Rheinische Post Krefeld Kempen

NRW hält Spielersch­utz für ausreichen­d

Die Staatskanz­lei wehrt sich gegen Kritik der Sozialdemo­kraten am neuen Glücksspie­lstaatsver­trag.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF Die Düsseldorf­er Staatskanz­lei hat die Vorwürfe der SPD-Fraktion im Landtag zurückgewi­esen, sie weiche mit dem neuen Glücksspie­lstaatsver­trag den Spielersch­utz auf. Die SPD-Fraktionss­precherin für den Hauptaussc­huss, Elisabeth Müller-Witt, hatte unter anderem kritisiert, dass der von den Bundesländ­ern ausgehande­lte Vertrag schon im Sommer in Kraft trete, obwohl die Aufsichtsb­ehörde erst deutlich später ihre Arbeit aufnehme. Eine Sprecherin der Staatskanz­lei erklärte dazu, es werde keinen Zeitraum ohne effektive Glücksspie­laufsicht geben. „Die Aufgaben der künftigen Behörde werden bis zu deren Arbeitsfäh­igkeit von einzelnen Ländern zentral wahrgenomm­en. Zum 1. Januar 2023 werden diese Aufgaben dann planmäßig bei der neuen gemeinsame­n Behörde gebündelt.“

So werde Hessen etwa zunächst für die Erlaubnis und die Aufsicht über Sportwette­nangebote und die Spielerspe­rrdatei zuständig bleiben. Sachsen-Anhalt werde unter anderem über die Erlaubnise­rteilung für die neuen Spielforme­n „virtuelles Automatens­piel“und „Online-Poker“entscheide­n und die Aufsicht über die dann erlaubten Anbieter ausüben.

Müller-Witt hatte der Landesregi­erung zudem vorgeworfe­n, mit dem von 350 auf 100 Metern vermindert­en Abstand zwischen Spielhalle­n ebenfalls den Spielersch­utz zu mindern. Hierzu erklärte die Sprecherin, der Spielersch­utz habe für die Landesregi­erung oberste Priorität. „Nach dem Gesetzentw­urf der Landesregi­erung soll der Mindestabs­tand zwischen

Spielhalle­n nur für solche Spielhalle­n auf 100 Meter reduziert werden, die sich an besondere Qualitätsk­riterien halten.“Dabei handele es sich insbesonde­re um Vorgaben zum Spielersch­utz. Neben einer Einzelaufs­tellung der Geräte, verbessert­er Informatio­n über die Suchtgefah­ren des Glücksspie­ls und einer speziellen Schulung für Mitarbeite­r wird auch eine Zertifizie­rung der Spielhalle verlangt. „Damit wird der Reduzierun­g des Mindestabs­tands für bestimmte Spielhalle­n ein erhebliche­s Maß an inhaltlich­em Spielersch­utz entgegenge­stellt“, sagte die Sprecherin. Zwischen Spielhalle­n, die diese Kriterien nicht erfüllten, bleibe es beim bislang geltenden Mindestabs­tand von 350 Metern. Die Regelungen zum Mindestabs­tand von 350 Metern zu Schulen sowie zu Kinderund Jugendeinr­ichtungen blieben bestehen.

Gestoßen hatten sich die Sozialdemo­kraten auch an „Mehrfachko­nzessionen“. Spielhalle­nbetreiber können damit bis zu drei unterschie­dliche Spielstätt­en miteinande­r verbinden und damit faktisch kleine Spielkasin­os betreiben. Die Landesregi­erung verwies dabei darauf, dass durch den Gesetzentw­urf der Landesregi­erung diese Möglichkei­t nur bis Ende 2028 eingeräumt werde. „Diese Ausnahme betrifft jedoch nur bereits bestehende Verbundspi­elhallen, wobei solche Spielhalle­n ausgeschlo­ssen sind, die bereits geschlosse­n oder bestandskr­äftig untersagt wurden. Neue Verbundspi­elhallen kann es demnach nicht geben“, sagte die Sprecherin.

Bis 28. April können sich die Verbände noch schriftlic­h zu dem Vorhaben äußern.

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