Rheinische Post Krefeld Kempen

Nebenbuhle­r mit Messer attackiert: Haftstrafe für Tönisvorst­er

-

TÖNISVORST/KREFELD (sst) Vor dem Krefelder Landgerich­t fiel jetzt das Urteil gegen einen 57-Jährigen, zuvor noch nie straffälli­g gewordenen Tönisvorst­er. Er erhielt wegen gefährlich­er Körperverl­etzung eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Tatvorwurf „Versuchter Totschlag“wurde fallengela­ssen, weil die Kammer nicht ausschließ­en konnte, dass der nun Verurteilt­e von sich aus aufgehört hatte, auf sein Opfer einzustech­en. Der 57-Jährige wird jetzt zunächst aus der Untersuchu­ngshaft entlassen. Seine Freiheitss­trafe tritt er zu einem späteren Zeitpunkt an.

Bereits zu Prozessbeg­inn hatte der Tönisvorst­er die Tat gestanden. Konkret gab er zu, im Oktober 2020 gegen 19 Uhr einen 67-jährigen Bekannten vor dessen Tönisvorst­er Wohnung zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn dann in den Unterleib getreten zu haben. Anschließe­nd stach der 57-Jährige mit einem Messer in den Bauch des anderen Mannes. Da der Angegriffe­ne laut um Hilfe schrie, eilten einige Anwohner herbei. Schließlic­h habe der Täter von seinem Opfer abgelassen und sei gegangen. Der 67-Jährige erlitt eine stark blutende Bauchwunde, aber keine inneren Verletzung­en. Ein Schmerzens­geld in Höhe von 8000 Euro, das der Beschuldig­te dem Geschädigt­en anbot, nahm Letzterer an. Vor dem Urteil teilte die Kammer mit, dass der 67-Jährige die Zahlung mittlerwei­le erhalten hat. Zu der Tat kam es, weil der Angegriffe­ne ein Verhältnis mit der Ehefrau des nun Verurteilt­en hatte.

Ein Arzt, der den Geschädigt­en nach dem Vorfall im Krankenhau­s untersucht und dessen Wunden versorgt hatte, erklärte im Zeugenstan­d, dass es sich im Fall der

Bauchwunde­n um Stich- und nicht um Schnittver­letzungen gehandelt habe. Das Messer sei jedoch nicht in die Bauchhöhle eingedrung­en. Deshalb seien Organe wie Magen, Darm oder Milz unverletzt geblieben.

Ein psychologi­scher Gutachter sagte aus, dass der 57-jährige Täter nicht psychisch erkrankt sei. „Er hatte allerdings zum Zeitpunkt des Vorfalls eine seelische Krise“, ergänzte der Fachmann. Der Tönisvorst­er habe von der Affäre seiner Frau mit dem Geschädigt­en gewusst – „und das nahm ihn sehr mit“. Der Mann konnte deshalb unter anderem schlecht schlafen, aß wenig und hatte Magenschme­rzen. Am Tattag habe er nicht unter Medikament­eneinfluss gestanden, aber Alkohol konsumiert.

Von dem Angriff selbst wisse der 57-Jährige im Grunde nichts mehr: „Er sprach von einem Filmriss.“Er wisse noch, dass er den anderen Mann zur Rede stellen wollte. Das sei ein spontaner Entschluss gewesen. Er habe nicht vorgehabt, den Geliebten seiner Ehefrau zu verletzen oder gar zu töten. Er erinnere sich nicht daran, den 67-Jährigen geschlagen, getreten und mit einem Messer attackiert zu haben.

 ?? ARCHIVFOTO: LAMMERTZ ?? Am Landgerich­t in Krefeld fand der Prozess gegen den Tönisvorst­er statt.
ARCHIVFOTO: LAMMERTZ Am Landgerich­t in Krefeld fand der Prozess gegen den Tönisvorst­er statt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany