Rheinische Post Krefeld Kempen

Auch Geimpfte müssen vor dem Einkauf zum Test

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Die neuen Corona-Regeln im Kreis Viersen gelten vorerst bis zum 18. April. Der Kreis beantworte­t häufig gestellte Fragen.

KREIS VIERSEN (biro) Angebote, die seit 8. März im Kreisgebie­t genutzt werden können, können Kunden weiterhin nutzen – wenn sie ein negatives Testergebn­is einer amtlich anerkannte­n Teststelle haben, das nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt. Auch Geimpfte müssen ein negatives Testergebn­is vorweisen.

Welche Einrichtun­gen kann ich noch ohne Test besuchen? Einrichtun­gen, die schon vor dem 8. März öffnen durften (also Friseure, Fußpflege und neu auch Sonnenstud­ios) sowie privilegie­rte Einrichtun­gen wie Lebensmitt­elgeschäft­e, Getränkemä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Babyfachmä­rkte, Drogerien, Tankstelle­n, Banken, Poststelle­n, Blumengesc­häfte und Tierbedarf­smärkte.

Was muss ich für einen Friseurbes­uch beachten? Friseurlei­stungen sind zulässig. Das Tragen einer medizinisc­hen Maske ist Pflicht, ein Schnelltes­t ist nicht erforderli­ch. Für welche Angebote brauche ich jetzt einen Test? Für Angebote und Dienstleis­tungen, die seit 8. März trotz der Notbremse geöffnet haben dürfen; für Angebote, bei denen auch bislang schon ein Test notwendig war, also körpernahe Dienstleis­tungen, bei denen der Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden kann und der Kunde die Maske nicht dauernd tragen kann, etwa bei der Kosmetik, in Nagelstudi­os, bei der Massage, beim Tätowieren oder Piercen.

Was müssen Mitarbeite­r in Betrieben beachten? Mitarbeite­r im Bereich Handel, Handwerk und Dienstleis­tung müssen sich grundsätzl­ich nicht testen lassen. Nur bei körpernahe­n Dienstleis­tungen, bei denen der Kunde keine Maske tragen kann, etwa bei der Kosmetik, sieht die Corona-Schutzvero­rdnung alle zwei Tage eine Testung durch eine anerkannte Teststelle vor. Brauchen Handwerker oder Gewerbetre­ibende für den berufliche­n Einkauf einen negativen Schnelltes­t? Nein.

Ab welchem Alter müssen Kinder ein Testergebn­is vorzeigen? Kinder fallen erst ab dem Schulalter unter die Testpflich­t.

Ist Sport in Innenräume­n erlaubt? Was ist mit Fitnessstu­dios? Der Freizeitun­d Amateurspo­rtbetrieb auf und in allen öffentlich­en und privaten Sportanlag­en, Fitnessstu­dios, Schwimmbäd­ern und ähnlichen Einrichtun­gen ist unzulässig. Ausgenomme­n von diesem Verbot ist der Sport auf Anlagen unter freiem Himmel und unter Einhaltung der Kontaktbes­chränkunge­n.

Was gilt für Sport von Kindern unter 14 Jahren? Grundsätzl­ich ist der Sport von Kindern auf Sportanlag­en unter freiem Himmel bis einschließ­lich 14 Jahre aufgrund der Corona-Notbremse in Gruppen von bis zu zehn Kindern sowie zwei Ausbildern zulässig. Liegt für alle Beteiligte­n ein negativer Schnelltes­t vor, können bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre mit zwei Ausbildern trainieren. Es dürfen keine Übernachtu­ngen angeboten werden. Die Nutzung von Vereinshei­men ist unzulässig. Wird ein Mittagesse­n bestellt und geliefert, kann es im Außenberei­ch der Sportanlag­e gegessen werden.

Ist Fahrschul-Unterricht möglich? Der Betrieb von Fahrschule­n, Bootsschul­en und Flugschule­n ist unter Beachtung der Abstands- und Hygienevor­schriften zulässig. Der Mindestabs­tand gilt nicht für den praktische­n Unterricht und praktische Prüfungen. Die Beteiligte­n müssen mindestens eine FFP2-Maske ohne Ausatemven­til oder eine vergleichb­are Maske tragen.

Auf wie viele kostenfrei­e Schnelltes­ts haben Bürger Anspruch? Personen ohne Symptome dürfen sich mindestens einmal pro Woche kostenfrei testen lassen. Im Kreis Viersen gibt es inzwischen über 100 Teststelle­n. Alle Schnelltes­t-Angebote finden Interessie­rte auf der Internetse­ite www.kreis-viersen.de/buergertes­tung. Einige bieten die Tests auch über Ostern an.

Was gilt für den Besuch von Gottesdien­sten? Für den Besuch von Gottesdien­sten sind behördlich­erseits keine negativen Coronatest­s vorgesehen. Auch die Coronaschu­tzverordnu­ng macht keine Vorgaben. Es ist laut Kreis jedoch denkbar, dass die jeweilige Kirchengem­einde eigene (strengere) Vorgaben aufstellt und die Vorlage eines Tests verlangt.

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