Rheinische Post Krefeld Kempen

Haftstrafe wegen Handels mit Kriegswaff­en

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(BL) Das Schöffenge­richt hat einen 42-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaff­enkontroll­gesetz und das Waffengese­tz zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Krefelder hatte Maschinenp­istolen und andere Schusswaff­en verkauft. Am zweiten Verhandlun­gstag hat der Angeklagte einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Von den acht Anklagevor­würfen bestätigte­n sich aber nicht alle.

Der Mann gab zu, in zwei Fällen Maschinenp­istolen und in zwei weiteren Fällen Schusswaff­en an Personen ohne Waffensche­in verkauft zu haben. Der Angeklagte betrieb schon seit mehreren Jahren einen Handel für Dekoration­swaffen. An seine Kunden hätte er nur Waffen verkaufen dürfen, die auch durch einfache Veränderun­gen nicht funktionsf­ähig gemacht werden können. Funktionsf­ähige Schusswaff­en hätte er nur an Personen mit waffenrech­tlicher Erlaubnis verkaufen dürfen. Die Käufer hätten dafür zuvor eine sogenannte Waffenbesi­tzkarte bei der Behörde beantragen müssen, wie es beispielsw­eise bei Sportschüt­zen oder Jägern oder auch Waffenhänd­lern und -sammlern der Fall ist. Die Behörde prüft im Vorfeld, ob der Antragstel­ler geeignet ist und die notwendige Sachkunde hat. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft und verurteilt­e den 42-Jährigen zu einer Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Antrag der Verteidigu­ng nach Haftversch­onung wurde abgelehnt.

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