Rheinische Post Krefeld Kempen

Viele kleine Verstöße können große Folge haben

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Manche Autofahrer häufen viele kleine Delikte an. Die können in einem Fahrverbot enden.

(tmn) Wer mehrfach in kurzer Zeit mit kleineren Verstößen aufgefalle­n ist, muss im Einzelfall beim nächsten Mal mit einer viel höheren Strafe rechnen. Auch dann, wenn das neue Vergehen nicht dafür ausreichen­d gewesen wäre. Das zeigt eine Entscheidu­ng des Kammergeri­chts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 6/21), auf das der ADAC hinweist.

Wegen eines Handyverst­oßes am Steuer wurde ein Autofahrer von der Polizei angehalten. Es folgten ein Bußgeldbes­cheid über 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Dagegen wehrte sich der Mann. Ein solches Vergehen hätte nur mit 100 Euro ohne Fahrverbot geahndet werden dürfen. Die Behörde brachte Voreintrag­ungen ins Spiel. So war der Mann innerhalb von zwei Jahren zweimal 24 km/h zu schnell gefahren und hatte einen weiteren Handyverst­oß zu verantwort­en. Daher wären das höhere Bußgeld und das Fahrverbot angemessen. Die Sache ging vor Gericht.

Dort bekam die Behörde Recht. Das Gericht führte an, dass der Betroffene in einem relativ kurzen Zeitraum mehrfach aufgefalle­n war. Zwar in der Tat mit eher leichteren Verstößen, auch die Tempoverst­öße wären für sich nicht die Begründung für ein Fahrverbot. Allerdings wäre die Regelbuße bereits zweimal erhöht worden wegen der Voreintrag­ungen. Auch das hätte aber nicht zu einer Verhaltens­änderung geführt. Das Gericht sah die Verhängung des Fahrverbot­s als angemessen an.

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FOTO: SEBASTIAN KAHNERT/DPA Kleine Vergehen können böse enden.

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