Rheinische Post Krefeld Kempen
NRW hält Spielerschutz für ausreichend
Die Staatskanzlei wehrt sich gegen Kritik der Sozialdemokraten am neuen Glücksspielstaatsvertrag.
DÜSSELDORF Die Düsseldorfer Staatskanzlei hat die Vorwürfe der SPD-Fraktion im Landtag zurückgewiesen, sie weiche mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag den Spielerschutz auf. Die SPD-Fraktionssprecherin für den Hauptausschuss, Elisabeth Müller-Witt, hatte unter anderem kritisiert, dass der von den Bundesländern ausgehandelte Vertrag schon im Sommer in Kraft trete, obwohl die Aufsichtsbehörde erst deutlich später ihre Arbeit aufnehme. Eine Sprecherin der Staatskanzlei erklärte dazu, es werde keinen Zeitraum ohne effektive Glücksspielaufsicht geben. „Die Aufgaben der künftigen Behörde werden bis zu deren Arbeitsfähigkeit von einzelnen Ländern zentral wahrgenommen. Zum 1. Januar 2023 werden diese Aufgaben dann planmäßig bei der neuen gemeinsamen Behörde gebündelt.“
So werde Hessen etwa zunächst für die Erlaubnis und die Aufsicht über Sportwettenangebote und die Spielersperrdatei zuständig bleiben. Sachsen-Anhalt werde unter anderem über die Erlaubniserteilung für die neuen Spielformen „virtuelles Automatenspiel“und „Online-Poker“entscheiden und die Aufsicht über die dann erlaubten Anbieter ausüben.
Müller-Witt hatte der Landesregierung zudem vorgeworfen, mit dem von 350 auf 100 Metern verminderten Abstand zwischen Spielhallen ebenfalls den Spielerschutz zu mindern. Hierzu erklärte die Sprecherin, der Spielerschutz habe für die Landesregierung oberste Priorität. „Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Mindestabstand zwischen
Spielhallen nur für solche Spielhallen auf 100 Meter reduziert werden, die sich an besondere Qualitätskriterien halten.“Dabei handele es sich insbesondere um Vorgaben zum Spielerschutz. Neben einer Einzelaufstellung der Geräte, verbesserter Information über die Suchtgefahren des Glücksspiels und einer speziellen Schulung für Mitarbeiter wird auch eine Zertifizierung der Spielhalle verlangt. „Damit wird der Reduzierung des Mindestabstands für bestimmte Spielhallen ein erhebliches Maß an inhaltlichem Spielerschutz entgegengestellt“, sagte die Sprecherin. Zwischen Spielhallen, die diese Kriterien nicht erfüllten, bleibe es beim bislang geltenden Mindestabstand von 350 Metern. Die Regelungen zum Mindestabstand von 350 Metern zu Schulen sowie zu Kinderund Jugendeinrichtungen blieben bestehen.
Gestoßen hatten sich die Sozialdemokraten auch an „Mehrfachkonzessionen“. Spielhallenbetreiber können damit bis zu drei unterschiedliche Spielstätten miteinander verbinden und damit faktisch kleine Spielkasinos betreiben. Die Landesregierung verwies dabei darauf, dass durch den Gesetzentwurf der Landesregierung diese Möglichkeit nur bis Ende 2028 eingeräumt werde. „Diese Ausnahme betrifft jedoch nur bereits bestehende Verbundspielhallen, wobei solche Spielhallen ausgeschlossen sind, die bereits geschlossen oder bestandskräftig untersagt wurden. Neue Verbundspielhallen kann es demnach nicht geben“, sagte die Sprecherin.
Bis 28. April können sich die Verbände noch schriftlich zu dem Vorhaben äußern.