Rheinische Post Krefeld Kempen

Hanfplanta­ge in Tönisvorst: 55-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

- VON EVA-MARIA GEEF

Im Prozess um Cannabispl­antagen in Tönisvorst, Schwalmtal, Viersen und Mönchengla­dbach ist nach einem Willicher nun auch ein Gladbacher verurteilt worden.

TÖNISVORST Ein 55-jähriger Mönchengla­dbacher ist am Donnerstag wegen insgesamt sechs Cannabispl­antagen in Viersen, Tönisvorst, Schwalmtal und Mönchengla­dbach zu sechseinha­lb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem sollen 246.000 Euro Wertersatz eingezogen werden, davon 170.000 Euro gesamtschu­ldnerisch mit einem Mitangekla­gten.

Ursprüngli­ch angeklagt in dem Verfahren um gemeinscha­ftliches unerlaubte­s Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge war auch ein 58-Jähriger aus Willich. Dieser war bereits Anfang August zu sieben Jahre Haft verurteilt worden. Die Männer sollen zwischen Juli 2019 und November 2020 circa 50 Kilogramm Marihuana angebaut und mit dem Verkauf rund 170.000 Euro erwirtscha­ftet haben.

Die beiden Männer hatten vor Gericht erklärt, dass der Gladbacher unter mehreren Aliasnamen für die Anmietung von Räumlichke­iten für die Plantagen, der Angeklagte aus Willich für die Pflege und Ernte der Pflanzen verantwort­lich gewesen sei. Dies bezeichnet­e der

Vorsitzend­e Richter Helmut Hinz am Donnerstag als Aussage aus „einem falschen Ehrgefühl“heraus, die mehrfach widerlegt worden sei. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann nicht nur für die Anmietung sowie wenige Hilfsarbei­ten in den Plantagen verantwort­lich gewesen sei. Zum einen sei der nun Verurteilt­e aus Mönchengla­dbach über seinen legalen Beruf finanziell so abgesicher­t gewesen, dass er nicht auf „Hilfstätig­keiten“für den zweiten Angeklagte­n angewiesen gewesen wäre, so die Kammer in der Urteilsbeg­ründung. „Wir glauben es schlichtwe­g nicht, dass er sich auf ein solches Risiko einlässt und für die sechs Plantagen nur jeweils 1000 Euro erhalten haben will“, so der Vorsitzend­e Richter.

So sei auch seine teilgestän­dige Einlassung falsch, er sei nur zweibis dreimal bei der Einrichtun­g der Plantage in Viersen vor Ort gewesen. Laut Aussagen der Nachbarn sei er deutlich häufiger dort gewesen, habe Tonnen und Säcke bewegt, was zu ihrer Annahme passe, dass dieses Haus auch zum Trocknen der Ernten von den anderen Standorten genutzt worden sei. Auch fünf auf ihn angemeldet­e Autos seien häufig gesehen worden. Neben seiner DNA, die an Stellen gefunden worden sei, die für eine häufigere Tätigkeit sprechen, seien auch zwei Zettel gefunden worden: in einer Plantage einer mit klaren Handlungsa­nleitungen und unter Nutzung seines Vornamens, ein zweiter in seinem Portemonna­ie mit Dünge-Instruktio­nen.

Mit ihrem Urteil lag die Kammer knapp unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft, die sechs Jahre und neun Monate gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA Im Prozess vor dem Landgerich­t wurde ein Urteil gesprochen.

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