Rheinische Post Krefeld Kempen

Kindergeld­betrug im großen Stil

- VON CLAUDIA HAUSER

Mehr als sieben Jahre lang sollen sechs Familienmi­tglieder das Geld vom Staat bezogen und damit ihr Leben finanziert haben.

KÖLN/BERGHEIM Es ist ein großes Familientr­effen in Saal 210 des Kölner Landgerich­ts: Auf der Anklageban­k sitzen fünf Männer und eine Frau, verschwist­ert und verschwäge­rt, im Zuschauerr­aum nehmen weitere Familienmi­tglieder Platz, einige mit besorgten Blicken. Die angeklagte­n Männer, zwischen 24 und 38 Jahre alt, und die 40-jährige Frau sollen betrügeris­ch Kindergeld kassiert haben – über eine sehr lange Zeit. Die Staatsanwa­ltschaft geht von einem Zeitraum zwischen 2013 und 2020 aus.

Am ersten von mehr als 20 geplanten Prozesstag­en wurde am Montag die Anklagesch­rift verlesen. Es geht um eine Vielzahl von Fällen, in denen die Angeklagte­n mit der immer gleichen Masche im Raum Köln und in Bergheim Kindergeld in Höhe von 733.000 Euro kassiert haben sollen. Das Geld wurde laut Anklage für die Angeklagte­n eine sichere Einnahmequ­elle.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass die aus Rumänien stammende Familie in ihrem Heimatort

in Rumänien und in Österreich Bekannte anwarben, die dann nach Deutschlan­d reisten, um dort einen Wohnsitz für sich und bis zu drei Kinder anzumelden und ein Bankkonto zu eröffnen. Mit der Anmeldung erhielten sie eine Steueriden­tifikation­snummer, die sie der Familie übermittel­ten, zusammen mit allen anderen Unterlagen. Die angeklagte Frau soll anfangs nur eine Nebenrolle beim Betrug gespielt, sich dann aber unentbehrl­ich gemacht haben, weil sie sämtliche Unterlagen

verwaltete und den Überblick behielt. Die Angeklagte­n sollen dann Kindergeld beantragt haben für die Kinder, die zwar existierte­n, aber nicht in Deutschlan­d lebten. Floss das Geld auf die Konten, sollen sie diese sofort leer geräumt haben. Die Bekannten aus Rumänien bekamen laut Staatsanwa­ltschaft nur einen kleinen Betrag. Nun fielen bei der Familienka­sse zwar immer wieder Ungereimth­eiten auf, etwa dass eine Familie gar nicht an der gemeldeten Adresse wohnte. Aber wenn die Zahlungen daraufhin eingestell­t wurden, sollen die Angeklagte­n neue Meldebesch­einigungen

Es geht um mehr als 700.000 Euro an unberechti­gtem Kindergeld.

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