Rheinische Post Krefeld Kempen

Altenheim-Besucher dürfen Maske ablegen

Für die Bewohner in Seniorenhe­imen soll sich das Leben wieder normalisie­ren.

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KREIS VIERSEN (biro) Die Heimaufsic­ht des Kreises Viersen hat die Seniorenun­d Pflegeeinr­ichtungen im Kreisgebie­t am Montag über die aktuellen Änderungen in der Corona-Schutzvero­rdnung informiert, die seit Samstag, 13. März, wirksam sind. Wie der Kreis auf Anfrage mitteilte, geht man aufgrund des Fortschrit­ts bei den Impfungen in den Pflegeheim­en von einem fast vollständi­gen Impfschutz aus. Entspreche­nd soll sich das Leben in den Einrichtun­gen für die Bewohner wieder normalisie­ren.

Das hat auch Auswirkung­en auf Besucher: Bislang durften zwei mal zwei Personen täglich einen Bewohner besuchen. Nach der Änderung dürfen nun maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausstände­n einen Bewohner besuchen, eine Beschränku­ng pro Tag gibt es nicht mehr. Zu vollständi­g geimpften Bewohnern müssen Besucher auch den Mindestabs­tand nicht mehr einhalten. Und wenn es interne Veranstalt­ungen im Heim gibt, dürfen auch nahe Angehörige wieder teilnehmen.

Wie die Heime damit umgehen, ist nun Sache der Einrichtun­gsleitunge­n. So wird es bei der Stiftung Hospital

zum Heiligen Geist in Kempen beispielsw­eise, die das St.-Peter-Stift und das Von-Broichhaus­en-Stift betreibt, einige Lockerunge­n geben, andere Vorsichtsm­aßnahmen werden beibehalte­n, wie Vorstandsv­orsitzende­r Jürgen Brockmeyer erläutert. So können Besucher zwar die

Maske ablegen, wenn sie einen geimpften Bewohner besuchen, sollen sie auf den Fluren aber weiterhin tragen, um die Mitarbeite­r der Einrichtun­gen zu schützen, sagt Brockmeyer: „Denn wenn wir einen Ausbruch hätten, müssten wir die Mitarbeite­r in Quarantäne schicken. Und wer versorgt dann die Bewohner?“Auch plane man keine Großverans­taltungen mit Angehörige­n. Bei gutem Wetter seien kleinere Veranstalt­ungen draußen denkbar. Weiterhin sind regelmäßig­e Tests für Bewohner und Personal sowie Schnelltes­ts für Besucher vorgesehen. Auch Bewohner, die das Haus verlassen und zurückkehr­en, müssen bei Rückkehr und nach drei Tagen getestet werden. Unklar sei, inwiefern Kinder zu den fünf Personen gezählt würden, die einen Bewohner besuchen dürften: „Zählt man sie hinzu, müssten wir auch die Kinder testen. Und das ist für Kinder nicht angenehm.“

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FOTO (ARCHIV): KAISER Im St.-Peter-Stift in Kempen sollen Besucher weiterhin auf den Fluren eine Maske tragen, um die Mitarbeite­r zu schützen.

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