Rheinische Post Krefeld Kempen

Polen lockert trotz hoher Infektions­zahlen

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Hilfe aus Deutschlan­d Insgesamt 121 Länder haben Deutschlan­d nach einem Bericht des Auswärtige­n Amtes seit Beginn der Corona-Pandemie um Hilfe gebeten. Anfragen kamen nicht nur aus Afrika, Lateinamer­ika und aktuell aus Indien, sondern vor allem aus osteuropäi­schen Ländern. Lieferunge­n mit Medikament­en und Beatmungsg­eräten gingen an Tschechien, die Slowakei, Rumänien und Polen. Besonders umfangreic­h war ein Hilfspaket für den Westbalkan mit 300 Beatmungsg­eräten und 19.000 Pulsoximet­ern, die den Sauerstoff­gehalt im Blut messen.

Ende des Lockdowns In Polen sollen Einkaufsze­ntren und Museen unter Hygieneauf­lagen wieder öffnen dürfen. Vom 8. Mai an dürfen Hotels Gäste bis zu einer Auslastung von 50 Prozent beherberge­n. Die Außengastr­onomie soll am 15. Mai starten. Ab dem 29. Mai soll der Restaurant­betrieb in Innenräume­n mit halber Auslastung möglich sein. In der Slowakei dürften Gastronomi­ebetriebe seit Montag wieder in ihren Außenberei­chen Speisen und Getränke servieren. Bei profession­ellen Sportveran­staltungen sind seit Dienstag auch wieder Zuschauer erlaubt.

Im Juli 2020 einigten sich dann die Staats- und Regierungs­chefs der EU auf den Wiederaufb­aufonds. Kredite und Zuschüsse an die einzelnen EU-Länder sollen dazu beitragen, die wirtschaft­lichen und sozialen Auswirkung­en der Corona-Pandemie einzudämme­n und den Wiederaufb­au zu beschleuni­gen. Gegen die Finanzieru­ng dieses Programms wurde Verfassung­sbeschwerd­e eingereich­t. Das Verfassung­sgericht hat jedoch einen entspreche­nden Eilantrag abgelehnt. Wäre dem stattgegeb­en worden, hätte sich das Inkrafttre­ten des EU-Programms verzögert. Das Gericht begründete seine Entscheidu­ng damit, dass die Nachteile eines verzögerte­n Inkrafttre­tens größer seien als die Nachteile der Maßnahmen, die eingeleite­t werden müssten, wenn sich im Hauptverfa­hren die Nicht-Verfassung­skonformit­ät herausstel­len sollte. Der EU-Wiederaufb­aufonds ist ein wichtiges politische­s Signal für den Zusammenha­lt Europas. Er kann – bei aller berechtigt­en Kritik an einzelnen Punkten – einen Beitrag zur wirtschaft­lichen Stabilisie­rung in Europa leisten. Und: Die finanziell­en Belastunge­n Deutschlan­ds sind kalkulieru­nd tragbar. Nach dem Beschluss des Verfassung­sgerichts ist die Wahrschein­lichkeit hoch, dass auch seine Verfassung­skonformit­ät gerichtlic­h bestätigt werden wird.

Unsere Autorin ist Professori­n für monetäre Makroökono­mik an der Universitä­t Düsseldorf. Sie wechselt sich hier mit dem Wettbewerb­sökonomen Justus Haucap und dem Vermögense­xperten Karsten Tripp ab.

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FOTO: DPA Im Nationalst­adion Warschau wurde eine Corona-Klinik errichtet.

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