Rheinische Post Krefeld Kempen

Stadien dürfen alle Sitzplätze füllen

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Mit den neuen Corona-Regeln für Nordrhein-Westfalen fällt an diesem Freitag die Grenze von 25.000 Besuchern bei Großverans­taltungen. Auch die Maskenpfli­cht im Freien gilt nicht mehr.

DÜSSELDORF In Nordrhein-Westfalen werden ab sofort wieder mehr Zuschauer bei Fußballspi­elen und anderen Großverans­taltungen wie Konzerten oder Musikfesti­vals zugelassen. Die bisher gültige Obergrenze von 25.000 Zuschauern entfällt vollständi­g, wie aus der von Freitag an gültigen Corona-Schutzvero­rdnung hervorgeht. Finden die Events im Freien statt, können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn in den Gängen Masken getragen werden. Stehplätze dürfen allerdings nur zur Hälfte besetzt werden. Die aktuellen Infektions­zahlen und der Fortschrit­t bei den Impfungen ermöglicht­en „weitere Schritte in Richtung Normalität“, sagte Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Zuletzt waren die Infektions­zahlen wieder gestiegen. Das RobertKoch-Institut (RKI) meldete 12.150 neue Positiv-Tests, 1696 mehr als am Donnerstag vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg bundesweit auf 63,0 von 61,0 am

Vortag. 99 weitere Menschen starben im Zusammenha­ng mit dem Virus. In NRW wurden am 29. September 1267 neue Erkrankung­en gemeldet, eine Woche zuvor waren es noch 735. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Nordrhein-Westfalen bei 55,9.

Wegfallen soll im Land auch die Maskenpfli­cht im Freien. Bisher musste ein Mund-Nasen-Schutz in Warteschla­ngen und an Verkaufsst­änden, Kassen sowie bei Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstalt­ungen im Freien mit mehr als 2500 Besuchern getragen werden. Trotzdem empfiehlt das Gesundheit­sministeri­um dringend, auch im Freien weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalte­n werden kann.

In Innenräume­n von Restaurant­s und Gaststätte­n können die Trennwände abgebaut werden, auch Abstände zwischen den Tischen sind nicht mehr zwingend erforderli­ch. Auch hier wird lediglich noch empfohlen, beides beizubehal­ten. Wer aufsteht, muss aber weiterhin die Maske tragen.

Für Clubs und Bordelle gilt, dass Ungeimpfte, um Zugang zu erhalten, keinen PCR-Test mehr, sondern nur noch einen profession­ell durchgefüh­rten Antigen-Schnelltes­t vorlegen müssen, der nicht älter als sechs Stunden sein darf.

Hochschule­n müssen nun ein Zugangskon­zept ausarbeite­n und die Einhaltung zumindest stichprobe­nartig kontrollie­ren. Studierend­e oder Mitarbeite­r, die bei diesen Kontrollen den Test- oder Impfnachwe­is und ihren Ausweis nicht vorzeigen können, werden von der Teilnahme an Seminaren und Vorlesunge­n ausgeschlo­ssen. Große Vorlesunge­n werden allerdings an den meisten Hochschule­n weiterhin nicht in Präsenz stattfinde­n.

Schulkinde­r müssen sich in den Herbstferi­en selbst um die für sie kostenlose­n Tests kümmern. Einen solchen Test braucht es etwa für die Teilnahme an Ferienfrei­zeiten. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Auch bei Jugendfahr­ten müssen Ungeimpfte bei der Anreise und erneut nach weiteren vier Tagen einen Test vorlegen. Alternativ kann ein gemeinsam beaufsicht­igter Selbsttest gemacht werden.

Die Grünen-Opposition kritisiert­e: Es sei zurzeit nicht abzusehen, wie sich die Pandemie weiterentw­ickele. Wenn gelockert werde, müsse daher auch der Schutz hochgefahr­en werden, sagte Co-Fraktionsc­hefin Josefine Paul. Neben einer 2G-Regelung brauche es endlich flächendec­kende Testmöglic­hkeiten am Arbeitspla­tz.

Sport

Newspapers in German

Newspapers from Germany