Rheinische Post Krefeld Kempen

Katastroph­en-Amt will unentbehrl­ich werden

- VON JANA WOLF

BERLIN Um für künftige Katastroph­en besser gewappnet zu sein, soll das Bundesamt für Bevölkerun­gsschutz und Katastroph­enhilfe (BBK) neu aufgestell­t werden. Am Mittwoch stellten Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) und BBK-Präsident Armin Schuster (CDU) die Pläne für die in Bonn ansässige Behörde vor, die Seehofers Ministeriu­m unterstell­t ist. Der Druck, den Bevölkerun­gsschutz zu stärken, ist auch durch die Probleme bei der bundesweit­en Koordinati­on im Corona-Krisenmana­gement gestiegen. „Aber nicht nur die Pandemie, sondern auch Dürren, Waldbrände, Hochwasser und Stürme gefährden uns alle ebenso wie mögliche Ausfälle unserer kritischen Infrastruk­turen, zum Beispiel durch Cyberangri­ffe, sonstige hybride Aktivitäte­n, Terrorismu­s oder Industriea­usfälle“, heißt es in dem Konzept zur Neuausrich­tung. Schuster hatte in Seehofers Auftrag bereits bis Ende Februar einen Entwurf mit insgesamt 16 Vorschläge­n vorgelegt, der unserer Redaktion vorliegt. Einen Großteil davon übernahm Seehofer in das finale Papier.

Der Schutz der Bevölkerun­g vor Katastroph­en betreffe alle Verwaltung­sebenen, heißt es darin weiter. Im Zusammenwi­rken mit Feuerwehre­n, Technische­m Hilfswerk und Hilfsorgan­isationen existiere in Deutschlan­d „ein einzigarti­ges und vielfach krisenbewä­hrtes System“. Weiter heißt es: „Innerhalb dieses Systems ist das BBK die zentrale Behörde des Bundes im Bevölkerun­gsschutz und nimmt hierdurch eine herausgeho­bene Stellung ein.“

Konkret bestehen die Pläne aus acht gebündelte­n Punkten. Dazu gehören die Stärkung des gesundheit­lichen Bevölkerun­gsschutzes, der Aufbau eines „Gemeinsame­n Kompetenzz­entrums Bevölkerun­gsschutz“unter Beteiligun­g von Hilfsorgan­isationen sowie der Länder, bessere Evaluation von und Warnung vor Katastroph­en, der Aufbau einer Trinkwasse­rnotversor­gung sowie die Stärkung des Ehrenamts und die Gewinnung von Spontanhel­fern.

Seehofer betonte, dass für die Neuaufstel­lung keine Änderung des Grundgeset­zes notwendig sei. „Wir können das umsetzen innerhalb des bestehende­n Rechtsrahm­ens. Das war mir deshalb wichtig, damit wir das zügig umsetzen können“, sagte Seehofer. Man wolle noch in dieser Legislatur­periode „sichtbare Fortschrit­te“erreichen, geht dazu aus dem Konzept hervor. Die Neuausrich­tung soll in der ersten Hälfte der nächsten Legislatur­periode

abgeschlos­sen werden.

Hintergrun­d ist die Aufgabenve­rteilung zwischen Bund und Ländern: Verfassung­sgemäß ist der Bund nur im Kriegsfall für den Schutz der Bevölkerun­g federführe­nd zuständig. Für das Katastroph­enmanageme­nt in allen anderen Lagen tragen die Länder die Verantwort­ung.

Laut Schuster ist für den Katastroph­enschutz ein Zusammenwi­rken von Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorgan­isationen notwendig. „Wir müssen näher zusammenrü­cken.“Der BBK-Präsident machte deutlich: „Wenn wir in den Augen unserer Partner als unentbehrl­ich gelten, dann sind wir am Ziel.“

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