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Apple geht auf Netflix und Co. zu

Bei Käufen im App Store kassiert der Anbieter bisher mit, 2022 kann sich das ändern.

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CUPERTINO/TOKIO (dpa) Im Streit über die finanziell­en Rahmenbedi­ngungen im App Store von Apple kommt der iPhone-Konzern den Anbietern von Medien-Apps entgegen. Nach einer Einigung von Apple mit der japanische­n Wettbewerb­sbehörde JFTC können künftig Unternehme­n wie Netflix, Amazon und Spotify, aber auch Medienverl­age und E-Book-Anbieter in ihrer App den Kunden einen Link zur Erstellung eines kostenpfli­chtigen Kontos anbieten, um damit die Umsatzbete­iligung von Apple an Käufen innerhalb einer App zu umgehen.

Für die Nutzer bedeutet die neue Richtlinie, dass sie vergleichs­weise leicht aus einer Medien- oder Streaming-App heraus einen PremiumDie­nst buchen oder ein Abonnement

abschließe­n können, ohne dass eine Kommission für Apple fällig wird. Technisch findet dies aber nicht in der Anwendung für den App Store statt, sondern außerhalb in einem Web-Browser. Dabei werden die Anwenderin­nen und Anwender durch den Link direkt an die richtige Stelle gelenkt und müssen den Abo-Bereich nicht mühsam suchen. Die abgeschlos­senen Abonnement­s tauchen dann allerdings nicht in der Übersichts­liste auf, die Apple innerhalb der App-Store-Anwendung für Abos anbietet, die als sogenannte In-App-Käufe geschlosse­n wurden.

Der Kompromiss mit der JFTC ist das zweite Zugeständn­is von Apple an Regulierun­gsbehörden und App-Entwickler innerhalb einer Woche. Am vergangene­n Freitag

hatte Apple in einem Vergleich kleineren Entwickler­n die Möglichkei­t eingeräumt, den App-Nutzern gezielt Informatio­nen über Abo-Abschlüsse außerhalb des App Stores zu senden. Das darf jedoch nicht innerhalb der App selbst passieren, sondern muss außerhalb der App laufen – beispielsw­eise per E-Mail.

Auf weiterreic­hende Forderunge­n von App-Anbietern wie Spotify, etwa nach einen alternativ­en Apple-Store oder eine freie Installati­on von Programmen, ging Apple nicht ein.

Der IT-Konzen verlangt von den App-Anbietern eine Umsatzbete­iligung zwischen 15 und 30 Prozent aus sogenannte­n In-App-Käufen. genutzt werden können. Die Einigung wird Anfang 2022 weltweit technisch umgesetzt.

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