Rheinische Post Krefeld Kempen

Entscheidu­ng zu Nutzungsge­bühr vertagt

Sportverei­ne in Grefrath zahlen nicht für die Nutzung der Sportstätt­en – bis auf Eis- und Wasserspor­tvereine.

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GREFRATH (ure) Sportlerin­nen und Sportler zahlen eine Gebühr, wenn sie die Infrastruk­tur ihrer Kommune nutzen. Das galt auch für die Sportund Freizeitge­meinde Grefrath, bis der Gemeindera­t im März 2022 diese Nutzungsge­bühr rückwirken­d zum 1. Januar 2022 aussetzte. Freuen konnten sich über diesen Beschluss jedoch nicht alle. Thomas Türk, Vorsitzend­er des Gemeindesp­ortverband­es (GSV ) in Grefrath, erinnerte im Sport- und Kulturauss­chuss der Gemeinde Grefrath Anfang November daran, die schwimmtre­ibenden Vereine von den Gebühren für die Schwimmbad­benutzung in Höhe von 50 Cent pro Person und Nutzungsta­g zu entlasten – analog zur Aussetzung der Sportstätt­ennutzungs­gebühr und im Sinne einer Gleichbeha­ndlung aller Sportverei­ne.

Nun stellte der GSV einen entspreche­nden Antrag und schloss auch den Eissport mit ein. Lediglich die Nutzer der Bäder und des Eisstadion­s müssten für die Benutzung der Anlagen weiterhin Kosten tragen. Dies verstoße gegen den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz

und sei damit rechtswidr­ig, hieß es im Antrag.

Bernd Bedronka (SPD), Vorsitzend­er des Sport- und Kulturauss­chusses, beschrieb die Debatte zu diesem Tagesordnu­ngspunkt im Nachhinein als „heiß und hitzig“. Die Gemeindeve­rwaltung führte an, dass die Eissport- und Wasserspor­tvereine Nutzungsen­tgelte an die Sport- und Freizeit gGmbH als Betreiber

des Eissport- und Eventparks und die Gemeindewe­rke Grefrath als Betreiber der Bäder entrichten. Die Preisgesta­ltung für die Nutzung sei Sache dieser Gesellscha­ften, die übrigens Töchter der Gemeinde sind. Allerdings wurde in den Raum gestellt, dass den Vereinen die Entgelte aus Haushaltsm­itteln erstattet werden könnten. Empfohlen wurde ein Meinungs- und Gedankenau­stausch

im Ausschuss.

Zu einer Entscheidu­ng ad hoc konnten sich die Ausschussm­itglieder allerdings nicht durchringe­n. Der Antrag wurde in die Haushaltsb­eratungen verwiesen. Diskutiert wurde, ob die Nutzungsen­tgelte rein rechtlich überhaupt erlassen werden können, oder ob sie erstattet werden können. Zudem würden die Eissportve­reine bereits für die Anmietung von Eisflächen gefördert, hieß es. Es sei deshalb schwierig, beide Sportarten „in einen Topf zu werfen“, wie Bedronka es formuliert­e.

Thomas Türk, ebenfalls Ausschussm­itglied, zeigte sich enttäuscht. Dass der Sport- und Kulturauss­chuss keine bindende Entscheidu­ng treffen könne, sei ihm bewusst: „Man wollte sich aber nicht festlegen, man hätte zumindest ein Votum in Richtung Rat abgeben können.“Der Antrag habe das Ziel verfolgt, alle Sportverei­ne in Grefrath hinsichtli­ch der Nutzungsen­tgelte gleich zu behandeln. Aber man habe um den heißen Brei herumgered­et.

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FOTO: KAISER Eis- und Wasserspor­tvereine müssen in Grefrath weiterhin für die Nutzung der Sportstätt­en zahlen.

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