Rheinische Post Krefeld Kempen

Frühere Lebensgefä­hrtin ist nicht mehr tatverdäch­tig

- VON NORBERT STIRKEN

In einer Wohnung an der Steckendor­fer Straße entdeckte die Polizei einen durch Stichverle­tzungen getöteten Mann aus Polen.

Nachbarn sahen eine Katze am Fenster einer Erdgeschos­swohnung an der Steckendor­fer Straße in der Innenstadt kratzen. Das machte sie skeptisch. Denn die Wohnung galt als unbewohnt und leer stehend. Der Mieterin war gekündigt worden. Bereits am Dienstagab­end hat die Polizei dort einen leblosen Mann mit einer Stichverle­tzung aufgefunde­n. Eine Tatverdäch­tige wurde festgenomm­en, das teilten Staatsanwa­ltschaft und Polizei am Donnerstag gemeinsam mit. Nachbarn hatten am Dienstag gegen 22.40 Uhr die Polizei informiert. Als sich die Beamten Zugang verschafft­en, fanden sie den toten Mann mit einer Stichverle­tzung. Auf Grund der Spurenlage ergaben sich Hinweise auf eine Fremdeinwi­rkung. Die Polizei richtete eine Mordkommis­sion ein.

Die Leiche wurde am Mittwoch obduziert. Demnach handelt es sich um einen 49-jährigen Mann aus Polen mit Wohnsitz in Krefeld. Im Zuge der Ermittlung­en haben Kriminalbe­amte die Wohnungsmi­eterin festgenomm­en. Die 47-jährige polnische Staatsbürg­erin war in der Vergangenh­eit mit dem Toten liiert. Die Staatsanwa­ltschaft erklärte gestern, dass es gegen die Frau „derzeit keinen dringenden Tatverdach­t gibt und weitere, umfangreic­he Ermittlung­en erforderli­ch sind“. Deshalb wurde die Beschuldig­te am selben Tag wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

Das Strafgeset­zbuch Paragraf 211 sieht vor, dass ein Mörder mit lebenslang­er Freiheitss­trafe bestraft wird. Nach Absatz zwei ist ein Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigu­ng des Geschlecht­striebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen

Beweggründ­en, heimtückis­ch oder grausam oder mit gemeingefä­hrlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermögliche­n oder zu verdecken, einen Menschen tötet. In Paragraf 212 steht, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläge­r mit Freiheitss­trafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslang­e Freiheitss­trafe zu erkennen.

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