Rheinische Post Krefeld Kempen
Frühere Lebensgefährtin ist nicht mehr tatverdächtig
In einer Wohnung an der Steckendorfer Straße entdeckte die Polizei einen durch Stichverletzungen getöteten Mann aus Polen.
Nachbarn sahen eine Katze am Fenster einer Erdgeschosswohnung an der Steckendorfer Straße in der Innenstadt kratzen. Das machte sie skeptisch. Denn die Wohnung galt als unbewohnt und leer stehend. Der Mieterin war gekündigt worden. Bereits am Dienstagabend hat die Polizei dort einen leblosen Mann mit einer Stichverletzung aufgefunden. Eine Tatverdächtige wurde festgenommen, das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag gemeinsam mit. Nachbarn hatten am Dienstag gegen 22.40 Uhr die Polizei informiert. Als sich die Beamten Zugang verschafften, fanden sie den toten Mann mit einer Stichverletzung. Auf Grund der Spurenlage ergaben sich Hinweise auf eine Fremdeinwirkung. Die Polizei richtete eine Mordkommission ein.
Die Leiche wurde am Mittwoch obduziert. Demnach handelt es sich um einen 49-jährigen Mann aus Polen mit Wohnsitz in Krefeld. Im Zuge der Ermittlungen haben Kriminalbeamte die Wohnungsmieterin festgenommen. Die 47-jährige polnische Staatsbürgerin war in der Vergangenheit mit dem Toten liiert. Die Staatsanwaltschaft erklärte gestern, dass es gegen die Frau „derzeit keinen dringenden Tatverdacht gibt und weitere, umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind“. Deshalb wurde die Beschuldigte am selben Tag wieder aus dem Gewahrsam entlassen.
Das Strafgesetzbuch Paragraf 211 sieht vor, dass ein Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird. Nach Absatz zwei ist ein Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen
Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. In Paragraf 212 steht, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.