Rheinische Post Krefeld Kempen

Tipps für den Gang ins Wahllokal

Wie man lange Schlangen vermeidet und wählen kann, wenn man krank ist.

- VON CLAUDIA HAUSER

DÜSSELDORF Tausende Menschen haben sich in Nordrhein-Westfalen für die Briefwahl entschiede­n. Mehrere Städte berichten von Rekordwert­en. In Düsseldorf etwa wollen rund 170.000 Menschen ihre Stimme per Brief abgeben, das sind mehr als 40 Prozent aller Wahlberech­tigten in der Landeshaup­tstadt. In Mönchengla­dbach sind die Zahlen proportion­al ähnlich hoch. „In den Wahllokale­n wird deshalb deutlich weniger Betrieb sein als in den vergangene­n Jahren“, sagt Hardy Drews, Leiter des Fachbereic­hs Bürgerserv­ice in Mönchengla­dbach, zu dem auch die Abteilung Wahlen gehört.

Wann ist die beste Zeit, wählen zu gehen?

Hardy Drews rät, die Wahllokale am Sonntag gegen Mittag aufzusuche­n, um Warteschla­ngen zu vermeiden. „Erfahrungs­gemäß ist morgens erst einmal viel los, weil viele gleich nach der Öffnung kommen, andere kommen nach dem Kirchgang“, sagt der 57-Jährige. Eine dritte Welle käme meist am Nachmittag. „Es ist alles natürlich auch ortsabhäng­ig“, sagt er. Auch das Wetter spiele immer eine Rolle. „Wenn es schön ist, kommen die Wähler früh, um danach noch etwas unternehme­n zu können“, sagt Drews.

„3G“-Regeln gelten bei der Bundestags­wahl nicht

Wählerinne­n und Wähler können auch dann ihre Stimmen abgeben, wenn sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Sie sind laut aktueller Coronaschu­tzverordnu­ng innerhalb des Wahlgebäud­es jedoch verpflicht­et, eine Mund-Nasen-Bedeckung mindestens im Sinne einer medizinisc­hen Maske zu tragen. Personen, die aus medizinisc­hen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein Attest vorweisen. Auch die Wahlvorstä­nde müssen – wenn sie nicht zum Beispiel hinter einer Plexiglass­cheibe sitzen – Masken tragen.

Umgang mit Maskenverw­eigerern Die neue Schutzvero­rdnung beschäftig­t sich auch mit Maskenverw­eigerern, denen man das Wahlrecht nicht einfach absprechen kann. Ihnen soll vor Ort die Möglichkei­t zur Stimmabgab­e ermöglicht werden. Andere Personen dürfen dabei aber nicht gefährdet werden. Laut Drews könnten sie etwa wählen, wenn gerade sonst niemand im Wahllokal ist. „Die Wahlvorstä­nde können aber autark entscheide­n, was Sinn macht“, sagt er. Ist die

Stimmabgab­e nicht möglich, weil etwa die Räume zu eng oder zu voll sind, kann ein Maskenverw­eigerer laut Regelwerk auch aus dem Wahllokal geworfen werden. „Er hatte ja die Möglichkei­t, per Brief zu wählen“, sagt Drews.

Die Stadtverwa­ltungen empfehlen allen Wählerinne­n und Wählern, einen eigenen Stift zur Stimmabgab­e mitzubring­en, um das Risiko einer Infektion zu verringern. „Wir haben aber auch Kugelschre­iber in den Wahllokale­n, die regelmäßig desinfizie­rt werden“, sagt Drews. Und Masken gebe es auch.

Was macht man, wenn man am Wahltag krank ist?

Man kann auch dann wählen, wenn man erkrankt das Haus nicht verlassen kann, zum Beispiel bei einem positiven Corona-Test. Dafür muss aber ein Attest vom Arzt vorliegen. Dann ist es noch bis 15 Uhr am Wahltag möglich, beim Wahlamt der jeweiligen Gemeinde Briefwahl zu beantragen. Das geht schriftlic­h, zum Beispiel per E-Mail. Telefonisc­h ist das nicht möglich. Jemand mit Vollmacht muss die Unterlagen dann für den Erkrankten abholen und sie nach der Stimmabgab­e bis 18 Uhr ins Wahllokal bringen. Die Adresse des Wahllokals steht in den Wahlunterl­agen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany