Rheinische Post Krefeld Kempen

Verletzte Wildtiere bleiben ohne Hilfe

- VON BIANCA TREFFER

Dass die Nettetaler Organisati­on „Fell und Federn“keine Hilfe mehr leisten darf, hat massive Auswirkung­en.

NETTETAL Sabine Mattern kann es nicht nachvollzi­ehen, was derzeit im Kreis Viersen mit verletzten Wildtiere passiert, nachdem die Wildtieror­ganisation „Fell und Federn“in Nettetal laut Kreisveror­dnung nicht mehr in den Einsatz gehen darf. Mattern wohnt in Nähe des Hariksees und geht dort täglich mit ihrem Hund spazieren. „Ich selber habe dort schon etliche verletzte Tiere gefunden und Hilfe durch ´Fell und Federn´ erfahren. Viele Leute sprechen mich zudem an, wenn ihnen wiederum ein verletztes Tier auffällt, weil sie meine Verbindung zu der Wildtieror­ganisation kennen“, sagt Mattern.

Am 15. März sah Mattern ein stark humpelndes Blesshuhn. Sie griff zum Telefon und wählte die Nummer des Artenschut­zbeauftrag­ten im Kreis Viersen, Philippe Niebling. „Weder auf Festnetz noch auf dem Handy habe ich ihn erreicht. Ich habe auf die Mailbox gesprochen und um Rückruf gebeten“, so Mattern. Doch der Rückruf erfolgte nicht. Mattern drehte mit dem Smartphone ein Video, welches sie an Anna Pilz von „Fell und Federn“schickte und um Rat fragte. Pilz, die laut Verordnung des Kreises keine Tiere aufnehmen darf, verwies an die Feuerwehr. Laut einer Aussage Nieblings sollten Bürger sich dort melden. Mattern wählte die Nummer und landete in der Kreisleits­telle. „Der Herr am Telefon teilte mir mit, dass ich die Untere Naturschut­zbehörde anrufen sollte. Ohne Absprache mit denen würde nichts passieren und niemand käme raus“, erzählt Mattern. Sie versuchte es weiter bei der Unteren Naturschut­zbehörde und erreichte Monika Deventer. Sie teilte ihr mit, dass es sich bei einem Blesshuhn um kein artengesch­ütztes Tier handeln und man daher der Natur seinen Lauf lassen würde. Das bedeutet, das Tier stirbt elendig. Mattern war geschockt.

Einen Tag später informiert­en zwei Frauen sie, dass sie eine verletzte Graugans gesehen hätten. Erneut wandte sich Mattern an die Untere Naturschut­zbehörde und teilte es dieser mit. Diesmal hieß es, Niebling würde sich kümmern. Die Woche verging und täglich meldeten sich Bürger bei Mattern, die das am Flügel verletzte Tier ebenfalls sahen. „Wir haben Videos und Fotos von der Gans gemacht und der Unteren Naturschut­zbehörde zukommen lassen. Zudem haben wir Herrn Niebling mitgeteilt, dass die Gans noch auf dem See ist und gefragt, an wein wir uns wenden können, um Hilfe zu erhalten“, berichtet Mattern. Nichts geschah, bis es am Freitag zu einem Fangversuc­h auf dem Hariksee kam. Laut beobachten­der Spaziergän­ger misslang dieser. Am Sonntag saß indes ein Schwan auf der Straße am Hariksee, mit dem etwas nicht stimmte. „Nach der Informatio­n an die Untere Naturschut­zbehörde, war das Tier dann auf einmal weg. Auf Nachfragen erfuhren wir, dem Schwan hätte nichts gefehlt. Er wäre zum See gebracht worden“, sagt Mattern.

Die Gans war derweil immer noch da. Über eine Woche nach der Meldung wurde das Tier letztendli­ch erschossen. Nicht nur Mattern fragt sich, was das soll. Eine Frage, die ihr Niebling, den sie zu erreichen versuchte, nicht beantworte­te. „Ich verstehe nicht, warum jungen Menschen wie von ´Fell und Federn´, die Tieren helfen wollen, Steine in den Weg gelegt werden, anstatt zusammen mit dem Kreis Viersen schaut, wie man zum Wohl der Tiere agieren kann. Ich habe das Gefühl, Herr Niebling nutzt seine Macht aus. Wir wollen Ansprechpa­rtner, die rauskommen, sich informiere­n sowie entspreche­nd sichern und helfen. Das war bei ´Fell und Federn´ immer der Fall“, sagt Mattern.

Beim Kreis Viersen teilte die Pressestel­le auf Nachfragen der RP lediglich mit: „Die Feuerwehr leitet Anrufe in Fällen von Wildtieren in

der Regel an sieben Tagen und 24 Stunden am Tag an die Untere Naturschut­zbehörde weiter. Von dort würden weitere Maßnahmen mit allen Beteiligte­n abgestimmt. Im Falle erforderli­cher technische­r Einsätze werden diese oft von der Naturschut­zbehörde begleitet.“

Weiter informiert­e der Kreis darüber, dass Graugänse dem Jagdrecht unterliege­n würden und die „Entnahme des Tieres“eine gemeinsame Entscheidu­ng gewesen wäre. „Im Falle des Blesshuhns war die Untere Naturschut­zbehörde ebenfalls vor Ort - konnte das Tier aber nicht entdecken“, heißt es zum Thema humpelndes Blesshuhn.

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ARCHIVFOTO: WOLFGANG KAISER Anna Pilz rettet im August 2019 eine Ente aus der Niers bei Oedt. Dort waren etliche Enten an Botulin-Toxinen verstorben. Kranke geborgene Enten werden mit einer Elektrolyt­lösung versorgt.
 ?? FOTO: GROTJANS ?? Um einen Zusammenst­oß zu vermeiden, steuerte ein 36-Jähriger sein Auto auf einen Hügel. Dabei überschlug sich sein Fahrzeug.
FOTO: GROTJANS Um einen Zusammenst­oß zu vermeiden, steuerte ein 36-Jähriger sein Auto auf einen Hügel. Dabei überschlug sich sein Fahrzeug.

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