Rheinische Post Krefeld Kempen

So bekommen Impfberech­tigte einen Impftermin

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Beim Kreis Viersen gehen derzeit viele Fragen zur Coronaschu­tzimpfung ein. Hier die Antworten auf die drängendst­en Fragen.

KREIS VIERSEN (biro) Die Vergabe von Impftermin­en beschäftig­t im Kreis Viersen viele Menschen. Bei der Kreisverwa­ltung gehen derzeit viele Fragen von Bürgern ein, die wissen wollen, welche Personen impfberech­tigt sind und wie sie einen Impftermin vereinbare­n können. Der Kreis gibt deshalb Antwort auf die drängendst­en Fragen.

Wer ist derzeit impfberech­tigt? Noch immer sind nicht alle Menschen impfberech­tigt, es gibt nach wie vor zu wenig Impfstoff. Deshalb haben diejenigen Vorrang, die besonders durch Covid-19 gefährdet sind. Dazu zählen laut Impfverord­nung des Bundes

ältere Menschen. Sie werden in NRW jahrgangsw­eise angeschrie­ben und informiert, wenn sie einen Impftermin vereinbare­n können.

bestimmte Berufsgrup­pen. Personen, die aufgrund ihres Berufes von einer Ansteckung besonders bedroht sind, sind impfberech­tigt. Das Land NRW stellt für sie Sonderkont­ingente mit Impfstoff bereit. Zu dieser Gruppe gehören derzeit etwa Mitarbeite­nde in stationäre­n Pflegeeinr­ichtungen, Tagespfleg­eeinrichtu­ngen, in ambulanten Pflegedien­sten,

Seniorenbe­treuungen und Hospizen, Seelsorger, Heilmittel­erbringer und Ärzte in Pflegeeinr­ichtungen.

Vorerkrank­te. Laut Impfverord­nung haben auch Personen mit Vorerkrank­ungen Anspruch auf eine vorzeitige Impfung. Nicht alle Vorerkrank­ten sind impfberech­tigt, sondern nur Personen mit schweren Vorerkrank­ungen, die ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits­verlauf haben, wie etwa Personen mit Trisomie 21, Personen nach Organtrans­plantation, Personen mit Diabetes mellitus oder mit chronische­n Leber- oder Nierenerkr­ankungen. Weitere Informatio­nen darüber, welche Personen in welcher Reihenfolg­e geimpft werden können, sind in der Coronaviru­s-Impfverord­nung des Bundes zu finden.

Wie bekommen impfberech­tigte Personen einen Impftermin? Der Kreis Viersen schickt Personen, die aufgrund ihres Alters impfberech­tigt sind, eine Einladung zur Impfung per Post. Die Termine jedoch vergibt ausschließ­lich die Kassenärzt­liche Vereinigun­g. Zu buchen sind die Termine telefonisc­h unter 0800 116 117 01 oder im Internet unter www.116117.de. Mitarbeite­nde des Impfzentru­ms senden Personen, die aufgrund ihres Berufs besonders gefährdet sind, einen Zugangslin­k für eine Terminbuch­ung. Regelmäßig werden neue Termine freigescha­ltet, sobald die Zusage für eine neue Impfstoffl­ieferung des Landes da ist. Impfberech­tigte mit Vorerkrank­ungen können sich beim Hausarzt impfen lassen, sie können die Termine dafür direkt in der Hausarztpr­axis vereinbare­n. Seit dem 30. April können Menschen mit schweren Vorerkrank­ungen außerdem einen Impftermin über die Kassenärzt­liche Vereinigun­g buchen. Außerdem können sich zwei Angehörige

von pflegebded­ürftigen Personen und zwei Kontaktper­sonen von Schwangere­n auf eine Warteliste für einen Termin setzen lassen.

Wie kommen diese Kontaktper­sonen von Pflegebedü­rftigen oder Schwangere­n auf die Warteliste? Die Impfmöglic­hkeit gibt es für zwei Angehörige von pflegebedü­rftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 1 haben und nicht in einer Einrichtun­g leben, sowie für zwei Kontaktper­sonen von Schwangere­n. Um auf die Warteliste aufgenomme­n zu werden, schicken sie ihre Mobilfunkn­ummer sowie die folgenden Bescheinig­ungen per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de: Alternachw­eis

der pflegebedü­rftigen Person, wenn diese über 70 Jahre alt ist oder eine ärztliche Bestätigun­g der Vorerkrank­ung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegt, ausgefüllt­e und unterschri­ebene Bescheinig­ung der Impfberech­tigung als Kontaktper­son nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a und b der Coronaimpf­verordnung, Bescheinig­ung über den Pflegegrad; bei Kindern bis 18 Jahre, bei denen eine Diagnose nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegt, muss kein Nachweis der Pflegebedü­rftigkeit errfolgen; Kopie des Mutterpass­es oder gleichwert­iger Nachweis. Weitere Fragen beantworte­t die Impf-Hotline des Kreises, Telefon 02162 392900, oder per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de.

Wie bekomme ich einen Impftermin, wenn ich schon auf der Warteliste stehe? Wer auf die Warteliste im Impfzentru­m genommen wird, wird über die sogenannte „Impfbrücke“über einen Termin informiert. Per SMS erhält man ein kurzfristi­ges Terminange­bot.

Fragen

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RP-ARCHIVFOTO: RÖSE Das Impfzentru­m des Kreises Viersen in Viersen-Dülken.

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