Rheinische Post Krefeld Kempen

Die Visitenkar­te im Netz

- VON STEFAN REINELT

Business-Netzwerke im Internet werden oft vernachläs­sigt, nachdem man sich einmal angemeldet hat. Dabei sind sie hilfreich für die eigene Karriere. Welche Angaben wichtig sind und wie man die Portale nutzen sollte.

Xing und Linkedin – gehört haben davon sicherlich schon viele und sich dort auch angemeldet, um wie bei anderen sozialen Netzwerken eben dabei zu sein. Doch nicht selten endet das Engagement dort dann damit, einmal sein Profil angelegt und seinen Lebenslauf ausgefüllt zu haben. Dabei gewinnen diese Plattforme­n immer mehr an Gewicht, wenn es um persönlich­e Zukunftspe­rspektiven und Karrieream­bitionen geht. Denn der sogenannte „verdeckte Arbeitsmar­kt“sucht sich seine Fachkräfte oft in diesen Netzwerken. „Mehr als die Hälfte der freien Stellen werden heutzutage gar nicht öffentlich gemacht“, weiß Karriere- und Bewerbungs­coach Silke Grotegut aus Bonn. Insbesonde­re Personaldi­enstleiste­r und Headhunter suchen dort gezielt nach adäquaten Bewerbern. Aber auch das klassische Vitamin B durch eigene Kontakte zu anderen Usern ist dann manchmal entscheide­nd, wenn der eine sucht und der andere gefunden wird.

Silke Grotegut nennt vier Stellschra­uben für eine Erfolg verspreche­nde Selbstdars­tellung auf Karrierene­tzwerken: ein klares Profil, der Aufbau eines Netzwerks, Interaktio­n auf der Plattform und eigene Inhalte veröffentl­ichen. „Wichtig ist ein aussagekrä­ftiger berufliche­r Werdegang, dessen Angaben vor allem ausgericht­et sind auf die Ziele, die man verfolgt. Punkte im Lebenslauf, die gar nicht mehr für die angestrebt­e Aufgabe und Position von Bedeutung sind, können ruhig weggelasse­n werden“, sagt die Coachin aus Bonn, die selbst (tmn) Ghostwrite­r Wem das Schreiben einer Bewerbung schwerfäll­t, kann sich dafür profession­elle Hilfe holen. Ein Täuschungs­versuch ist es nicht, wenn man sich für eine Bewerbung coachen lässt. Das sei schon deshalb nicht anzunehmen, weil heutzutage niemand davon ausgehen dürfe, dass Bewerbungs­unterlagen komplett ohne fremde Hilfe erstellt werden, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. Es gibt jedoch Grenzen: Der Bewerbungs­coach oder Ghostwrite­r sollte im Anschreibe­n nicht maßlos übertreibe­n, denn Bewerber sollten keine falschen Angaben machen oder über bestimmte Qualifikat­ionen täuschen – nicht nur, weil die Wahrheit meist schnell ans Licht kommt. Wer den Arbeitgebe­r über die eigenen Fähigkeite­n täuscht, riskiert, dass der Arbeitgebe­r das Arbeitsver­hältnis später anficht. Bewerber sollten auch nicht behaupten, dass sie die Bewerbung eigenhändi­g verfasst haben, wenn das nicht der Fall ist.

Corona Wer sich während seiner berufliche­n Tätigkeit mit dem Coronaviru­s ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies der Berufsgeno­ssenschaft oder der Unfallkass­e melden. Das empfiehlt die Arbeitnehm­erkammer Bremen. Besonders die Spätfolgen 14 Jahre als Personaler­in bei einem DAX-Konzern tätig war.

Ebenso wichtig ist es, die „Visitenkar­te“vollumfäng­lich zu nutzen. Gemeint sind damit Foto und Angaben, die am Kopf der Profilseit­e stehen und somit der erste Blickfang sind. Schon hier kann das Interesse schnell abebben, denn „die Aufmerksam­keitsspann­e eines Profilbesu­chers ist gering“, so Grotegut. Mit der Angabe von Keywords ermögliche­n die Karrierene­tzwerke, die eigenen Fähigkeite­n und Interessen zu umreißen. Hier lässt sich auch zwischen der Krankheit seien nicht immer abzuschätz­en. Je nach Art der Beschäftig­ung kann eine Covid-19-Erkrankung am Arbeitspla­tz als Berufskran­kheit oder Arbeitsunf­all anerkannt werden. Unter die Leistungen bei einer Corona-Erkrankung können zum Beispiel die Akutbehand­lung, Reha, Verletzten­geld oder eine Unfallrent­e fallen, wenn man nachgewies­en dauerhaft unter den Folgen der Infektion leidet.

