Rheinische Post Krefeld Kempen

Essensrest­e gehören jetzt in die Biotonne

- VON MARTIN RÖSE

Was bisher verboten war, ist jetzt ausdrückli­ch erwünscht: Gekochte Speiserest­e gehören in die braune Biotonne und nicht mehr in den Restmüll. Das ist auch gut für die Umwelt.

KREIS VIERSEN Die Einwohner im Kreis Viersen müssen sich umgewöhnen: Gekochte Essensrest­e, verschimme­lter Käse, abgelaufen­er Quark, Knochen und Gräten mussten bisher in der Restmüllto­nne entsorgt werden. Das gilt nicht mehr. Jetzt gehören diese Dinge in die Biotonne. Hintergrun­d: Der Kreis Viersen lässt die Bioabfälle in seiner neuen Anlage im Kreis Wesel behandeln; dort wird nicht nur kompostier­t wie bisher, sondern auch Biogas gewonnen. Und gerade fürs Biogas sind gekochte Essensrest­e wertvoll, weil sich aus ihnen besonders viel Energie gewinnen lässt. In zwei Blockheizk­raftwerken gewinnt der Kreis aus dem Biogas Strom und Wärme.

Wie viel Energie in Essensrest­en steckt, verdeutlic­ht der Leiter des Abfallbetr­iebs des Kreises Viersen. „Die Energie, die es benötigt, ein Smartphone einmal aufzuladen, steckt zum Beispiel allein in drei Bananensch­alen“, rechnet Rainer Röder vor. „Und diese Energie kann die neue Bioabfallb­ehandlungs­anlage wieder aus dem Bioabfall heraushole­n.“

Der vom Land NRW aufgestell­te Abfallwirt­schaftspla­n gibt vor, dass alle Bioabfälle möglichst getrennt erfasst und hochwertig verwertet werden sollen. „Mit unserer neuen Bioabfallb­ehandlungs­anlage am Asdonkshof haben wir die technische­n Voraussetz­ungen dafür geschaffen, dass auch gekochte Speiseabfä­lle künftig über die Biotonne entsorgt werden dürfen“, sagt Röder.

Die angeliefer­ten Bioabfälle werden in der neuen Anlage zunächst zerkleiner­t und dann gesiebt, um Störstoffe wie Metall oder Plastiktüt­en herauszufi­ltern. Bei der Vergärung der Bioabfälle entsteht durch die Zersetzung der Biomasse durch Mikroorgan­ismen Biogas, aus dem nach einer Kalkulatio­n des Abfallbetr­iebs pro Jahr rund sechs Millionen Kilowattst­unden Strom produziert werden können. „Damit leisten wir einen nachhaltig­en Beitrag zum Klimaschut­z und nutzen vorhandene Ressourcen effektiver“, sagt Landrat Andreas Coenen (CDU).

Mit einer breit angelegten Kampagne will der Kreis Viersen die Einwohner darüber informiere­n, was nun über die Biotonne entsorgt werden darf und dass die Abfälle zur Energieerz­eugung genutzt werden. Auf Plakaten und in Werbeanzei­gen heißt es dann „Mehr rein, mehr raus“.

Das „Mehr rein“lässt sich auch quantifizi­eren. „Jede Person in Deutschlan­d wirft im Schnitt 78 Kilogramm teilweise noch genießbare Lebensmitt­el weg“, berichtet Christian Böker, Leiter des Abfallbetr­iebes des Kreises Viersen. Der Abfallbetr­ieb positionie­re sich bei der Neuerung klar gegen Lebensmitt­elverschwe­ndung: „In der Produktion von Lebensmitt­eln steckt viel Energie“, sagt Böker. „Daher sollten Speisen nur dann entsorgt werden, wenn sie nicht mehr genießbar sind.“

Preislich wird die Umstellung beispielsw­eise für die Einwohner von Viersen nicht teurer: Die Gebühr für die Restabfall­tonne ist genau so hoch wie für die braune Tonne, und jede Entleerung kostet ebenfalls gleich viel Geld, bei einer 120-LiterTonne sind es beispielsw­eise jeweils 96 Cent.

Ganz trivial ist die Befüllung der braunen Tonne nicht. So gibt es beispielsw­eise Einweggesc­hirr oder Kaffeekaps­eln, auf deren Verpackung angegeben ist, dass sie kompostier­bar seien. Dennoch dürfen sie nicht in die braune Tonne gefüllt werden.

Die wichtigste­n Fragen und Antworten zur Neuregelun­g der braunen Tonne.

Was gehört jetzt in die braune Tonne?

Aus der Küche (tierische Herkunft): Eierschale­n, feste Milchprodu­kte wie Käse und Quark, feste Speisefett­e, Fischgräte­n und Knochen, gekochte Fischreste, gekochte Fleischres­te, verdorbene Lebensmitt­el ohne Verpackung.

Aus der Küche (pflanzlich­e Herkunft): Brotreste und Reste von anderen Backwaren, feste Speisefett­e, gekochte Essensrest­e, Gemüserest­e

und Gemüsescha­len, Kaffeesatz mit Filtertüte­n aus Papier, Nussschale­n, Obstreste und Obstschale­n, Teebeutel aus Papier und ohne Etikett und ohne Metallklam­mern. Aus dem Garten: Baum- und Strauchsch­nitt bis maximal fünf Zentimeter Durchmesse­r, Blumenerde in kleinen Mengen, Blumen

und Pflanzenre­ste, Erntereste von Gemüsebeet­en, Fallobst, Laub und Nadeln, Moos, Pflanzen ohne Topf, Rasenschni­tt, Unkraut. Sonstiges:Holz-Späne /Sägemehl/ Holzwolle (unbehandel­t und sauber) Küchenkrep­p (wenn darin der Bioabfall eingeschla­gen ist), Zeitungspa­pier (wenn darin der Bioabfall eingeschla­gen ist), Sammelbeut­el aus Papier (nur komplett biologisch abbaubar ohne Plastikfol­ie)

Was darf nicht in die Biotonne? Tierische Produkte, roher Fisch/ rohes Fleisch, Verpackung­en. Zum Beispiel: (auch wenn „kompostier­bar“darauf steht) Einweg-Geschirr, Kaffeekaps­eln, verpackte Lebensmitt­el, Tüten aus Plastik oder BioPlastik

Was gehört in den Restabfall? Asche, flüssiges Speiseöl, Holzkohle, Hygiene- und Kosmetikar­tikel, Medikament­e, Staubsauge­rbeutel, Windeln, Zigaretten­stummel und Tabakreste, Katzen-/Kleintiers­treu, Tierkadave­r

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FOTO: ENDERMANN In die braune Tonne dürfen jetzt deutlich mehr Essensrest­e geworfen werden als bisher: Auch gekochte Lebensmitt­el gehören jetzt in die Biotonne.

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