Rheinische Post Krefeld Kempen
Streikenden Mitarbeitern gekündigt
Der Lieferant Gorillas hat Angestellte fristlos entlassen. Die Rechtsgrundlage: strittig.
BERLIN/DÜSSELDORF Wer beim Online-Supermarkt von Gorillas Lebensmittel bestellt, soll sie nach nur zehn Minuten geliefert bekommen. Damit wirbt das Berliner Start-up auf seiner Homepage – für Kunden ein verlockendes Angebot. Besonders mitarbeiterfreundlich scheint das Geschäftsmodell des ExpressLieferdienstes jedoch nicht zu sein: Seit Monaten streikt ein Teil der Fahrradkuriere von Gorillas. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter. In der Kritik stehen unter anderem die befristeten Arbeitsverträge und eine mangelhafte Ausrüstung der Kuriere.
Jetzt hat Gorillas einigen der am Streik beteiligten Mitarbeiter fristlos gekündigt. Der Grund: Seit vergangenem Freitag sei es zu einer Reihe von Streiks, Blockaden und der Blockierung
von Notausgängen in Lagerhäusern an Standorten in Berlin und Leipzig gekommen, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Solche unangekündigten, spontanen und nicht gewerkschaftlich getragenen Streiks sind rechtlich unzulässig. Nach intensiver Abwägung sehen wir uns gezwungen, diesen rechtlichen Rahmen nun durchzusetzen“, erklärte der Sprecher weiter. Der Betrieb sei aufgehalten und Kollegen gefährdet worden.
Ist das ein ausreichender Grund für eine Kündigung? „Das müssen die Arbeitsgerichte entscheiden“, sagt Adam Schneider, Anwalt für Arbeitsrecht: „Fristlose Kündigungen sind nur aus schwerwiegenden Gründen möglich. Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob dieser harte Schritt gerechtfertigt war.“
Auf der Plattform Twitter forderte eine Gruppe von Mitarbeitern, die Gewerkschaft Verdi dazu auf, den Streik zu unterstützen. „Das Problem ist, dass es sich bisher um sogenannte ‚wilde Streiks' handelte“, sagt Maren Ulbrich von Verdi: „Sie waren nicht von einer Gewerkschaft organisiert und können im Zweifel als illegal eingestuft werden.“