Rheinische Post Krefeld Kempen

Neue Lasten durch die alte West-LB

Die Sparkassen und das Land NRW müssen für „Cum-Ex“-Steuerschu­lden haften.

-

DÜSSELDORF (gw) Die illegalen „Cum-Ex“-Geschäfte der 2012 zerschlage­nen früheren Landesbank West-LB haben auch für die nordrhein-westfälisc­hen Sparkassen ein steuerlich­es Nachspiel. Das Landgerich­t Frankfurt hat entschiede­n, dass die West-LB-Nachfolgeg­esellschaf­t EAA eine Milliarde Euro Steuerschu­lden an den Fiskus zahlen muss. Die könnten größtentei­ls durch das Eigenkapit­al der EAA gedeckt werden, aber mehrere Hundert Millionen Euro müssten die haftenden Träger beisteuern. Das sind jeweils zu gut 25 Prozent die Sparkassen im Rheinland und in Westfalen-Lippe und zu rund 48 Prozent das Land Nordrhein-Westfalen. Ein kleiner Teil liegt zudem bei den Landschaft­sverbänden in NRW.

Somit könnten etwa 75 Millionen Euro an Zusatzlast­en auf die rheinische­n Sparkassen zukommen. Allerdings müssen die öffentlich­rechtliche­n Institute in NordrheinW­estfalen bis zum Jahr 2035 ohnehin rund 4,5 Milliarden Euro sparen, um für möglicherw­eise noch drohende Verluste der EAA zu haften. Nahezu die Hälfte davon dürften die Sparkassen schon erreicht haben.

Das Verfahren hatte Portigon angestoßen, ein weiteres Nachfolgeu­nternehmen der alten West-LB, dem die Finanzbehö­rden ursprüngli­ch die Steuerschu­lden aufbürden wollten. Dieses Unternehme­n gehört allein dem Land Nordrhein-Westfalen. Es sollte nach der Zerschlagu­ng der Landesbank deren Pensionsve­rpflichtun­gen gegenüber den früheren Beschäftig­ten schultern, die EAA alles, was mit dem Kapitalmar­ktgeschäft des Geldhauses zu tun hatte. Dazu gehören nach Überzeugun­g des Gerichts auch Steuerschu­lden aus den „Cum-Ex“-Geschäften. Bei der Abwicklung der West-LB seien der EAA die steuerlich­en Verpflicht­ungen zwar nicht ausdrückli­ch zugewiesen worden; die damaligen Verträge zeigten aber, dass die Übernahme der steuerlich­en Risikoposi­tionen durch die EAA gewollt gewesen sei, so das Gericht.

Dadurch, dass nun Portigon nicht mehr die Rechnung beim Finanzamt begleichen muss, muss das Land also formal „nur“noch die Hälfte der Nachzahlun­g selbst aufbringen.Das Urteil (Az.: 2-27 O 328/20) ist aber noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany