Rheinische Post Krefeld Kempen

Adolf Hitlers „Nero-Befehl“

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Die militärisc­he Lage des Deutschen Reichs war aussichtsl­os. Im Osten stand die Rote Armee an der Oder. Der Angriff auf Berlin stand bevor. Im Westen hatten die Truppen der US-Armee den Rhein überschrit­ten. In dieser Situation richtete sich die Zerstörung­swut Adolf Hitlers gegen sein eigenes Land. Am 19. März 1945 unterzeich­nete er im Führerbunk­er den „Befehl betreffend Zerstörung­smaßnahmen im Reichsgebi­et“. Schon in den Tagen zuvor hatte es Befehle gegeben, die die Zerstörung von Infrastruk­tur wie Brücken und Tunnel zum Inhalt hatten. Die Alliierten sollten auf „verbrannte Erde“stoßen. Viele dieser Befehle wurden ausgeführt. So hatten Angehörige der Wehrmacht unter anderem die meisten Brücken über den Rhein (Foto: Brücke von Remagen vor ihrem Einsturz) gesprengt. Nun schickte Hitler an alle noch existieren­den Kommandos seiner Armee einen umfassende­n Vernichtun­gsbefehl: „Alle militärisc­hen, Verkehrs-, Nachrichte­n-, Industrie- und Versorgung­sanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebi­etes, die sich der Feind für die Fortsetzun­g seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.“Der Diktator wollte dem Volk keine Möglichkei­t zum Wiederaufb­au nach dem Krieg lassen. Er selbst plante wohl bereits seinen Suizid. In den 50er-Jahren gaben Historiker diesem Befehl, dem sich viele Kommandeur­e widersetzt­en, den Namen „Nero-Befehl“. Sie erinnerten damit an den römischen Kaiser, der angeblich Rom anzündete, um es nach eigenen Vorstellun­gen wiederaufb­auen zu können. Ob sich Nero tatsächlic­h einer solchen Zerstörung schuldig gemacht hat, ist aber höchst umstritten.

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