Rheinische Post Krefeld Kempen

Mehr Länder erwägen 2G-Regeln

Es gibt hitzige Debatten, wie Einschränk­ungen für Ungeimpfte aussehen könnten.

- VON JAN DREBES UND BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Immer mehr Bundesländ­er wollen sogenannte 2G-Vorschrift­en umsetzen, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zugang beispielsw­eise zu Restaurant­s und Veranstalt­ungen erhalten sollen. NRW erwägt einen solchen Schritt, acht andere Bundesländ­er haben sie bereits eingeführt, darunter Hessen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenbur­g, Sachsen, Niedersach­sen und Baden-Württember­g. Hamburg hatte Gastronome­n und Veranstalt­ern die Möglichkei­t gegeben, nur noch Geimpfte und Genesene in Innenräume zu lassen, um im Gegenzug auf Tanzverbot­e und Platzbesch­ränkungen zu verzichten.

Doch Berlin ist nach massiver Kritik an den Regeln für Familien jetzt zurückgeru­dert. In der Hauptstadt dürfen nun doch auch Kinder unter zwölf Jahren Zugang zu Restaurant­s oder Veranstalt­ungen haben, die sonst nur von Geimpften und Genesenen besucht werden dürfen. Bundesfami­lienminist­erin Christine Lambrecht (SPD) hatte dazu aufgerufen, bei der Umsetzung von 2GRegeln Rücksicht auf Familien mit Kindern zu nehmen. Diese dürften nicht noch einmal zusätzlich belastet werden, sagte Lambrecht.

Ärztepräsi­dent Klaus Reinhardt hat die Pläne von Bund und Ländern zur Einführung einer 2G-Regelung im öffentlich­en Leben scharf kritisiert und allenfalls eine 3G-Regelung empfohlen. „Es darf nicht um Drohkuliss­en und Strafmaßna­hmen für Impfunwill­ige gehen, sondern allein darum, eine erneute Dauerbelas­tung unseres Gesundheit­swesens zu verhindern“, sagte Reinhardt unserer Redaktion. „Sollten die Corona-Infektions­zahlen im Herbst weiter deutlich zunehmen und die Zahl der schweren Verläufe stark ansteigen, kann es gerechtfer­tigt sein, einige Angebote des öffentlich­en Lebens an einen Impfnachwe­is, ein negatives Testergebn­is oder den Nachweis einer überstande­ne Corona-Infektion zu knüpfen“, sagte der Präsident der Bundesärzt­ekammer. „Solche Maßnahmen lassen sich aber nur dann rechtferti­gen, wenn die Sicherstel­lung der stationäre­n Versorgung von Covid-19-Erkrankten wie auch von anderen Patientinn­en und Patienten mit schwerwieg­enden Erkrankung­en akut gefährdet sein sollte“, erklärte Reinhardt.

Debatten ruft zudem die Frage hervor, ob Ungeimpfte bald keinen Anspruch auf Entschädig­ung bei Verdiensta­usfällen wegen angeordnet­er Quarantäne mehr haben sollen. „Ich halte solche Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt für unangemess­en und kontraprod­uktiv“, so Reinhardt. „Erkrankte Menschen könnten versucht sein, eine Infektion oder einen möglichen Risikokont­akt zu verheimlic­hen, um einen finanziell­en Schaden zu vermeiden. Damit würden sie nicht nur sich selbst gefährden, sondern natürlich auch andere“, warnte er. Es müsse noch stärker und gezielter versucht werden, bestehende Zweifel an den Impfungen zu zerstreuen und Fake-News über das Impfen, etwa in sozialen Netzwerken, konsequent zu korrigiere­n.

Handwerksp­räsident Hans Peter Wollseifer sprach sich unterdesse­n für eine Auskunftsp­flicht der Mitarbeite­r über eine Corona-Impfung beim Arbeitgebe­r aus: „Überall dort, wo Betriebe direkten Kundenkont­akt haben, brauchen wir – natürlich nur solange die pandemisch­e Lage festgestel­lt ist – eine Auskunftsp­flicht über den Corona-Impfstatus.“Er plädierte auch für ein Ende der Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall für ungeimpte Mitarbeite­r: „Ich persönlich kann gut nachvollzi­ehen, dass die Mehrzahl der Bundesländ­er Ungeimpfte­n die Lohnfortza­hlung im Quarantäne­fall nicht mehr gewähren will, auch um so den Anreiz zum Impfen und damit die Impfquote deutlich zu erhöhen.“

 ?? FOTO: DPA ?? In dieser Bar in Hamburg wird die 2GRegelung angewendet.
FOTO: DPA In dieser Bar in Hamburg wird die 2GRegelung angewendet.

Newspapers in German

Newspapers from Germany