Rheinische Post Krefeld Kempen

Hausrat: Bußgelder vermeiden

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(tmn) Alte Kleidung, ausrangier­te Kaffeetass­en, unliebsam gewordene CDs: Solche Dinge finden sich oft am Straßenran­d in Kisten, die mit „zu verschenke­n“beschrifte­t sind. Aber Achtung: Wer die Gegenständ­e sich selbst überlässt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit. Bei der „Entledigun­gsabsicht“handelt es sich streng genommen um eine „wilde Müllablage­rung“. Darauf weist der Verband kommunaler Unternehme­n (VKU) hin.

„Erbarmt sich niemand zügig der abgestellt­en Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder“, sagte eine VKU-Sprecherin. Wie hoch diese ausfallen, lasse sich pauschal nicht sagen. „Die Geldbuße hängt beispielsw­eise davon ab, um welche Gegenständ­e es sich handelt, wie viele es sind und welcher Aufwand mit der Entsorgung verbunden ist.“

Teurer wird es zum Beispiel, wenn Sperrmüll wild abgelagert wird, also Gegenständ­e, die so sperrig sind, dass sie nicht in die gängigen Mülltonnen passen. Auch für Unbeteilig­te kann es teurer werden. Denn die Entsorgung­skosten würden letztlich über die Abfallgebü­hren

auf jeden einzelnen Gebührenza­hler umgeschlag­en, so der VKU.

Um ausrangier­te Gegenständ­e oder auch Kleider loszuwerde­n, ohne sie einfach wegzuwerfe­n, empfiehlt der Verband alternativ zur „Schenkung von Gebrauchsg­ütern“auf dem Gehweg, sich an soziale Einrichtun­gen zu wenden, die Brauchbare­s oft kostenfrei abholten, oder in Online-Nachbarsch­afts-Netzwerken anzubieten. „Und vielleicht lohnt auch der Besuch in einem Repaircafé, wo ausgedient­en Genständen neues Leben eingehauch­t wird.“

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