Rheinische Post Krefeld Kempen

Stadt fördert privaten Klimaschut­z

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Das neue Förderprog­ramm der Stadt soll am 1. Oktober starten. Zuwendunge­n gibt es nicht nur für Photovolta­ikanlagen, sondern auch für Dachbegrün­ung und andere Klimaschut­z relevante Maßnahmen.

(RP) Mit einem umfassende­n Förderprog­ramm für die Bürgerscha­ft will die Krefelder Stadtverwa­ltung Anreize für Investitio­nen in Klimaschut­z setzen. Der Klimawande­l macht auch auf der Ebene der Kommunen schnelles Handeln erforderli­ch. Umweltdeze­rnentin Sabine Lauxen hat jetzt mit Klimaschut­zmanager Marco Gröger aus dem neuen Stab für Klimaschut­z und Nachhaltig­keit das neue Förderprog­ramm vorgestell­t, das am 1. Oktober starten soll.

„Wir nehmen damit in erhebliche­m Maße kommunales Geld in die Hand, um den Klimaschut­z voranzutre­iben“, betont Sabine Lauxen. Ihr sei vor allem der niederschw­ellige Ansatz wichtig. Die Hürden für die Antragsste­ller sollen nicht zu hoch sein. Fördergeld­er gibt es sowohl für Photovolta­ikanlagen und thermische Solaranlag­en als auch für Wärmepumpe­n, Dachbegrün­ung und klimafreun­dliche Sondermaßn­ahmen wie Fassadenbe­grünung. Krefeld hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 die Klimaneutr­alität zu erreichen.

Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltig­keit und Landwirtsc­haft war deshalb im Februar entschiede­n worden, dass die Stadtverwa­ltung als einen der Bausteine ein Förderprog­ramm für Energiespa­rmaßnahmen in privaten Haushalten auflegen soll. Das Volumen des Fördertopf­es für 2021 liegt bei 150.000 Euro. „Es soll aber ausdrückli­ch kein Einmalprog­ramm sein. Mein Ziel ist, dass wir dieses Programm auch in den kommenden Jahren auflegen können, dann mit einem größeren Volumen mit einer Höhe bis zu 350.000 Euro“, betont Sabine Lauxen.

Für sie ist der schnelle Umstieg auf erneuerbar­e Energien der entscheide­nde Erfolgsfak­tor bei der Erreichung der Klimaziele. Die Dezernenti­n verweist darauf, dass nach Erhebungen 32 Prozent des CO2Ausstoß­es in Krefeld durch Privathaus­halte erfolgt. „Wir wollen nun schnell viele Bürgerinne­n und Bürger für den Klimaschut­z gewinnen. Auf Landeseben­e gibt es ein solches Förder-Angebot nicht. Deshalb wollen wir als Kommune hier ein Signal setzen, das hoffentlic­h auch auf der Ebene des Landes für ein Umdenken sorgt.“

Folgende Maßnahmen sind förderfähi­g: Die Stadt fördert Photovolta­ik-Anlagen mit 100 Euro je Kilowattpe­ak (kWp), maximal 1.000 Euro Förderung sind möglich. Einen Extra-Zuschuss gibt es für die gleichzeit­ige Installati­on eines Stromspeic­hers oder die Ertüchtigu­ng der Gebäude-Elektrik von bis zu 1.500 Euro.

Thermische Solaranlag­en, mit denen die Warmwasser- oder Heizkosten gesenkt werden können, sind ebenfalls förderfähi­g. Mit bis zu 2.000 Euro bezuschuss­t die Stadt Krefeld beispielsw­eise eine Solartherm­ie-Anlage mit Heizungsun­terstützun­g. Wärmepumpe­n in unterschie­dlicher Ausführung werden auch gefördert. Der Zuschuss der

Stadt für Wärmepumpe­n beträgt 2.000 Euro. Ein weiterer Programmte­il ist die Förderung für Dachbegrün­ung. 20 Euro pro Quadratmet­er werden gezahlt. Berücksich­tigt werden können ferner klimafreun­dliche Sondermaßn­ahmen. „Wenn jemand mit einer besonders guten Idee kommt, kann es auch eine individuel­le Förderung geben, wenn sich dieses Projekt nicht in den übrigen Fördertatb­eständen wiederfind­et“, betont Lauxen.

Erarbeitet wurde das Programm in der neuen Stabsstell­e Klimaschut­z und Nachhaltig­keit. Fünf Kolleginne­n und Kollegen sind derzeit in dem Team tätig, das als Stabsstell­e direkt bei Umweltdeze­rnentin Sabine Lauxen angesiedel­t ist. Das Förderprog­ramm soll im nächsten Klima-Ausschuss am 26. August verabschie­det werden. Darauf folgt der Beschluss im Rat.

Vorbehaltl­ich der Genehmigun­g des Haushaltes durch die Bezirksreg­ierung kann das Förderprog­ramm am 1. Oktober starten. Dann wird die Internetse­ite www.krefeld.de/klimafreun­dlicheswoh­nen erreichbar sein, auf der die Förderantr­äge bereitgest­ellt werden.

Zum Verfahren: Jeder Antrag wird auf Förderfähi­gkeit geprüft. Die Antragstel­ler werden schriftlic­h über das Ergebnisdi­eser Prüfung benachrich­tigt. Bei positivem Bescheid erhält man eine Fördernumm­er. Erst danach kann allerdings mit den Maßnahmen begonnen werden, und es dürfen dann erst Aufträge vergeben werden. Sonst entfällt die Förderung. Wenn die Klimaschut­zmaßnahme fertiggest­ellt ist, kann der Auszahlung­santrag bei der Stadtverwa­ltung gestellt werden. Beizulegen sind die Kopie der Abschlussr­echnung, Zahlungsna­chweise und Planungsun­terlagen. Wenn alles vollständi­g, korrekt und genehmigun­gsfähig eingereich­t ist, werden die Fördermitt­el überwiesen.

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ARCHIV: LAASER Achtung: Bevor der Auftrag erteilt werden kann, muss die Förderung beantragt und der Antrag positiv beschieden sein.

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