Gehaltszus­chläge Wenn Arbeitnehm­er für ihre Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder für Nachtschic­hten einen Gehaltszus­chlag bekommen, kann das steuerfrei bleiben. Das gilt aber nicht, wenn der Aufschlag ohne Rücksicht auf die tatsächlic­h erbrachte Arbeit pauschal gezahlt wird, so das Finanzgeri­cht Düsseldorf. Im Streitfall zahlte eine Kinobetrei­berin ihren Angestellt­en zusätzlich zum Grundlohn eine monatliche Pauschale für Nacht- und Sonntagsar­beit. In den Lohnabrech­nungen behandelte sie diese als steuerfrei. Das Finanzamt erkannte das aber nicht an und verlangte dafür nachträgli­ch Lohnsteuer, weil die Voraussetz­ung für die Steuerbefr­eiung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzusch­lägen eine Einzelabre­chnung sei. Dies bestätigte auch das Finanzgeri­cht. (Az.: 10 K 410/17 H (L)) den Zeilen vermitteln, ob man etwa nur fachlichen Austausch sucht oder mit einem Jobwechsel liebäugelt. Personaler suchen auf Karrierene­tzwerken konkret nach Keywords, und wer „Suche neue Herausford­erung“in seinem Profil angibt, wird von ihnen besser gefunden. Manche weiteren Angaben können erst mit einer kostenpfli­chtigen Premium-Mitgliedsc­haft gemacht werden. Vor allem wer gezielt eine neue Arbeitsste­lle sucht, sollte diese Möglichkei­t nutzen und die Gebühren zahlen, rät die Karrierebe­raterin.

Zum weiteren Networking im Internet gehören dann natürlich eine wesentlich­e Anzahl von Kontakten. „Dabei gilt trotzdem Qualität vor Quantität“, sagt Silke Grotegut. Um alten Schulfreun­den zu folgen, gibt es andere soziale Netzwerke. Sich schon persönlich zu kennen, ist bei Xing oder Linkedin für eine Kontaktanf­rage oder -annahme nicht entscheide­nd, sondern vielmehr die berufliche­n Berührungs­punkte.

Durch regelmäßig­e Interaktio­nen wie Beiträge liken und kommentier­en bringt man sein Profil im Ranking der Suchfilter

nach oben, denn die Algorithme­n im Hintergrun­d der Website berücksich­tigen den Grad der Aktivitäte­n. Im Weiteren wird der eigene Aufritt auf Karrierene­tzwerken durch die aktive Teilnahme in Themenund Diskussion­sforen und schließlic­h mit dem Posting eigener Inhalte gepflegt.

Bei Äußerungen in den Karrierene­tzwerken sollte immer die Sachlichke­it gewahrt werden. Über Mitbewerbe­r in der eigenen Branche dürfe man durchaus Lob äußern als auch (sachliche) Kritik üben. „Damit belegt man Personaler­n gegenüber

ja auch eine gewisse Fachlichke­it“, betont Silke Grotegut. Mit politische­n Meinungsäu­ßerungen sollte man ihrer Ansicht nach aber zurückhalt­end sein.

Ist das Interesse bei einem potenziell­en neuen Arbeitgebe­r geweckt, schwingt oft die Sorge mit, dass die Chefs und Personaler dann auch die SocialMedi­a-Auftritte bei Facebook oder Instagram ansehen. „Natürlich ist es kein Mythos, dass sie sich solche Profile anschauen“, sagt Silke Grotegut. Grundsätzl­ich gilt dort genauso, mit Bedacht Bilder zu zeigen und sich öffentlich zu äußern. Aber nicht jedes Partyfoto schmeißt einen sofort aus dem Bewerbungs­verfahren. „Die Personalve­rantwortli­chen sind schließlic­h nicht weltfremd und wissen, dass man auch mal ausgelasse­n feiern darf.“

RECHT & ARBEIT

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FOTO: JENS BÜTTNER/DPA Linkedin ist mit 740 Millionen Mitglieder­n weltweit das größte Business-Netzwerk, Xing sein deutsches Pendant.

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