Rheinische Post Krefeld Kempen
Viele kleine Verstöße können große Folge haben
Manche Autofahrer häufen viele kleine Delikte an. Die können in einem Fahrverbot enden.
(tmn) Wer mehrfach in kurzer Zeit mit kleineren Verstößen aufgefallen ist, muss im Einzelfall beim nächsten Mal mit einer viel höheren Strafe rechnen. Auch dann, wenn das neue Vergehen nicht dafür ausreichend gewesen wäre. Das zeigt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 6/21), auf das der ADAC hinweist.
Wegen eines Handyverstoßes am Steuer wurde ein Autofahrer von der Polizei angehalten. Es folgten ein Bußgeldbescheid über 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Dagegen wehrte sich der Mann. Ein solches Vergehen hätte nur mit 100 Euro ohne Fahrverbot geahndet werden dürfen. Die Behörde brachte Voreintragungen ins Spiel. So war der Mann innerhalb von zwei Jahren zweimal 24 km/h zu schnell gefahren und hatte einen weiteren Handyverstoß zu verantworten. Daher wären das höhere Bußgeld und das Fahrverbot angemessen. Die Sache ging vor Gericht.
Dort bekam die Behörde Recht. Das Gericht führte an, dass der Betroffene in einem relativ kurzen Zeitraum mehrfach aufgefallen war. Zwar in der Tat mit eher leichteren Verstößen, auch die Tempoverstöße wären für sich nicht die Begründung für ein Fahrverbot. Allerdings wäre die Regelbuße bereits zweimal erhöht worden wegen der Voreintragungen. Auch das hätte aber nicht zu einer Verhaltensänderung geführt. Das Gericht sah die Verhängung des Fahrverbots als angemessen an.