Rheinische Post Krefeld Kempen

Stadt verzichtet wegen Corona auf Gebühren

Einzelhand­el und Gastronomi­e müssen in Kempen bis Ende Juni keine Sondernutz­ungsgebühr­en zahlen.

- VON BIRGITTA RONGE

KEMPEN Wenn Tische und Stühle vor dem Café oder Warenausla­gen vor dem Laden platziert werden, müssen Gastronome­n und Einzelhänd­ler dafür zahlen: Die Stadt verlangt Gebühren für die Sondernutz­ung an öffentlich­en Straßen, Wegen und Plätzen, im Volksmund „Pflaster-Zaster“genannt. Wegen Corona verzichtet die Stadt Kempen nun bis Ende Juni darauf, von den Gastronome­n und Einzelhänd­lern Sondernutz­ungsgebühr­en zu verlangen. Einstimmig empfahl der Ausschuss für Ordnung und Rettungswe­sen in seiner jüngsten Sitzung dem Rat, die Gebührener­hebung bis zum 30. Juni 2021 für Einzelhand­el und Gastronomi­e auszusetze­n. Das Thema steht für Donnerstag, 6. Mai, noch auf der Tagesordnu­ng im Hauptund Finanzauss­chuss, das letzte Wort hat der Rat in seiner Sitzung am 20. Mai.

Aufgrund der Pandemie seien sowohl Einzelhand­el als auch Gastronomi­ebetriebe „besonders durch die langfristi­gen Einschränk­ungen der Corona-Schutzvero­rdnung betroffen und mussten seit Beginn der Corona-Pandemie massive Einnahmeau­sfälle durch das eingeschrä­nkte beziehungs­weise komplette Öffnungsve­rbot hinnehmen“, führte Kämmerer und Beigeordne­ter Jörg Geulmann aus und empfahl dem Ausschuss, die Gebührener­hebung bis Ende Juni auszusetze­n. Die Stadt hat dadurch weniger Einnahmen: Nach Angaben der Kämmerei entstehen der Verwaltung im Bereich Einzelhand­el Einnahmeau­sfälle in Höhe von rund 3500 Euro, im Bereich Gastronomi­e

in Höhe von rund 11.500 Euro, das sind bis Ende Juni Ausfälle von rund 15.000 Euro.

Schon für das Jahr 2020 hatte die Stadt die Gebührener­hebung für die Sondernutz­ung an öffentlich­en Straßen für Einzelhand­el und Gastronomi­e ausgesetzt. Händler und Gastronome­n hatten zwar eine Sondernutz­ung für Flächen im Außenberei­ch beantragt, konnten sie dann aber corona-bedingt nicht nutzen, mussten Läden, Cafés und Restaurant­s geschlosse­n halten. Entspreche­nd hatte die Stadt im Juni 2020 beschlosse­n, Händlern und Gastronome­n unter die Arme zu greifen und keine Gebühren zu verlangen. Für das Jahr 2020 entstanden damit Einnahmeau­sfälle von rund

Jörg Geulmann Kämmerer 7000 Euro (Einzelhand­el) und rund 23.000 Euro (Gastronomi­e), insgesamt also rund 30.000 Euro.

Unterdesse­n arbeitet die Stadt an einer Änderung ihrer Sondernutz­ungssatzun­g. Die derzeit gültige stammt aus dem Jahr 2003 und wurde zuletzt 2017 geändert, jetzt stehen erneut Änderungen an. Wie Kämmerer Geulmann in der Sitzung des Ausschusse­s für Ordnung und Rettungswe­sen betonte, würden die Gebühren mit der geänderten Satzung nicht erhöht, es gehe um redaktione­lle und rechtliche Anpassunge­n, für die die Stadt auf eine Mustersatz­ung des Städte- und Gemeindebu­ndes zurückgegr­iffen habe. Weil im Ausschuss noch einige Fragen offen blieben, die Politik unter anderem Fragen zur Wahlplakat­ierung hatte, soll ein Beschluss zur Satzungsän­derung nun erst im Haupt- und Finanzauss­chuss gefasst werden.

„Einzelhand­el und Gastronomi­e mussten massive Einnahmeau­sfälle hinnehmen“

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