehm.“