Rheinische Post Krefeld Kempen
Nebenbuhler mit Messer attackiert: Haftstrafe für Tönisvorster
TÖNISVORST/KREFELD (sst) Vor dem Krefelder Landgericht fiel jetzt das Urteil gegen einen 57-Jährigen, zuvor noch nie straffällig gewordenen Tönisvorster. Er erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Tatvorwurf „Versuchter Totschlag“wurde fallengelassen, weil die Kammer nicht ausschließen konnte, dass der nun Verurteilte von sich aus aufgehört hatte, auf sein Opfer einzustechen. Der 57-Jährige wird jetzt zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen. Seine Freiheitsstrafe tritt er zu einem späteren Zeitpunkt an.
Bereits zu Prozessbeginn hatte der Tönisvorster die Tat gestanden. Konkret gab er zu, im Oktober 2020 gegen 19 Uhr einen 67-jährigen Bekannten vor dessen Tönisvorster Wohnung zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn dann in den Unterleib getreten zu haben. Anschließend stach der 57-Jährige mit einem Messer in den Bauch des anderen Mannes. Da der Angegriffene laut um Hilfe schrie, eilten einige Anwohner herbei. Schließlich habe der Täter von seinem Opfer abgelassen und sei gegangen. Der 67-Jährige erlitt eine stark blutende Bauchwunde, aber keine inneren Verletzungen. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro, das der Beschuldigte dem Geschädigten anbot, nahm Letzterer an. Vor dem Urteil teilte die Kammer mit, dass der 67-Jährige die Zahlung mittlerweile erhalten hat. Zu der Tat kam es, weil der Angegriffene ein Verhältnis mit der Ehefrau des nun Verurteilten hatte.
Ein Arzt, der den Geschädigten nach dem Vorfall im Krankenhaus untersucht und dessen Wunden versorgt hatte, erklärte im Zeugenstand, dass es sich im Fall der
Bauchwunden um Stich- und nicht um Schnittverletzungen gehandelt habe. Das Messer sei jedoch nicht in die Bauchhöhle eingedrungen. Deshalb seien Organe wie Magen, Darm oder Milz unverletzt geblieben.
Ein psychologischer Gutachter sagte aus, dass der 57-jährige Täter nicht psychisch erkrankt sei. „Er hatte allerdings zum Zeitpunkt des Vorfalls eine seelische Krise“, ergänzte der Fachmann. Der Tönisvorster habe von der Affäre seiner Frau mit dem Geschädigten gewusst – „und das nahm ihn sehr mit“. Der Mann konnte deshalb unter anderem schlecht schlafen, aß wenig und hatte Magenschmerzen. Am Tattag habe er nicht unter Medikamenteneinfluss gestanden, aber Alkohol konsumiert.
Von dem Angriff selbst wisse der 57-Jährige im Grunde nichts mehr: „Er sprach von einem Filmriss.“Er wisse noch, dass er den anderen Mann zur Rede stellen wollte. Das sei ein spontaner Entschluss gewesen. Er habe nicht vorgehabt, den Geliebten seiner Ehefrau zu verletzen oder gar zu töten. Er erinnere sich nicht daran, den 67-Jährigen geschlagen, getreten und mit einem Messer attackiert zu haben.