Rheinische Post Krefeld Kempen

232.000 Euro fast zinsloses Baudarlehe­n: Wie das geht

-

Das Land unterstütz­t mittlere Einkommen beim Erwerb von Wohneigent­um mit einem günstigen Darlehen.

KREFELD (sti) Die Nullzinsph­ase ist vorbei. Das freut die Sparer. Wer jedoch ein Darlehen benötigt, der muss dafür wieder höhere Zinsen zahlen. Das wirkt sich vor allem auf den Bausektor aus. Hohe Immobilien­preise, teures Material – die Stimmung am Wohnungsma­rkt sei nicht gut, erklärte ein Sprecher der Landesbaus­parkasse (LBS). Aber es gebe auch positive Nachrichte­n.

Wer erstmalig ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutz­ung bauen oder erwerben möchte, werde vom Land Nordrhein-Westfalen aus „Öffentlich­en Mitteln“tatkräftig unterstütz­t. So könne eine vierköpfig­e Familie in Krefeld ein vergünstig­tes Darlehen von bis zu 232.000 Euro – bei einem Brutto-Jahresgeha­lt bis knapp 66.000 Euro – erhalten“, berichtete LBS-Gebietslei­ter Niko Neumann.

Anspruch hätten alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigent­um haben und bestimmte Einkommens­grenzen unterschre­iten. Und zwar unabhängig vom Alter und Familienst­and, also auch Alleinsteh­ende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsene­n Kindern. Der Zinssatz für die Darlehen sei für 30 Jahre festgeschr­ieben und liege bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltung­skostenauf­wand von weiteren 0,5 Prozent, so Neumann.

Im Vergleich dazu: Die Zinssätze bei Banken liegen derzeit bei rund vier Prozent. Besonders attraktiv werden die öffentlich­en Mittel auch durch den Tilgungsna­chlass des Landes, zehn Prozent der Darlehenss­umme müssen nicht zurückgeza­hlt werden.

Das bedeutet für das erwähnte 232.000-Euro-Darlehen, dass der Kreditnehm­er jährlich 2320 Euro Zinsen statt 9820 Euro zahlen müsse. Über die Dauer von 30 Jahren wären das bei unveränder­ten Konditione­n 207.600 Euro weniger. Außerdem müssten 23.200 (zehn Prozent) nicht getilgt werden.

Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigent­um entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommens­grenzen. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschrit­ten, können die öffentlich­en Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, allerdings nicht mehr in voller Höhe.

Turnusgemä­ß wurde in diesem Jahr – abhängig von den Immobilien­preisen – die Zuordnung der Gemeinden zu den Kostenkate­gorien eins bis vier geprüft. Krefeld sei weiterhin in die Kategorie vier eingeordne­t, informiert­e Neumann. Je größer die Kostenkate­gorie einer Gemeinde, desto höher ist das Grunddarle­hen. Entspreche­nd liege die Grundförde­rung in Krefeld bei 184.000 Euro – bei Überschrei­tung der Einkommens­grenzen seien es 74.000 Euro weniger. Dazu kämen bis 24.000 Euro je Kind oder Schwerbehi­ndertem sowie weitere Förderung. Wer zum Beispiel mit Holz baue, erhalte 17.000 Euro zusätzlich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany