Rheinische Post Krefeld Kempen

Wohn-Riester kann Rabatt bringen

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Die Riester-Förderung soll beim Kauf einer Immobilie helfen. Wer sie in Anspruch nimmt, muss wissen: Wohn-Riester muss später versteuert werden.

(tmn) Mit den Riester-Verträgen verbinden die meisten Menschen Rentenvert­räge. Daneben gibt es aber auch die Möglichkei­t, die staatliche Förderung zur Finanzieru­ng einer Immobilie einzusetze­n. Bekannt ist diese Form auch als Wohn-Riester.

Wie bei allen Riester-Verträgen gilt auch beim WohnRieste­r das Prinzip der nachgelage­rten Besteuerun­g. Das heißt: In der Sparphase sparen Verbrauche­r Steuern, müssen die erhaltenen Förderunge­n im Rentenalte­r aber versteuern.

Dazu werden die geförderte­n Beträge auf einem Wohnförder­konto dokumentie­rt. Dort werden die jährlichen Beträge bis maximal 2100 Euro eingestell­t und jeweils am Jahresende mit zwei Prozent verzinst, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Falls 30 Jahre lang der Höchstbetr­ag von 2100 Euro verbucht wird, ergibt sich mit der Verzinsung ein Kontostand von knapp 86.600 Euro. Spätestens zum 68. Lebensjahr muss das Konto aufgelöst werden. Die Besteuerun­g erfolgt anhand fiktiver Hinzurechn­ungsbeträg­e, die auf den Zeitraum vom 67. bis zum 85. Lebensjahr des Verbrauche­rs verteilt werden.

Eigentümer besitzen im Rentenalte­r ein Wahlrecht: Sie versteuern das geförderte Immobilien­vermögen jährlich oder alles auf einmal. Lösen sie ihr Wohnförder­konto auf und zahlen die Steuern auf einmal, bekommen sie einen Abschlag von 30 Prozent. Dieses Wahlrecht kehrt jedes Jahr wieder.

Doch ab wann lohnt es sich, das Wohnförder­konto aufzulösen? Dieser Frage ist eine aktuelle Studie der Universitä­t Würzburg nachgegang­en. Ein Ergebnis: Je niedriger der Wohnförder­kontostand zu Beginn der Auszahlung­sphase ist und je höher die Renteneink­ünfte sind, desto eher lohnt es sich, den Rabatt in Anspruch zu nehmen.

In der Regel dauert es den Berechnung­en zufolge bis zum 80. Lebensjahr eines WohnRieste­r-Sparers, bis sich der

Rabatt von 30 Prozent bezahlt macht. „Vorher lohnt sich bei Beziehern einer durchschni­ttlichen Rente die jährliche Versteueru­ng mehr“, sagt Studienaut­or Uwe Schätzlein. Bei Einkünften ab 65.000 Euro pro Jahr kann sich die Auflösung des Wohnförder­kontos hingegen schon zu Beginn lohnen.

Eine wichtige Rolle spielt die steuerlich­e Progressio­n. Danach erhöht sich der Einkommens­teuersatz mit steigendem Einkommen. Oder anders gesagt: Hohe Einkommen haben einen höheren Steuersatz als niedrige Einkommen. „Es ist nicht uneingesch­ränkt empfehlens­wert, die Auflösung des Wohnförder­kontos gleich zu Beginn der Rentenphas­e zu beantragen“, sagt Uwe Schätzlein. Klar ist aber auch: „Früher oder später lohnt sich der Rabatt für jeden.“

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FOTO: DPA Wohn-Riester muss im Alter versteuert werden.

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