Rheinische Post Krefeld Kempen
Adolf Hitlers „Nero-Befehl“
Die militärische Lage des Deutschen Reichs war aussichtslos. Im Osten stand die Rote Armee an der Oder. Der Angriff auf Berlin stand bevor. Im Westen hatten die Truppen der US-Armee den Rhein überschritten. In dieser Situation richtete sich die Zerstörungswut Adolf Hitlers gegen sein eigenes Land. Am 19. März 1945 unterzeichnete er im Führerbunker den „Befehl betreffend Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet“. Schon in den Tagen zuvor hatte es Befehle gegeben, die die Zerstörung von Infrastruktur wie Brücken und Tunnel zum Inhalt hatten. Die Alliierten sollten auf „verbrannte Erde“stoßen. Viele dieser Befehle wurden ausgeführt. So hatten Angehörige der Wehrmacht unter anderem die meisten Brücken über den Rhein (Foto: Brücke von Remagen vor ihrem Einsturz) gesprengt. Nun schickte Hitler an alle noch existierenden Kommandos seiner Armee einen umfassenden Vernichtungsbefehl: „Alle militärischen, Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.“Der Diktator wollte dem Volk keine Möglichkeit zum Wiederaufbau nach dem Krieg lassen. Er selbst plante wohl bereits seinen Suizid. In den 50er-Jahren gaben Historiker diesem Befehl, dem sich viele Kommandeure widersetzten, den Namen „Nero-Befehl“. Sie erinnerten damit an den römischen Kaiser, der angeblich Rom anzündete, um es nach eigenen Vorstellungen wiederaufbauen zu können. Ob sich Nero tatsächlich einer solchen Zerstörung schuldig gemacht hat, ist aber höchst umstritten.