Rheinische Post Krefeld Kempen
Polen lockert trotz hoher Infektionszahlen
Hilfe aus Deutschland Insgesamt 121 Länder haben Deutschland nach einem Bericht des Auswärtigen Amtes seit Beginn der Corona-Pandemie um Hilfe gebeten. Anfragen kamen nicht nur aus Afrika, Lateinamerika und aktuell aus Indien, sondern vor allem aus osteuropäischen Ländern. Lieferungen mit Medikamenten und Beatmungsgeräten gingen an Tschechien, die Slowakei, Rumänien und Polen. Besonders umfangreich war ein Hilfspaket für den Westbalkan mit 300 Beatmungsgeräten und 19.000 Pulsoximetern, die den Sauerstoffgehalt im Blut messen.
Ende des Lockdowns In Polen sollen Einkaufszentren und Museen unter Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen. Vom 8. Mai an dürfen Hotels Gäste bis zu einer Auslastung von 50 Prozent beherbergen. Die Außengastronomie soll am 15. Mai starten. Ab dem 29. Mai soll der Restaurantbetrieb in Innenräumen mit halber Auslastung möglich sein. In der Slowakei dürften Gastronomiebetriebe seit Montag wieder in ihren Außenbereichen Speisen und Getränke servieren. Bei professionellen Sportveranstaltungen sind seit Dienstag auch wieder Zuschauer erlaubt.
Im Juli 2020 einigten sich dann die Staats- und Regierungschefs der EU auf den Wiederaufbaufonds. Kredite und Zuschüsse an die einzelnen EU-Länder sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen und den Wiederaufbau zu beschleunigen. Gegen die Finanzierung dieses Programms wurde Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Verfassungsgericht hat jedoch einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt. Wäre dem stattgegeben worden, hätte sich das Inkrafttreten des EU-Programms verzögert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Nachteile eines verzögerten Inkrafttretens größer seien als die Nachteile der Maßnahmen, die eingeleitet werden müssten, wenn sich im Hauptverfahren die Nicht-Verfassungskonformität herausstellen sollte. Der EU-Wiederaufbaufonds ist ein wichtiges politisches Signal für den Zusammenhalt Europas. Er kann – bei aller berechtigten Kritik an einzelnen Punkten – einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung in Europa leisten. Und: Die finanziellen Belastungen Deutschlands sind kalkulierund tragbar. Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch seine Verfassungskonformität gerichtlich bestätigt werden wird.
Unsere Autorin ist Professorin für monetäre Makroökonomik an der Universität Düsseldorf. Sie wechselt sich hier mit dem Wettbewerbsökonomen Justus Haucap und dem Vermögensexperten Karsten Tripp ab.