Rheinische Post Krefeld Kempen
Bezirksregierung lehnt Beschwerde gegen Meyer ab
(vo) Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Dienstaufsichtsbeschwerden von Ratsmitglied Björna Althoff und den Freien Wählern gegen Oberbürgermeister Frank Meyer abgelehnt. Wie die Behörde auf Anfrage mitteilte, sei die Prüfung abgeschlossen. „Im Ergebnis sind für die Bezirksregierung hier keine dienstrechtlichen Verfehlungen des Oberbürgermeisters erkennbar, die weitere disziplinarrechtliche Schritte gebieten würden. Die Beschwerdeführer haben entsprechende Mitteilungen erhalten.“
Althoff hatte Meyer im Zusammenhang mit einer weiteren Beschwerde gegen Stadtdirektor Markus Schön Dienstverfehlungen vorgeworfen. Für die Beschwerde gegen Schön war Meyer zuständig; er hatte sie abgelehnt. Daraufhin hatte sich Althoff an die Bezirksregierung gewandt und Meyer unter anderem Befangenheit vorgeworfen. Althoff zeigte sich tief enttäuscht und will die Ablehnung nicht hinnehmen.
Sie hat dies in einer Stellungnahme begründet und die Bezirksregierung aufgefordert, ihren Bescheid zu überprüfen. Althoff hatte Schön im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren zum Surfpark Parteilichkeit, politische Einflussnahme und unwahre Aussagen vorgeworfen.
In ihrer Erwiderung an die Bezirksregierung moniert Althoff, dass die Stellungnahme inhaltlich nicht auf ihre Argumente eingehe. Sie hatte Meyer unter anderem Befangenheit gegenüber seinem Parteifreund Schön vorgeworfen; sie zweifelt weiter an, dass die aus ihrer Sicht knappe Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schön ordnungsgemäß sei. Nicht entkräftet sieht sie ihre Vorwürfe, dass Meyer wie Schön im Zusammenhang mit einem Gutachten zum Surfpark gelogen und die Vertraulichkeitspflicht verletzt hätten. Althoff erklärt auch, sie behalte sich den Rechtsweg vor, sollte die Bezirksregierung bei ihrer Stellungnahme bleiben.