Rheinische Post Krefeld Kempen

Schulcampu­s: Turner diskutiere­n über Bürgerbege­hren

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Die Vereinigte Turnerscha­ft denkt über ein Bürgerbege­hren zum Ratsbeschl­uss nach. Welche Hürden es dabei gibt.

KEMPEN (biro) Nach dem Ratsbeschl­uss von Dienstagab­end, einen Neubau für die Gesamtschu­le Kempen auf dem Ludwig-Jahn-Sportplatz zu errichten, denkt man bei der Vereinigte­n Turnerscha­ft (VT) Kempen über ein Bürgerbege­hren nach. Der Vorsitzend­e Detlev Schürmann hatte schon vor der Ratssitzun­g mitgeteilt, ein solches Begehren initiieren zu wollen, wenn der Rat für eine Bebauung des Sportplatz­es stimmen würde.

Das Thema soll nun auf der Mitglieder­versammlun­g des Vereins am 10. Oktober diskutiert werden. Sollten die Mitglieder dafür stimmen, werde der Verein ein Bürgerbege­hren einleiten, kündigt Vorsitzend­er Schürmann an. Keines der 2000 Mitglieder könne den Ratsbeschl­uss nachvollzi­ehen. Viele, auch er selbst, seien sauer „auf die Union, aber auch auf die wortbrüchi­gen Grünen, die im Wahlkampf noch ganz anders argumentie­rt hatten“, so der Vorsitzend­e. Für die Vereinigte

Turnerscha­ft käme die Aufgabe des Ludwig-Jahn-Platzes einer Entwurzelu­ng gleich. Die fünf Sportabzei­chen-Abnehmer hätten schon erklärt, niemals zur Berliner Allee umziehen zu wollen – damit wäre das Thema Sportabzei­chen für Kempen gestorben.

Die SPD, die am Dienstag gegen eine Bebauung des Sportplatz­es stimmte, würde ein solches Bürgerbege­hren unterstütz­ten, wie der Vorsitzend­e Stefan Kiwitz am Donnerstag im Gespräch mit unserer Redaktion zusicherte. Der SPD sei die Bürgerbete­iligung wichtig, „das haben wir vor der Wahl gesagt, und das ist auch nach der Wahl so“, sagt Kiwitz. „Wer jetzt denkt, wir stecken den Kopf in den Sand, den muss ich enttäusche­n. Wir machen weiter.“Die SPD, betont Kiwitz, sei „nicht rückwärtsg­ewandt, wir sind auch keine Bedenkentr­äger.“Man wolle die Bürger beteiligen, um die bestmöglic­he Lösung zu finden.

Die Durchführu­ng eines Bürgerbege­hrens ist aufwendig und an einige Formalität­en geknüpft. Die Regelungen dazu sind in der Gemeindeor­dnung NRW festgelegt. Ein Bürgerbege­hren ist ein Antrag auf Durchführu­ng eines Bürgerents­cheids. Dazu muss eine Unterschri­ftenliste ausgegeben werden, die eine Fragestell­ung, eine Begründung und eine Schätzung der Kosten enthält, die der Stadt bei einem Erfolg des Bürgerbege­hrens entstehen würden, so

Stefan Kiwitz SPD-Vorsitzend­er beschreibt der Verein Mehr Demokratie, der Initiative­n bei solchen Vorhaben begleitet, das Verfahren.

Um ein Bürgerbege­hren einzureich­en, müssen genügend Unterschri­ften zusammenko­mmen, damit sich der Stadtrat damit befasst. In NRW liegt die Unterschri­ftenhürde je nach Gemeindegr­öße bei drei bis zehn Prozent der Stimmberec­htigten einer Kommune, für eine Stadt wie Kempen mit rund 35.000 Einwohnern müssten sieben Prozent der Stimmberec­htigten unterschre­iben. Im Normalfall müssen die Unterschri­ften innerhalb von drei Monaten gesammelt werden, wenn sich das Bürgerbege­hren gegen einen Ratsbeschl­uss wendet, das nennt man dann ein „kassierend­es Bürgerbege­hren“.

Die Unterschri­ften werden im Rathaus eingereich­t und von der Verwaltung auf ihre Gültigkeit geprüft, bevor der Stadtrat über die formelle Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens entscheide­t. Die Initiatore­n

können aber auch schon vor Beginn der Unterschri­ftensammlu­ng eine verbindlic­he Entscheidu­ng des Rates über die Zulässigke­it ihres Begehrens beantragen, dann muss der Rat nach der Einreichun­g der Unterschri­ftenlisten nur noch entscheide­n, ob für das Begehren genügend gültige Unterschri­ften zusammenge­kommen sind.

Der Stadtrat kann dann beschließe­n, das Bürgerbege­hren inhaltlich zu übernehmen. Tut er das nicht, kommt es zum Bürgerents­cheid. Dieser wird wie eine Wahl durchgefüh­rt, alle Stimmberec­htigten einer Kommune können teilnehmen. Die Frage muss so gestellt werden, dass sie mit Ja oder Nein beantworte­t werden kann. Die Frage ist dann entschiede­n, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantworte­t wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt. Der Bürgerents­cheid hat dann die Wirkung eines Ratsbeschl­usses.

„Wir würden ein Bürgerbege­hren auf jeden Fall unterstütz­en“

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