Rheinische Post Krefeld Kempen
Kritik und Alternativen des Wahl-O-Mats
Barrierefreiheit Trotz der einfachen Nutzung war der Wahl-O-Mat nicht barrierefrei. Das hat sich inzwischen laut Bundeszentrale für politische Bildung geändert. Das Internetportal erfüllt die Normen von BITV 2.0, sagen die Macher. Barrierefreies Internet bedeutet, dass auch Menschen mit einem Handicap die Webseite benutzen können. Das gilt nun für Gehörlose und Menschen mit Sehschwäche. So gibt es etwa eine Vorlesefunktion.
Leichte Sprache Der Caritas-Verband bemängelt, dass die Fragen des Wahl-O-Mats nicht in leichter Sprache für Menschen mit einer Sprachbehinderung zur Verfügung stehen. Zum ersten Mal dürfen in Deutschland 84.000 geistig behinderte Menschen wählen, die der Betreuung bedürfen. Die BPB entgegnet dem, dass die Fragenkataloge damit nicht mehr vergleichbar wären und zu umfangreich ausfielen.
Alternativen Der Wahl-Swiper bietet bei den Fragen nur „ja“oder „nein“und nicht „neutral“wie der Wahl-OMat. Der Wahl-Kompass lässt fünf Abstufungen zu und erlaubt mehr Vielfalt. Und es gibt spezielle Fragenkataloge – etwa Soziales, Landwirtschaft oder Schwule und Lesben. dem Gesundheitswesen und dem Bildungsbereich ist, die weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.
Das Problem der mangelnden Digitalisierung wird jedoch nicht behoben, indem im ländlichen Raum mehr Breitband vergraben wird. Die Digitalisierung im öffentlichen Sektor scheitert nicht am mangelnden Breitband in Mecklenburg und der Oberpfalz. Vielmehr verursacht die Digitalisierung zunächst einmal einen Mehraufwand, sowohl was Investitionen in Hard- und Software, als auch was das Training der Mitarbeiter angeht.
Der Bund sollte die digitale Transformation vor allem bei Kommunen großzügig fördern, denn ohne Förderung wird dort der erforderliche Wandel illusorisch bleiben. Der gesellschaftliche Nutzen der Digitalisierung im öffentlichen Sektor wird nämlich nicht direkt im kommunalen Haushalt durch Mehreinnahmen reflektiert. Die Kosten jedoch schlagen sich direkt dort nieder. Die neue Bundesregierung muss daher auch auf kommunaler Ebene die Digitalisierung vehement unterstützen und vorantreiben. Der einfache Verweis auf eine Zuständigkeit von Kommunen hilft hier nicht weiter, auch wenn dies in Zeiten allgemeiner Verantwortungsdiffusion bequem sein mag. Ohne eine Bundesinitiative wird jedoch zu wenig passieren.
Unser Autor ist Professor für Wettbewerbsökonomie an der Universität Düsseldorf. Er wechselt sich hier mit der Ökonomin Ulrike Neyer und dem Vermögensexperten Karsten Tripp ab.