Rheinische Post Krefeld Kempen
Reiseversicherung erstatten lassen
Wird der Urlaub wegen der Pandemie abgesagt, verlieren auch viele Reiseversicherungen ihren Nutzen. Das Geld dafür kann man sich zurückholen – aber nicht bei jeder Versicherung.
(dpa/tmn) Reiseversicherungen werden oft als Paketlösungen angeboten. Urlauber bekommen zum Beispiel eine Reiserücktritts-, Auslandsreisekrankenund Reiseabbruchversicherung in einem. Wenn der Veranstalter die Reise jedoch wegen der Pandemie absagen muss, steht Versicherten eine anteilige Rückerstattung zu. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam.
Laut Gesetz müssten Prämien für solche Versicherungen, die zwar schon bezahlt, aber noch nicht gewirkt haben, zurückerstattet werden, erklären die Verbraucherschützer. Diese Regel gilt somit für die Reisekranken-, Reiseabbruchund Reisegepäckversicherung, wenn sie für eine bestimmte Urlaubsreise abgeschlossen wurde. Fällt die Reise letztlich aus, gibt es nichts mehr, was zu schützen wäre.
Anders sieht es bei der Reiserücktrittsversicherung aus. Diese Police wirkt bereits ab Vertragsabschluss. Sie sichert den Urlauber bereits vor der Reise etwa für den Fall einer Erkrankung ab. Ein späterer Ausfall der Reise ändere daran nichts, so der vzbv. Reisenden steht daher häufig eine anteilige Erstattung zu. „Verbraucher sollten sich durch gegenteilige Mitteilungen oder den bloßen Verweis auf die Reiserücktrittversicherung nicht verunsichern lassen, denn dort ist die Rechtslage eine andere“, erklärt Jörn Rehren, Referent für die Marktbeobachtung Finanzmarkt beim vzbv.
Verbraucher können in ihrem Versicherungsschein erkennen, welche Versicherungen sie für ihre Reise abgeschlossen haben. Allerdings würden die jeweiligen Prämienanteile nur selten aufgezeigt, bemängeln die Experten.