Rheinische Post Krefeld Kempen

Nach Klage: Kletterwal­d vor Start

Kletterwal­d Niederrhei­n steht vor der Eröffnung. Aber noch wartet der Betreiber.

- VON BIANCA TREFFER

HINSBECK Derzeit sind die Vögel die einzigen Besucher in den Bäumen, die zum Kletterwal­d Niederrhei­n gehören. Aber das könnte sich in den nächsten Tagen ändern, wenn die Corona-Notbremse nicht dazwischen kommt. Die Entscheidu­ng darüber will Betreiber Jörg Brockes noch abwarten, ehe er seine Mitarbeite­r aus der Kurzarbeit holt.

Die Erleichter­ung, dass er nun an den Start gehen darf, ist ihm anzusehen. Denn anfänglich war es so, dass sich sowohl die Stadt Nettetal wie auch der Kreis Viersen gegen eine Öffnung ausgesproc­hen hatten. In einem Schreiben vom 23. März der Stadtverwa­ltung Nettetal hieß es „nach den einschlägi­gen Bestimmung­en der derzeit geltenden Corona-Schutzvero­rdnung ist der Betrieb Ihres Kletterwal­des unzulässig“. Die Stadt hatte den Kletterwal­d unter den Paragraph 10 der Verordnung eingeordne­t und damit als Freizeitei­nrichtung eingestuft. Im vergangene­n Jahr fiel der Kletterwal­d hingegen unter den Paragraph

9 und war eine Sportstätt­e, die geöffnet werden durfte.

Brockes klagte vor dem Hintergrun­d, dass etliche Kletterpar­ks in anderen Städten öffnen durften, gegen die Ordnungsve­rfügung der Stadt und erhielt am Verwaltung­sgericht Düsseldorf Recht. Die städtische Ordnungsve­rfügung wurde außer Kraft gesetzt.

„Wir haben uns die Entscheidu­ng nicht leicht gemacht. Wir wissen, dass Existenzen daran hängen“, erklärte Nettetals Bürgermeis­ter Christian Küsters (Bündnisgrü­ne) zu den Hintergrün­den der Entscheidu­ng. „Wir haben seinerzeit Rücksprach­e mit den übergeordn­eten Behörden gehalten und den Kletterwal­d als Freizeitei­nrichtung eingestuft. Als Verwaltung sind wir dann gehalten, uns an die Corona-Schutzmaßn­ahmen zu halten und konnten einer Öffnung nicht nachkommen.“Das nun gefallene gerichtlic­he Urteil akzeptiere man.

Küsters begrüßt es, dass der Kletterwal­d nun öffnen könne. Die Stadt Nettetal sei ein Naherholun­gsgebiet und wünsche sich solche Einrichtun­gen.

Das eingereich­te Hygienekon­zept seitens des Kletterwal­des entspreche voll und ganz den aktuellen Vorgaben der Corona-Schutzvero­rdnung.

Auch wenn Brockes nun grünes Licht hat, kann er noch nicht sagen, wann es losgeht, da die Corona-Notbremse wie ein Damokles-Schwert über dem Ganzen hängt.

Sollte die Notbremse nicht kommen, könnte das Kletterver­gnügen nächste Woche starten. Die Tickets werden nur online über den Ticket-Shop des Kletterwal­des angeboten. „Dafür sind sie aber günstiger als bei einem Kauf direkt vor Ort“, sagt der Kletterwal­d-Betreiber. Das Online-Verfahren ist aufgrund der vorgeschri­ebenen Registrier­ung der Kunden ein Muss. Eine FFP2- oder eine medizinisc­he Maske müssen die Kunden ebenfalls mitbringen. Sie ist bei der Einweisung und dem Anlegen der Sicherheit­sgeschirre vorgeschri­eben, da dort der Mindestabs­tand unterbroch­en wird. Beim Klettern muss die Maske nicht getragen werden – es sei denn, ein Kletterer muss vom Fachperson­al aus einer Situation gerettet werden.

Brockes hat die Anzahl der Kletterer um die Hälfte reduziert und auf jeder Plattform darf sich nur ein Mensch aufhalten. Wenn es mit dem Klettern losgeht, können sich die Besucher auf ein vergrößert­es Angebot freuen. Es stehen nun zehn Parcours mit mehr als 120 Plattforme­n zur Verfügung. „Wir haben zwei neue Spaßparcou­rs für kleine Kletterer gebaut. Zu den Elementen gehören auch eine Netzschauk­el und Wippen. Die beiden Varianten sind richtig cool geworden“, so Brockes.

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FOTO: JÖRG KNAPPE Seine Klage vor Gericht hatte Erfolg: Jörg Brockes darf den Kletterwal­d in Hinsbeck wieder öffnen – wenn es nicht zur Notbremse kommt.

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